Piepenbring-Thomas, Carola, Recht in der Stadt Hannover. Dokumentierte Normdurchsetzung. Das Brücheregister des Stadtschreibers Joh. Halßbandt (1552-1566) (= Hannoversche Studien 12). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2011. 309 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Brigide Schwarz, einer zu ihrem 65. Geburtstag mit einer Festschrift ausgezeichneten Erforscherin der spätmittelalterlichen römischen Kurie, betreuten, im Juli 2008 von der Universität Hannover unter dem Titel „Rechtspflege in der Stadt Hannover in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts“ angenommene, nach dem Graduiertenförderungsgesetz unterstützte Dissertation der ihre Magisterarbeit der hannoverschen Schreiberei in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts widmenden Verfasserin. Sie geht davon aus, dass die Stadt Hannover hinsichtlich ihres Rechts, ihrer Verfassung, ihrer Verwaltung und Gerichtsbarkeit, ihrer Beziehung zur Kirche und ihrer Wirtschaft im 16. Jahrhundert so gut wie nicht untersucht ist. Diesem Mangel will sie mit Hilfe des einzigen aus dem 16. Jahrhundert überlieferten Brücheregisters abhelfen.

 

Gegliedert ist die gelungene Untersuchung außer in Einleitung, Schluss, Literaturverzeichnis, Anhang und Register in vier Abschnitte. Zunächst stellt die Verfasserin die Quellen zur Gerichtsbarkeit der Stadt Hannover dar und untersucht das Rechtswesen in Hannover von der Rechtssetzung bis zur Tilgung des Strafgelds. Danach behandelt sie die Delikte (wie Stadtfriedensbruch, Verbalinjurien, Unzucht und Ehebruch, Schädigung öffentlicher Anlagen und fremden Eigentums, Glücksspiel, Wirtschaftsdelikte sowie Sonstiges) und Delinquenten (ganz überwiegend Männer) vor dem Niedergericht und geht danach besonders auf Totschlag und Körperverletzung vor dem Niedergericht und Mord vor dem Hochgericht an Hand eines Fallbeispiels ein.

 

Im Ergebnis stellt die Verfasserin fest, dass sich Hannover durch die Folgen der reformatorischen Auseinandersetzungen „eklatant“ von anderen norddeutschen Städten unterschied. Dessenungeachtet zeigt die sorgfältige Auswertung der Hauptquelle, dass Hannover in der Untersuchungszeit eine wirksame, wenn auch nicht besonders moderne Verwaltung hatte. Am häufigsten erscheinen in dem die Wirklichkeit detailliert widerspiegelnden Gesamtbild die körperlichen Gewalttaten, die Sittlichkeitsstraftaten und die Ehrverletzungen, wobei der Rat auch die geringsten Verstöße gegen die Statuten mit den in der Stadtkündigung vorgesehenen Folgen ahndete.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler