Grilli, Antonio, Il difficile Amalgama. Giustizia e codici nell’Europa di Napoleone (= Rechtsprechung. Materialien und Studien. Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte 31). Klostermann, Frankfurt am Main 2012. XXIV, 682 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der Verfasser ist bereits 1997 literarisch erstmals besonders hervorgetreten. In diesem Jahr hat er nämlich seine an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Trier erarbeitete Dissertation über die französische Justizorganisation am linken Rheinufer zwischen 1797 und 1803 vorgelegt. Schon sie befasst sich mit einem sehr wichtigen Einzelvorgang der europäischen Rechtsgeschichte, auf die sich vielleicht seit Justinian das Handeln keines Einzelnen stärker ausgewirkt hat als das Napoleon Bonapartes.

 

Das nach rund 15 Jahren folgende neue gewichtige Werk weitet die Fragestellung von der deutsch-französischen Grenze auf eigentlich das gesamte Europa Napoleons aus. Es hat dementsprechend umgehend das besondere Interesse eines hervorragenden Sachkenners erweckt. Da sich sein Erscheinen aber längere Zeit hingezogen hat, muss infolge der inzwischen eingetretenen Veränderungen der Herausgeber mit einigen wenigen Zeilen auf die bedeutsame Leistung hinweisen.

 

Es gliedert sich nach dem kurzen Vorwort, in dem der Verfasser zu Recht auf seine zwanzigjährige Beschäftigung mit seinem Gegenstand besonders hinweist, und einer kurzen Einführung in den Themenkomplex in zwei Teile. Im ersten Teil untersucht der Verfasser sehr umfassend die Annexionen Napoleons unter besonderer Berücksichtigung des dabei einführten Rechts Frankreichs in Belgien, im Rheinland, (kurz) in Italien, in Piemont, in der Toskana, in den „stati Romani“ und in Katalonien. Der zweite Teil untersucht in gleicher Weise die Rechtspraxis unter besonderer Berücksichtigung der Appellationsgerichthöfe in Brüssel, Trier, Florenz, Rom und Barcelona, wobei der Verfasser insgesamt überzeugend zu dem Ziel gelangt, dass Napoleon zwar in allen von ihm besetzten Gebieten einen völligen Neuanfang auf der Grundslage des neuen französischen Rechtes seiner Gesetzbücher anstrebte, sich damit aber gegen die bestehende Tradition in der kurzen ihm verfügbaren Zeit eines knappen Jahrzehnts nicht wirklich durchsetzen konnte, dass das europäische Recht nach seinem Abschied von der Macht partikular blieb, wenn auch die napoleonischen Kodifikationen in ihrer Ausstrahlungskraft und Gesamtwirkung der Kompilation Justinians wohl näher kamen als irgendwelche anderen Rechtstexte der Weltgeschichte.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler