Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats. Serie II Antiqua, hg. v. der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Staatsarchiv, Band 2 Karton 44-135, hg. v. Sellert, Wolfgang, bearb. v. Rasche, Ulrich. Erich Schmidt, Berlin 2014. 860 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der Reichshofrat bzw. anfangs der königliche oder kaiserliche Hofrat ist der nach mittelalterlichen Vorläufern (am 13. 12.) 1497 begründete Hofrat (für Rechtssachen aus Reich und Erbländern und Gnadensachen) des Königs bzw. des Kaisers des Heiligen römischen Reiches in Wien (1559 Reichshofrat, Ordnung vom 3. 4. 1559). Er wird zunächst zur obersten Regierung und Justizbehörde bestimmt. Er entwickelt sich aber allmählich zu einem mit dem Reichs­kammergericht kon­kurrieren­den Ge­richt des ihn allein besetzenden und finanzierenden Kaisers (im 18. Jh. ganz überwiegend Reichshöchst­gericht), dem sich Wolfgang Sellert seit vielen Jahrzehnten mit großer Ausdauer und besonderem Erfolg widmete.

 

Ihm ist es vor allem zu verdanken, dass die seit Jahrhunderten im Archiv schlummernden Akten seit 1999 in moderner Art und Weise in den beiden Serien Alte Prager Akten und Antiqua für die Allgemeinheit im strukturierten Regest erschlossen werden. Sie umfassen von insgesamt 1,3 Regalkilometern Reichshofratsakten 20 Regalmeter in 213 Kartons bzw. 1077 Kartons in 135 Regalmetern und damit etwa 12 Prozent des Gesamtbestands. Von den Alten Prager Akten sind seit 2009 die Bände 1-3 (Buchstaben A-D 2009, E-J 2011 und K-O 2012, bearb. v. Ortlieb, Eva) erschienen, von der Serie Antiqua, von der die Buchstaben A-G der Klägernamen während des späten 18. Jahrhunderts in die neu geschaffene Judizialserie der Decisa überführt wurden, wurde Band 1 (Kartons 1-43, bearb. v. Machoczek, U.) im Jahre 2010 veröffentlicht.

 

Der jetzt vorgelegte zweite, Vorgänge zwischen 1473 und 1795 von Hatzfeld bis Isenburg-Büdingen aufschließende Band umfasst 938 Akten mit 91361 Blättern und damit durchschnittlich knapp 100 Blätter pro Akte, wenngleich beispielsweise die Nr. 371 allein 7846 Blätter umfasst. Der sachliche Inhalt ist wie im ersten Band außerordentlich vielfältig, wobei die Appellationen nur rund 5 Prozent ausmachen. Ausführliche Register erfassen etwa 100 Reichshofratsagenten, rund 70 Vorinstanzen, schätzungsweise 7000 betroffene Personen und Orte sowie ungefähr 3000 Sachen (von Aachener Aufstand bis Zwischenurteil z. B. Advokat, Agent, Appellation, Erbe, Frist, Gulden, Kauf, Kommission, Ladung, Mandat, Notariatsinstrument, Reichstaler, Schuldforderung, Vergleich, Vertretung, Vollstreckung oder Zinsen), so dass ein weiterer kleiner Schritt auf dem noch langen Weg zur Erhellung der interessanten und bedeutsamen Geschichte des Reichshofrats gelungen ist.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler