Gerhard Köbler

Gießener juristische Vorlesungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeiten zur Rechts- und Sprachwissenschaft

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Gießener juristische Vorlesungen


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Gießener juristische Vorlesungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

von

Gerhard Köbler

o. Universitätsprofessor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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2003

c Arbeiten zur Rechts- und Sprachwissenschaft Verlag GmbH

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Alle Rechte vorbehalten

1982, 2. Auflage 2003


Vorwort

Eine Geschichte der zum Wintersemester 1607/1608 eingerichteten juristischen Fakultät der Universität Gießen ist bislang noch nicht verfasst worden. Sie würde auch eine langjährige vertiefte Beschäftigung mit den Quellen erfordern, für die sich bis jetzt noch niemand hat gewinnen lassen. Um jedoch wenigstens einen ersten Anfang zu machen, sind zum 375-jährigen Jubiläum der Universität und der juristischen Fakultät die Gießener juristischen Vorlesungen zusammengestellt worden.

Ihrer Edition vorangestellt ist ein kurzer zusammenfassender Überblick. Beigegeben ist ihr weiter die ungekürzte Fassung einer anlässlich des Jubiläums erarbeiteten Skizze zur Geschichte der rechtswissenschaftlichen Sektion bzw. des rechtswissenschaftlichen Fachbereichs, die an anderer Stelle nur in einer knapperen Kurzfassung zum Abdruck gelangen kann. Angefügt ist ihr schließlich ein alphabetisch angeordnetes Register der in der Fakultät bzw. dem Fachbereich vom Beginn bis zur Gegenwart tätigen Lehrpersonen.

Mögen diese Materialien zunächst dem Fachbereich Rechtswissenschaft selbst dazu dienen, sich seiner Geschichte und damit eines Teiles seiner Identität bewusst zu werden. Mögen sie darüber hinaus dazu beitragen, dass die dunklen Nachkriegsstunden in Vergessenheit geraten und der Fachbereich unter den deutschen juristischen Fakultäten wieder jenen guten Platz einnimmt, der ihm auf Grund seiner langen Geschichte gebührt. Und mögen sie schließlich auch einen weiteren Baustein für die gesamte Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft wie der Geschichte der deutschen Universität abgeben.

Zu danken habe ich Hans Georg Gundel für die freundliche Überlassung eines Fahnenabzugs der von ihm edierten (Gießen-)Marburger Universitätsstatuten von 1629, Horst Jungfleisch, Krista Haas sowie den Herrn Fink, Friedmann und Jäger von der Universitätsbibliothek Gießen sowie allen anderen, welche die Arbeit unterstützt haben.

Gießen, den 20. 4. 1982                                                          Gerhard Köbler

 

Die 1982 vorgelegten Ausführungen (Köbler, Gerhard, Gießener juristische Vorlesungen, 1982) sind heute nur noch schwer greifbar. Ihre vollständige Überarbeitung unter verbesserten technischen Gegebenheiten ist mir aus Zeitgründen nicht möglich. Da Frau Bonnie Yen aber freundlicherweise einen Teil des Textes für mich maschinenlesbar gescannt hat, vermag ich diese Stücke der Allgemeinheit im Internet zur Verfügung zu stellen.

Gießen, den 20. 4. 2003                                                Gerhard Köbler


Literaturhinweise

Academia Gissensis. Beiträge zur älteren Gießener Universitätsgeschichte, hg. v. Moraw/Press, 1982

Akten der Präsidialverwaltung, des Universitätsarchivs und des Dekanates des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Justus Liebig-Universität Gießen

Allgemeine Deutsche Biographie, hg.v. d.  hist. Komm. d. bay. Ak. d. Wiss., Bd. 1-56, 1875ff.

Becker, Das erste halbe Jahrhundert der hessen-darmstädtischen Landesuniversität, in: Die Universität Gießen 1607 bis 1907, 1907, Bd. 1, 1ff.

Diehl, Suchbuch für die Gießner Universitätsmatrikel nebst Ergänzungen dazu von 1605 bis 1624. 1940/41, s. a. Waldhaus

Engisch, Gießener Juristen der letzten 100 Jahre, in: Ludwigs-Universität, 1957, 17ff.

Erman/Horn, Bibliographie der deutschen Universitäten, Bd. 1 1904

Geschichte der Fächer an der Justus Liebig-Universität Gießen nach 1957, Gießener Universitätsblätter 1982

Gießen s. a. Vorlesungsverzeichnis

Gießener Gelehrte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, hg. v. Gundel/ Moraw/Press, 1982

Gundel, Grundzüge der Gießener Universitätsgeschichte, in: Gießen und seine Landschaft in Vergangenheit und Gegenwart, hg. v. Neumann, 1970, 139ff.

Gundel, Rektorenliste der Universität Gießen 1605/07-1971, 1979

Gundel, Die alten Statuten der Gießener Universität 1629-1879. Statuta Academiae Marpurgensis 1629-1649, 1977

Hall, Die juristische Fakultät der Universität Gießen im 17. Jahrhundert, in: Ludwigs-Universität 1ff.

Justus Liebig-Universität Gießen. Festschrift 10 Jahre Justus Liebig-Universität - 360 Jahre Universität Gießen, hg. v. Heselhaus. 1967

Knipper/Schmidt, Bibliographie zur Geschichte der Universität Gießen von 1900 bis 1962, 1963

Köbler, Rechtsgeschichte, 3. A. 1982

Köbler, Erlanger juristische Vorlesungen des 18. und 19. Jahrhunderts, Jb. f. fränk. Landesforschung 27 (1967), 241

Kössler, Katalog der Dissertationen und Habilitationsschriften der Universität Gießen von 1801 bis 1884, 1971

Kössler, Register zu den Matrikeln und Inscriptionsbüchern der Universität Gießen von WS 1807/08 bis WS 1850

Kössler, Register zu den Matrikeln und Inscriptionsbüchern der Universität Gießen SS 1851-WS 1900/01, (1979)

Kössler, Verzeichnis der Doktorpromotionen an der Universität Gießen 1800-1884, 1970

Kürschner, Deutscher Gelehrtenkalender, 1925, 6. A. 1940/41, 7. A. 1950, 9. A. 1966, 12. A. 1976, 13. A. 1980

Ludoviciana. Festzeitung zur dritten Jahrhundertfeier der Universität Gießen, 1907

Ludwigs-Universität. Justus Liebig-Hochschule 1607-1957. Festschrift zur 350-Jahrfeier hg. v. Hungerland, 1957

Mallmann, Die neue Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät in Gießen und ihr Reformplan für das juristische Studium, JuS 1966, 217

Die Matrikel der Universität Gießen. (Erster Teil), 1608-1807, hg. v. Klewitz/Ebel, 1898

Die Matrikel der Universität Gießen. Zweiter Teil 1708-1807, bearb. v. Praetorius/Knöpp, 1957

Moraw, Kleine Geschichte der Universität Gießen, 1982

Neue Deutsche Biographie, hg. v. d. hist. Komm. d. bay. Ak. d. Wiss. Bd. 1ff 1971ff.

Personalverzeichnis, s. a. Vorlesungsverzeichnis

Quellen und Schriften zur Geschichte der Universitätsbibliothek Gießen, hg. v. Schüling, 1977

Reißmüller, Pioniergeist in Gießen, FAZ 20. 12. 1965

Schawe, Die Gründungsurkunde des Gymnasiums zu Gießen. Mitt. d. Oberhess. Geschichtsvereins 40 (1955), 29

Schmidt, Universitätsarchiv Gießen. Bestandsverzeichnis, 1969

Schröder, Vorläufiges Verzeichnis der in den Bibliotheken und Archiven vorhandenen Vorlesungsverzeichnisse deutschsprachiger Universitäten aus der Zeit vor 1945, 1964

Schüling, H., Die Dissertationen und Habilitationsschriften der Universität Gießen im 18. Jahrhundert, 1976

Schüling, Die Promotions- und Habilitationsordnungen der Universität Gießen im 19. Jahrhundert, 1971

Scriba, Biographisch-literarisches Lexikon der Schriftsteller des Großherzogtums Hessen, 1831-1843

Die Universität Gießen 1607 bis 1907, hg. v. d. Universität Gießen, 1907

Die Universität Gießen. Ihre Entwicklung und ihre Anstalten dargestellt v. Rosenberg, 1928

Söllner, Ludwig Julius Friedrich Höpfner - ein Mitglied der Gießener Juristenfakultät im 18. Jahrhundert, FS Mallmann 1978, 281

Statuta Academiae Marpurgensis deinde Gissensis de anno 1629, hg. v. Gundel, 1982

Strieder, Grundlagen zu einer hessischen Gelehrten- und Schriftsteller-Geschichte ..., Bd. 1-21, 1781ff.

Zum juristischen Studium in Gießen, Jus 1966, 255

Universität s. a. Vorlesungsverzeichnis

Vorlesungsverzeichnis: In der Universitätsbibliothek Gießen befinden sich folgende Bände von Vorlesungsverzeichnissen, die teilweise bibliographisch nur unvollkommen erfasst sind:

Vorlesungsverzeichnisse der Universität Gießen 1650-1700. Kopie der semesterweise erschienenen Einblattdrucke (1977) (52 Bl.).

Vorlesungsverzeichnis(se) der Universität Gießen 1716-1763, Bd. 1 (1716-1735), Bd. 2 (1735/6-1761), Bd. 3 (1763-1770), (Kopie, 1972 ?)

Universität Gießen, Personal- und Vorlesungsverzeichnis 1735/36-1756/57 (Kopie, 1981)

Vorlesungsverzeichnis(se) der Universität Gießen, veröffentlicht in Gießener Tageszeitungen 1750-1771 (Kopie, 1972?)

Vorlesungsverzeichnis der Universität Gießen (SS 1771-WS 1803) (Kopie, 1973?)

Vorlesungsverzeichnisse der Universität Gießen 1781-1800 (Kopie aus Zeitungen, 1973?)

Vorlesungsverzeichnis Gießen WS 1819-34 (1980) großherzoglich hessisches Regierungsblatt) (Kopien aus: Universität Gießen, Personal- und Vorlesungsverzeichnis 1816-1825/26 (1981, Kopien)

Universität Gießen, Personal- und Vorlesungsverzeichnisse 1826-1832/33 (Kopien, 1981)

(Originale gebunden) Universität Gießen, Vorlesungsverzeichnis 1833-1875/76 (?), weitere Bände 1876-1899/1900, 1900-1909/10, 1910-1918/19, 1919-1927/28, 1928-1934 sowie weitere 14 Bände

Personal- und Vorlesungsverzeichnis (WS1934/35-SS 1980)

Waldhaus, Suchbuch für die Gießener Universitätsmatrikel von 1649 bis 1707, 1937

Weber, Eröffnung der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Gießen, JZ 1966, 199

                                                                                                                     
Inhaltsverzeichnis

 

Einführung

 

1. Kapitel Die Ludwigsuniversität und ihre juristische Fakultät (1607-1945)

A. Äußere Geschichte                                                                                         

B. Professoren                                                                        

C. Studenten                                                                                    

 

2. Kapitel Der Fachbereich Rechtswissenschaft (1965-1982)

A. Bestrebungen zur Wiederbegründung der Fakultät                         

B. Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät                                

C. Fachbereich Rechtswissenschaft                                                   

 

3. Kapitel Die Vorlesungen

A. Überlieferung und Form                                                                

B. Lateinisch angekündigte Vorlesungen                                                               

C. Deutsch angekündigte Vorlesungen                                              

D. Studienpläne der 1965 erneuerten Fakultät


Einführung

 

1. Kapitel Die Ludwigs-Universität und ihre juristische Fakultät (1607-1945)

 

A

 

Die Ludwigs-Universität Gießen nahm ihren Ausgang von der Universität Marburg. Diese war im Jahre 1527 als erste evangelisch-lutherische Universität Deutschlands von Landgraf Philipp dem Großmütigen von Hessen gegründet worden. Ihre Lage wurde nach der Aufteilung Hessens unter den Söhnen des Stifters dadurch problematisch, dass Moritz von Kassel und Ludwig V. der Jüngere von Darmstadt am Ende des 16. Jahrhunderts infolge der Hinwendung Moritz’ von Kassel zum Calvinismus in religiöse Gegensätze gerieten und sich zwischen ihnen die Frage erhob, wie nach dem Tode des kinderlosen Ludwig IV. von Marburg mit der protestantischen Universität verfahren werden sollte.

Das mit dem Tode Ludwigs IV. von Marburg am 9. 10. 1604 wirksame Testament, das eine Halbierung Oberhessens vorsah, wurde von Ludwig V. dem Jüngeren nur zum Teil angenommen. Als danach Moritz von Kassel in Marburg den Calvinismus einführte und im Juni 1605 die Verkündung der bisherigen protestantischen Dogmen untersagte, entschied sich Ludwig V. für die Gründung eines protestantischen Gymnasiums in Gießen mit zunächst einer theologischen und einer philosophischen Fakultät. Für die philosophische Fakultät ließ sich für Mathematik und Institutionen der Jurist Kitzel (* Epstein 10. 2. 1574) gewinnen, der in Marburg am 29. 4. 1596 zum Magister philosophiae promoviert worden war, 1598 Pädagoglehrer und 1601 Advokat am Hofgericht geworden war. Ihm folgte im November 1605 für die damit als dritte eröffnete juristische Fakultät Gottfried Antonii (* 1571 Freudenberg in Westfalen), der seit 1. 9. 1603 Professor der Institutionen und seit 1604 Professor der Pandekten in Marburg gewesen war.

Als Unterrichtsort für dieses Gymnasium stellte die Stadt Gießen die nötigen Räume im Rathaus zur Verfügung. Professoren und Studenten wurden in Bürgerhäusern untergebracht. Zur Finanzierung erbrachten die Stände eine freiwillige Nebensteuer und beschlossen die Verwendung der im Gebiet Ludwigs V. des Jüngeren gelegenen Einkünfte der Universität Marburg aus den Vogteien Gießen, Grünberg und Alsfeld für das Gießener Gymnasium, an dem schon im September 1605 mit den ersten Vorlesungen für etwa 200 Schüler begonnen worden war, noch ehe die feierliche Eröffnung vom 10. 10. 1605 begangen hatte werden können. Vermutlich beabsichtigte Ludwig V. von Anfang an den Ausbau des Gymnasiums, das zur theologischen, philosophischen und juristischen Fakultät 1606 noch eine medizinische Fakultät erhielt, zu einer vom Kaiser privilegierten Universität, da nur diese das Recht hatte, die akademischen Grade zu verleihen. Jedenfalls wandte er sich am 29. 1. 1606 mit einer entsprechenden Bitte an den Kaiser.

Das Ringen um ein kaiserliches Privileg erwies sich als langwierig. Am 7. 5. 1607 versprach Kaiser Rudolf schließlich nach langem Drängen das Privileg zu erteilen. Am 6. 6. 1607 erhielt der Vertreter Ludwigs V. das auf den 9./19. 5. 1607 datierte Privileg.

Am 7. 10. 1607 wurde, nachdem schon am 25. 8. 1607 der Grundstein für ein neues dreistöckiges Kollegiengebäude am Brand mit einem Auditorium iuridicum im Mittelgeschoss gelegt worden war, das am 25. 2. 1611 eingeweiht und bezogen werden konnte, die Universität Gießen in Anwesenheit von rund 300 Studenten feierlich eröffnet. Dabei folgte der Verlesung des Privilegs die Verteilung der nach dem Muster der Marburger Siegel neugeschaffenen Fakultätssiegel - bei den Juristen mit dem Bildnis Rudolfs II. Am 8. 10. 1607 wurden 28 Kandidaten zum Magister graduiert. Die Zahl der Professoren wurde auf 18 erhöht, darunter 4 Juristen.

Schon für das Gymnasium waren besondere Statuten festgelegt worden. Bei der Ausarbeitung der Statuten für die Universität zog man die Statuten Marburgs von 1560 und 1564 sowie die Statuten Tübingens von 1602 bei. Ein Entwurf des Jahres 1609 wurde Ludwig V. vorgelegt. Zwischen 1615 und 1616 setzte der Landgraf diese statuta et leges unter Rückdatierung auf den 12. 10. 1607 in Kraft. Danach soll der erste Professor des Rechts den Codex (Justinians) oder die Lehnrechtsbücher, der zweite das kirchliche Recht, der dritte die wichtigsten Titel der Pandekten (Justinians) und der vierte für die Anfänger die Institutionen (Justinians) erklären, wobei Übungen im Sprechen und Erörtern eingefügt werden sollen.

Die Hörer sollen nicht durch überflüssige Vergleiche und unnütze Einzelheiten aufgehalten werden; Kollegen sollen weder beim Auslegen noch beim Erörtern beleidigt werden. Über das Recht von anderen befragt sollen sie mit solcher Redlichkeit und Sorgfalt antworten, dass sowohl die Würde und das Ansehen der Universität vermehrt wie auch den anfragenden Parteien geholfen wird.

Besondere Fakultätsstatuten sind vielleicht um 1620 geschaffen worden, da im Jahr 1642 von „Herrn l. Ludwigen z. Hessen ordnung die juristen facultät zu Gießen betr., datirt den 17. Oktober 1620“ die Rede ist. Sie sind jedoch nicht erhalten.

Wie der Rektor, der in strenger Reihenfolge der Fakultäten jeweils zum 1. Januar für ein Jahr aus der Zahl der Professoren - evtl. auch der adligen Studenten - von dem Konsistorium (Professorenversammlung) gewählt wurde, an der Spitze der Universität, so stand an der Spitze der Fakultät der ebenfalls jährlich wechselnde Dekan, der die Aufsicht über die Fakultätsgutachten, Disputationen, Promotionen, das Dekanatsbuch und das Fakultätssiegel hatte. Die juristische Dekanatsreihe ist allerdings nicht vollständig bekannt.

Am 22. 3. 1623 fällte Kaiser Ferdinand in dem nach dem Tode Ludwigs IV. von Marburg eingeleiteten hessischen Erbrechtsstreit sein Endurteil, in dem er dem Landgrafen Moritz von Kassel wegen seiner Verletzung des Testaments Ludwigs I. von Marburg seinen Erbteil absprach und Ludwig V. von Darmstadt zuwies. Daraufhin befahl Ludwig V. allen von Moritz von Kassel in Marburg ernannten Professoren sich jeder Amtstätigkeit zu enthalten, entließ zahlreiche von ihnen, suspendierte am 26. 5. 1624 die Universität Gießen und ließ in einer Feier vom 24. 5. 1625 die protestantische Universität Marburg mit insgesamt 16 Professoren, die meist aus Gießen übernommen wurden, wieder eröffnen.

Am 24. 9. 1627 schlossen der Nachfolger des am 27. 7. 1626 verstorbenen Ludwig V., Georg II., und der Nachfolger des am 17. 3. 1627 verstorbenen Moritz von Kassel, Wilhelm, einen Vertrag, demzufolge die Marburger Universität an Hessen-Darmstadt gelangte und in Niederhessen eine neue Universität gegründet werden sollte. Die daraufhin 1633 eingerichtete Kasseler Hochschule erhielt aber niemals Universitätsprivilegien.

Für die Marburger Universität wurden zum 1. 11. 1629 nova statuta mit insgesamt 113 Titeln in Kraft gesetzt. Bei ihrer Ausarbeitung lehnte man sich an die Statuten von 1615/1616, die Marburger Universitätsstatuten von 1560 (Entwurf) und 1564 sowie die Statuten anderer Universitäten (Bologna, Neapel, Padua, Leiden, Heidelberg, Jena, Leipzig, Rinteln, Rostock, Straßburg, Wittenberg) an. Titel 31 bis 37 betrafen die juristische Fakultät (De officio iureconsultorum in genere, de iureconsultorum lectionibus, de loco et horis lectionum iuridicarum, de disputationibus iuridicis, de iureconsultorum scriptis publicis, de facultatis iuridicae decano, eiusque officio, de facultatis iuridicae responsis).

Nach Titel 31 soll die juristische Fakultät zumindest aus 5 Professoren bestehen, die fromm, integer, würdig, klug, schweigsam, redegewandt, sorgfältig, friedfertig und gelehrt sein sollen. Sie sollen ein öffentliches Zeugnis über den Doktorgrad der (1629: Marburger) Universität oder einer anderen berühmten Universität haben und ein oder zwei Jahre praktisch tätig gewesen sein. In der Fakultät sollen sie Eintracht und Frieden wahren. Die Studenten sollen sie zuvorkommend, aber nicht liebedienerisch behandeln. Sie sollen die Rechtsbücher erklären und die Anwendung der Gesetze darlegen. Dabei sollen sie das weltliche Recht und das kirchliche Recht darstellen und veraltete Regeln ausscheiden, neue Gesetze und Ordnungen des Reiches aber einbeziehen. Fränkisches und sächsisches Recht sollen sie nicht außer acht lassen, die göttlichen Gesetze als Quelle aller Weisheit und Gesetze ansehen und auf die Geschichte Deutschlands und der Heimat hinweisen. Sofern sie schreiben, soll dies in verständlicher Weise geschehen. Ihrem Landesherren sollen sie jederzeit zu Diensten stehen, über diese Dienste aber Schweigen bewahren. Sie können zum Rat ernannt werden.

Titel 32 befasst sich mit den (öffentlichen) Vorlesungen. Danach sollen sie folgende Ordnung haben: Der erste Professor oder Primarius soll die Lehensgewohnheiten und die damit verbundene Materie der Regalien, die Goldene Bulle und die Materie der Jurisdiktion, soweit sie Bedeutung hat, darstellen. Der zweite soll das Kirchenrecht und den Kriminal- und Zivilprozess erklären. Der dritte soll den Codex und die Novellen Justinians sowie die peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. darlegen. Der vierte soll die Pandekten lehren. Der fünfte soll binnen Jahresfrist die Institutionen und die Titel „de verborum significatione“ und „de regulis iuris“ behandeln. Insgesamt soll nach dieser gegenüber den Statuten von 1607/1615/1616 etwas veränderten Einteilung der gesamte Stoff des weltlichen und kirchlichen Rechts binnen jeweils 5 Jahren vorgetragen werden. Dabei soll bezüglich des Diktierens des Vorlesungsstoffes die goldene Mitte zwischen zuviel und zuwenig eingehalten werden. Es soll eine Materie nicht unbillig lang erörtert werden. Sollte über die Zahl von fünf ein weiterer Professor hinzukommen, so sollen Dekan und übrige Professoren ihm sein Gebiet und seine Vorlesungsstunde bezeichnen.

Nach Titel 33 sollen alle (öffentlichen) Vorlesungen im Hörsaal der Rechtsgelehrten (1629 in Marburg) an der Lahn gehalten werden. Der erste Professor soll um 9, der zweite um 12, der dritte um 2 nachmittags, der vierte um 7 morgens, der fünfte um 4 nachmittags lesen.

Titel 34 behandelt die juristischen Disputationen. Bei ihnen soll der Professor möglichst zum Nutzen aller wirken. Der Druck einer Disputation ist erlaubt, sofern dadurch Kaiser und Landesherr nicht beeinträchtigt werden.

Nach Titel 35 sollen die Professoren nur etwas veröffentlichen, wenn es eine ausgereifte Fassung erhalten hat. Vorlesungen sollen sie nicht veröffentlichen. Ihre Schriften unterliegen der Zensur durch den Dekan.

Dieser wird nach Titel 36 nach fester Reihenfolge unter den Professoren der Fakultät von diesen jeweils im Januar gewählt. Er hat das Recht, die Kollegen zusammenzurufen, ihnen die jeweiligen Angelegenheiten vorzutragen und ein Urteil zu erbitten. Er soll Streitigkeiten in der Fakultät beilegen. Er führt Fakultätssiegel und Dekanatsbuch, in das Beschlüsse und erlangte Grade eingetragen werden. Er übt die Zensur über Veröffentlichungen aus und leitet die gutachterliche Tätigkeit der Fakultät.

Diese ist schließlich näher in Titel 37 geregelt. Danach sollen Gutachten unparteiisch sein und mit viel Fleiß erarbeitet werden. Umgekehrt dürfen ihretwegen aber auch die Vorlesungen nicht vernachlässigt werden.

Diese Statuten blieben von 1629 bis zu ihrer Ablösung durch das Statut über die Organisation der Landes-Universität Gießen vom 16. 11. 1879 in Kraft. Sie sind demnach zwar für die Universität in Marburg erlassen worden. Sie haben ihre Geltung aber für die Universität als solche, unabhängig von ihrem jeweiligen Sitz, erhalten.

Aus der Zeit, in der die Universität ihren Sitz in Marburg hatte, sind, obgleich außer den Statuten der juristischen Fakultät (von 1620?) auch das Dekanatsbuch der Juristen des 17. Jahrhunderts nicht erhalten ist, als juristische Dekane bekannt: 1628 Hunnius, 1629 Nesen, 1630 Breidenbach, 1631 Sinold, 1632 Nesen, 1633 Breidenbach, 1634 Nesen, 1635 Breidenbach, 1636 Sinold, WS 1638/39 Kornmann, WS 1642/43 Kornmann, WS 1643/44 Kornmann, WS 1646/47 Walter, (WS 1652/53, SS 1653, WS 1653/54, SS 1654, WS 1654/55 Tülsner, SS 1676 Strauch).

Die ehemaligen Marburger Juristen Vultejus und Göddaeus werden trotz ihrer Emeritierung als Professoren geführt. Innerhalb der Fakultät richtet sich, abgesehen vom Professor primarius, die Rangfolge nach dem Dienstalter und rückt beim Wegfall eines vorgehenden Juristen der nachfolgende - abgesehen von der Stelle des primarius, deren Besetzung dem Landgrafen vorbehalten war - auf.

Öffentliche Vorlesungen sollen nach Titel 3,5 der Statuten von 1607/1615/1616 jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag abgehalten werden. Mittwoch, Samstag und Sonntag sollen von (öffentlichen) Vorlesungen frei sein, aber für Disputationen, Deklamationen und andere nützliche Übungen verwandt werden. Die Ferienzeit umfasst insgesamt etwa drei Monate (Titel 2,6,7). Jeder promovierte Doktor, Lizentiat oder Magister darf mit Genehmigung von Rektor und Senat - und seit 1724 mit der schriftlichen Erlaubnis des Professors, der das Fach an der Universität vertritt - Vorlesungen abhalten.

Durch die Entscheidung Kaiser Ferdinands vom 22. 3. 1623 und die anschließenden Vereinbarungen war der hessische Erbfolgestreit noch nicht endgültig erledigt. Vielmehr besetzte im Zuge des dreißigjährigen Krieges 1645 Hessen-Kassel Oberhessen, wobei das Marburger Schloss am 15. 1. 1646 geöffnet wurde und die Marburger Professoren die Universitätsdokumente in die Festung Gießen brachten. Nach einem Vergleich vom 9. 10. 1646 zwischen dem von Frankreich und Schweden unterstützten Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt sollten Stadt, Schloss und Universität Marburg gemeinschaftlicher Verwaltung unterfallen, doch ist dieser Vergleich nicht in Kraft getreten. Auch nach dem innerhessischen Friedensschluss vom 14. 4. 1648 sollte wenigstens die Universität Marburg gemeinschaftlich sein und die Besetzung der Fakultäten nach einem bestimmten Teilungsplan erfolgen. Wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten schlug Hessen-Kassel am 12. 5. 1648 die Teilung der Universität vor, die im September 1649 nach längeren Verhandlungen auch beschlossen wurde.

Als Folge hiervon wurde die Wiedererrichtung der suspendierten Universität Gießen erwogen und am 29. 3. 1650 von Landgraf Georg von Hessen-Darmstadt auch beschlossen. Am 5. 5. 1650 wurde die Universität Gießen wieder eröffnet. Ein Teil der in Marburg der juristischen Fakultät angehörigen Professoren ließ sich nach Gießen übernehmen (Sinold, Tülsner), während die anderen in Marburg verblieben (Breidenbach, Kornmann).

In der Folgezeit bestanden grundsätzlich fünf Ordinariate und jeweils mehrere Extraordinariate. Dabei wurde 1745 das Aufstiegsrecht auf die zweite Professur beseitigt und auch deren Besetzung dem Landgrafen vorbehalten. 1835 verschwand das Aszendenzrecht überhaupt. 1677 wurde die Bestellung eines Assessors genehmigt. (Auf die Tätigkeit der Fakultät als Spruchkollegium in Rechtsstreitigkeiten kann hier nicht eingegangen werden. Hinzuweisen ist deswegen insbesondere auf 136 Aktenbündel und Bände „Responsa 1597-1839“ und „Fakultätsgutachten 1820-1920“ im Universitäts archiv [Jur F 7,8].)

Als Dekane sind aus dieser Zeit bekannt: 1723 Ludovici, 1724 Weber, WS 1725/26 Hartung, SS 1727, WS 1727/28 Kayser, 1729 Estor, 1730 Kayser, 1731 Wahl, SS 1732, WS 1732/33 Estor, SS 1733, WS 1733/34 Moegling, 1734 Kayser, 1735 Wahl, 1737 Wahl, 1739 Wahl, SS 1740 Senckenberg, 1741 Jaup, 1742 Kayser, SS 1746, WS 1746/47, SS 1748, WS 1748/49 Kortholt, SS 1749 J. E. Höpfner, 1750 Kayser, SS 1751, WS 1751/52 Kortholt, SS 1752, WS 1752/53 Ienichen, SS 1753, SS 1756 J. E. Höpfner, SS 1764, WS 1764/65, SS 1766, WS 1766/67, SS 1768 J. C. Koch.

Seit 1801 finden die Vorlesungen bis zum Neubau des Kollegienhauses am Brand (1840) in den Wohnungen der Professoren statt.

In der juristischen Fakultät wurde 1836 die lateinische Sprache im Examen beseitigt. 1885 wurde das juristische Seminar begründet. 1898 erhielt die bürgerlichrechtliche Professur einen Assistenten.

Vom Sommersemester 1894 an lässt das Vorlesungsverzeichnis folgende Dekane erkennen: SS 1884 Frank, 1895 Heimburger, 1896 Jörs, SS 1896 Schmidt, 1897 Leist, 1898 Biermann, 1899 Frank, 1900 Heimburger, 1901 Leist, 1902 Biermann, 1903 Schmidt, 1904 Leist, 1905 Biermann, 1906 Mittermaier, 1907 van Calker, 1908 Schmidt, 1909 Leist, 1910 Biermann, 1911 Mittermaier, 1912 van Calker, 1913 Schmidt, SS 1913 Leist, 1914 Mittermaier, 1915 Fischer, 1916 Hübner, 1917 Gmelin, 1918 Mittermaier, 1919 Rosenberg, 1920 Gmelin, 1921 Eger, 1922 Mittermaier, 1923 Zycha, 1924 Gmelin, 1925 Frölich, 1926 Rosenberg, 1927 Eger, 1928 Mittermaier, 1929 Gmelin, 1930 Frölich, 1931 Rosenberg, 1932 Mittermaier, 1933 Eger, 1934 Gmelin, SS 1934-WS 1935/36 Bley, WS 1936/37 SS 1938 Dietz, WS 1938/39-WS 1939/40 Eger, SS 1941-WS 1941/42 Frölich, SS 1942-WS 1942/43 Eger, SS 1943-WS 1944/45 Frölich.

 

                                                         B

 

Im einzelnen sah die juristische Fakultät zwischen 1607 und 1945 folgendermaßen aus:

Zeichenerklärung:  Name oder „         = durch Vorlesungsverzeichnisse belegt

                             (Name) oder .       = erschlossen, bzw. im 20. Jh. Vertreter

                             *                 = außerordentlich

SS                 = Sommersemester)

1605

 

 

 

 

 

 

 

[Antonii]

 

 

[Kitzel]

Gymnasium

 

1606

.

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.

 

 

 

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.

 

 

1607

.

.

.

.

 

 

 

(Antonii)

(Nebelkrae)

(Frider)

(Kitzel)

Universität

 

1608

.

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.

 

 

 

.

.

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.

 

 

1609

.

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1610

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.

 

 

 

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1611

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.

 

 

 

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1612

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.

 

 

 

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.

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1613

.

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(Hunnius)

.

 

 

 

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1614

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1615

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.

 

 

 

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1616

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1617

.

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.

 

(Reinking*)

 

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.

 

.

1618

(Nebelkrae)

(Hunnius)

(Breidenbach)

.

 

.

 

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1619

.

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.

 

 

 

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1620

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.

 

 

 

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1621

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.

 

 

 

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1622

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.

 

 

 

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1623

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.

 

 

 

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.

 

 

1624

Suspension der Universität Gießen..

.

 

 

 

 

 

 

 

 

1625

(Hunnius)

.

(Breidenbach)

.

Vultejus

Göddaeus

 

.

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.

(Sinolt [a. o.])

.

.

1626

.

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1627

.

(Nesen)

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1628

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1629

"

"

"

"

"

 

"

"

"

"

"

 

1630

(Nesen)

(Breidenbach)

(Sinolt)

(Kornmann)

(Vultejus)

Göddaeus

 

.

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.

1631

.

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1632

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1633

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.

 

 

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1634

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.

 

 

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1635

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.

 

 

 

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1636

.

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.

 

 

 

.

.

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.

 

 

1637

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1638

.

.

.

.

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1639

.

.

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.

 

 

 

.

.

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.

 

 

1640

.

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.

(Tülsner)

 

 

(Sinolt)

.

(Walther)

.

.

 

1641

.

.

.

.

.

 

 

.

.

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.

 

1642

.

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.

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.

 

 

"

"

"

"

"

 

1643

.

.

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.

.

 

 

"

"

"

"

"

 

1644

"

"

"

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

1645

"

"

"

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

1646

"

"

"

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

1647

.

.

(Kornmann)

(Tülsner)

 

 

 

.

.

.

.

 

 

1648

.

.

.

.

 

 

 

.

.

.

.

 

 

1649

.

.

.

.

 

 

 

.

.

.

.

 

 

1650

"

Tülsner

Le Bleu*

Müller, M.*

Wiedereröffnung Gießens

 

.

.

.

.

 

 

1651

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1652

.

.

.

.

 

 

 

"

"

Le Bleu

"

 

Sinolt*

1653

"

"

"

Müller, M.

 

"

 

.

.

.

.

 

"

1654

.

.

.

.

 

"

 

.

.

Sinolt

Le Bleu

Müller, M.

 

1655

"

"

"

"

"

 

 

.

.

.

.

.

 

1656

"

"

Le Bleu

Müller, M.

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1657

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1658

 

.

.

.

 

 

 

 

.

.

.

 

 

1659

Tabor

"

"

"

 

 

 

.

.

.

.

 

 

 

1660

Tabor

Tülsner

Le Bleu

Müller, M.

Eyben

 

 

 

.

.

.

.

.

 

 

1661

.

.

.

.

.

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

1662

.

.

.

.

.

 

 

 

.

.

.

.

.

 

 

1663

.

.

.

.

.

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

1664

"

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

1665

.

.

.

.

.

 

 

 

.

.

.

.

.

 

 

1666

.

.

.

.

.

 

 

 

.

.

.

.

.

 

 

1667

"

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

1668

Tülsner

Le Bleu

Müller, M.

Eyben

Malcomesius

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

1669

"

 

 

 

 

Haberkorn*

 

 

"

Mollenbeck, A.

 

 

 

"

 

1670

Jacobi

Tülsner

Mollenbeck, A.

 

 

"

 

 

"

"

"

 

 

"

Lyncker*

1671

"

"

"

 

 

 

"

 

.

.

.

 

 

 

.

1672

.

(Mollenbeck, A.)

 

 

 

 

.

 

.

.

 

 

 

 

.

1673

"

"

 

 

 

 

"

 

"

"

 

 

 

 

"

1674

.

.

 

 

 

Nitzsch, F.*

 

 

.

.

Nitzsch, F.

 

 

 

 

1675

.

.

.

 

 

 

 

 

.

.

.

 

 

Thilen*

 

1676

Strauch

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

Thilen

 

 

 

1677

"

"

"

"

 

 

 

 

.

.

.

.

 

 

 

1678

.

.

.

.

 

 

 

 

.

.

.

.

 

 

 

1679

.

.

.

.

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

1680

Mollenbeck, A.

Nitzsch, F.

Thilen

 

 

 

 

 

.

.

.

 

 

 

 

1681

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

 

 

 

 

1682

"

"

"

 

 

Hert*

 

 

.

.

.

 

 

.

 

1683

.

.

.

 

 

.

 

 

.

.

.

 

 

.

 

1684

.

.

.

 

 

.

 

 

"

"

"

 

 

Hert*

Mollenbeck, B.*

1685

"

"

"

 

 

"

"

 

"

"

"

 

 

"

"

1686

"

"

"

 

 

"

"

 

"

"

"

 

 

"

"

1687

.

.

.

 

 

.

.

 

.

.

.

 

 

.

.

1688

.

.

.

 

 

.

.

 

"

"

"

 

 

"

"

 

1689

(Malcomesius)

(Mollenbeck, A.)

(Nietzsch, F.)

 

(Hert*)

(Mollenbeck, B.*)

 

.

.

.

 

.

.

1690

.

.

.

 

.

.

 

.

.

.

(Hert)

 

.

1691

.

.

.

.

 

.

 

.

.

.

.

 

.

1692

"

"

"

"

 

"

 

Mollenbeck, A.

Nitzsch, F.

Hert

 

 

"

1693

"

"

"

 

 

"

 

"

"

"

Mollenbeck, B.

 

 

1694

(Nitsch, F.)

(Hert)

(Mollenbeck, B.)

 

 

 

 

.

.

.

 

 

 

1695

.

.

.

 

 

 

 

.

.

.

 

 

 

1696

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

 

Mollenbeck, J.*

 

1697

"

"

"

 

.

Nitzsch, G.*

 

.

.

.

 

.

.

1698

.

.

.

 

.

.

 

.

.

.

 

.

.

1699

.

.

.

 

.

.

 

.

.

.

 

.

.

1700

"

"

"

 

"

Weber*

 

.

.

.

 

.

.

1701

.

.

.

 

.

.

 

.

.

.

 

.

.

1702

.

.

.

 

.

.

 

(Hert)

(Mollenbeck, B.)

 

 

.

.

1703

.

.

Orth

(Grolman)

.

.

 

.

.

.

.

.

.

1704

.

.

.

.

.

.

 

"

"

"

"

"

"

1705

.

.

.

.

.

.

 

.

.

.

.

.

.

1706

.

.

.

.

.

.

 

.

.

.

.

.

.

1707

.

.

.

.

.

.

 

.

.

.

.

.

.

1708

.

.

.

.

.

.

 

.

.

.

.

.

.

1709

.

.

.

.

.

.

 

.

.

.

.

.

.

1710

.

.

.

.

.

.

 

(Mollenbeck, B.)

(Orth)

(Grolman)

.

.

.

1711

.

.

.

.

.

.

 

.

.

.

.

.

.

1712

.

.

.

.

.

.

 

.

.

.

.

.

.

1713

.

.

.

.

.

.

 

.

.

.

(Weber)

.

.

1714

.

.

.

.

.

.

 

.

(Grolman)

(Frantz)

.

.

.

1715

.

.

.

.

.

 

 

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.

.

.

.

 

1716

"

"

"

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

1717

"

"

"

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

 

1718

Mollenbeck, B.

Grolman

Frantz

Weber

 

Mollenbeck, J.*

 

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

"

Meier*

Kayser*

 

 

 

 

1719

"

"

"

"

 

"

"

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

"

"

 

 

 

 

 

1720

Grolman

Frantz

Weber

 

 

"

 

 

 

 

 

 

 

"

Weber

Kayser

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1721

"

.

Hartung

Kayser

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

 

 

 

 

 

1722

"

Ludovici

Weber

Hartung

Kayser

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

 

 

 

 

1723

Ludovici

Weber

Hartung

Kayser

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

 

 

 

 

 

1724

Weber

Hartung

Gruber

.

 

Wahl*

 

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

.

 

 

 

 

 

 

1725

"

"

"

"

Wahl

Leutner*

 

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

 

1726

"

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

 

 

Hartung

Gruber

Kayser

Wahl

 

"

 

 

 

 

 

 

1727

"

"

"

"

 

"

 

 

 

 

 

 

 

"

Kayser

Wahl

 

 

"

 

Estor*

 

 

 

 

1728

"

"

"

Estor

Stockhausen

"

 

 

 

 

 

 

 

Kayser

Wahl

Estor

Stockhausen

 

"

 

 

 

 

 

 

1729

"

"

"

"

 

"

 

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

"

 

 

 

 

 

 

1730

"

"

"

 

 

"

 

 

 

 

 

 

 

"

"

"

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1731

"

"

"

Moegling

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

 

 

 

 

 

1732

"

"

"

"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

 

 

 

 

 

1733

"

"

"

"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

 

 

 

 

 

1734

"

"

"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"

"

"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1735

"

"

"

 

 

 

Rays*

Arnoldi*

 

 

 

 

 

"

"

"

 

 

 

"

"

 

 

 

 

1736

"

"

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

1737

"

"

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

1738

"

"

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

 

"

"

Senckenberg

Rays

 

 

"

"

 

 

 

 

1739

"

"

"

"

 

 

 

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

"

 

 

 

 

1740

"

"

"

"

 

 

 

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

"

 

 

 

 

1741

"

"

Senckenberg

Rays

 

 

 

"

Hoepfner*

Kortholt*

Balser*

Wloemer

 

"

"

"

"

 

 

 

"

"

 

"

"

1742

"

"

"

"

 

 

 

"

 

 

 

"

 

"

"

"

"

 

 

 

"

 

 

 

 

1743

"

"

"

"

 

 

 

"

 

 

 

 

 

"

"

"

Kortholt

 

 

 

"

 

 

 

 

1744

"

Senckenberg

Kortholt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"

Kortholt

Hoepfner

Balser

 

 

 

 

 

 

 

 

1745

"

"

"

"

 

 

Koch*

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

Wagner*

 

 

 

 

 

1746

"

"

"

"

 

 

"

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

"

 

 

 

 

 

1747

"

"

"

"

 

 

"

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1748

Kayser

Kortholt

Jenichen

Balser

Hoepfner

 

Wagner*

 

"

"

"

Hoepfner

Balser

Koch

 

1749

"

"

"

"

"

Koch

 

 

"

"

"

"

"

"

 

1750

"

"

"

"

"

"

 

 

"

"

"

"

Koch

 

 

1751

"

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

1752

Kortholt

Jenichen

Hoepfner

Koch

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

1753

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

1754

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

1755

.

.

.

.

 

 

 

 

.

.

.

.

 

 

 

1756

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

1757

.

.

Koch

 

 

 

 

 

.

.

 

 

 

 

 

1758

.

.

 

 

 

 

 

 

.

.

 

 

 

 

 

1759

.

Koch

 

 

 

 

 

 

.

.

 

 

 

 

 

1760

.

.

 

 

 

 

 

 

.

.

 

 

 

 

 

1761

"

"

 

 

 

 

 

 

.

.

 

 

 

 

 

1762

.

.

 

 

 

 

 

 

.

.

 

 

 

 

 

1763

"

"

 

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

 

1764

"

"

 

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

 

1765

"

"

 

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

 

1766

"

"

Mogen

 

 

 

 

 

"

"

"

 

 

 

 

1767

"

"

Gatzert

Mogen

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

1768

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

1769

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

1770

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

1771

Koch

Gatzert

Hoepfner

 

 

 

 

 

"

"

"

 

 

 

 

1772

"

"

"

Jaup

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

1773

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

1774

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

1775

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

1776

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

1777

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

 

1778

Koch

Gatzert

Höpfner

Jaup

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1779

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1780

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1781

"

"

Jaup

Büchner

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1782

"

"

"

"

 

 

 

"

Musaeus

"

"

 

 

1783

"

"

"

"

 

Schnaubert*

 

"

"

"

"

 

 

1784

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1785

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1786

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1787

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1788

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1789

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1790

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1791

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1792

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1793

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1794

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1795

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1796

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1797

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1798

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1799

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1800

"

"

"

Grolman

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1801

"

"

"

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

1802

.

.

.

.

.

 

 

"

"

"

"

"

 

1803

"

"

"

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

1804

.

.

.

.

.

 

 

"

"

"

"

"

 

1805

.

.

.

.

.

 

 

.

.

.

.

.

 

1806

(Musaeus)

(Jaup)

(Büchner)

(Grolman)

(Arens)

 

 

.

(Büchner)

(Grolman)

(Jaup, H.)

.

 

1807

.

.

.

.

.

 

 

.

.

.

.

.

 

 

1808

Musaeus

Büchner

Grolman

Jaup, H.

Arens

 

 

 

 

 

.

.

.

.

.

 

 

 

 

1809

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1810

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1811

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1812

.

.

.

.

.

 

 

 

 

 

.

.

.

.

.

 

 

 

 

1813

"

"

"

"

"

v. Löhr

 

 

 

 

"

"

"

"

"

"

 

 

 

1814

"

"

"

"

"

"

 

 

 

 

.

.

.

.

.

.

 

 

 

1815

"

"

"

"

"

"

 

 

 

 

.

.

.

.

.

.

 

 

 

1816

"

"

"

Arens

v. Löhr

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1817

"

"

"

"

 

Stickel

Marezoll*

 

 

"

"

Arens

v. Löhr

Stickel

.

"

 

 

1818

"

"

"

"

"

Marezoll

 

 

 

 

"

"

"

"

"

"

 

 

 

1819

"

"

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

"

"

"

 

 

 

1820

"

"

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

"

"

"

 

 

 

1821

"

"

"

"

"

"

 

 

 

 

Büchner

Arens

v. Löhr

Stickel

Marezoll

 

 

 

 

1822

Arens

v. Löhr

Stickel

Marezoll

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

 

 

1823

"

"

"

"

v. Lindelof

 

Linde*

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

1824

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

Linde

 

 

 

1825

"

"

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

"

"

"

 

 

 

1826

"

"

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

"

"

"

 

 

 

1827

"

"

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

"

"

"

 

 

 

1828

"

"

"

"

"

"

 

 

 

 

v. Löhr

Stickel

Marezoll

v. Lindelof

Linde

 

 

 

 

1829

"

"

"

"

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

 

 

1830

"

"

"

"

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

 

 

1831

"

"

"

v. Grolman

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

Müller

 

 

 

 

1832

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1833

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1834

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1835

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1836

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1837

"

"

"

Clossius

Grolman

Müller

Sintenis

Weiß*

 

 

"

"

v. Clossius

Grolman

Müller

Sintenis

 

 

Sell*

 

1838

v. Löhr

Stickel

v. Clossius

Grolman

Müller

Sintenis

 

Weiß*

Sell

 

"

"

"

"

"

 

 

"

"

1839

"

"

"

"

"

Weiß

 

Sell*

 

 

"

"

"

"

"

"

 

"

 

1840

"

v. Grolman

Müller

Sintenis

Weiß

 

 

 

 

 

"

Birnbaum

Grolman

Müller

Sintenis

Weiß

 

 

 

1841

"

"

"

"

Weiß

Sell

 

 

 

 

"

"

"

Weiß

Sell

 

 

 

 

1842

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1843

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1844

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1845

"

"

"

"

"

Dernburg

 

 

 

 

"

"

"

"

"

"

 

 

 

1846

"

"

"

"

Dernburg

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1847

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1848

"

"

Weiß

Dernburg

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

Wippermann

Renaud

 

 

 

1849

"

"

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

v. Madai

Weiß

"

"

 

 

 

1850

"

"

"

"

"

"

 

 

 

 

"

"

Weiß

Renaud

 

 

Ordnung nach Sachgebieten

1851

.

"

"

"

 

 

 

 

 

 

Deurer

"

"

 

 

 

Neuner*

 

 

1852

"

"

Wasserschleben

Ihering

 

 

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

"

 

 

1853

"

"

"

"

 

 

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

"

 

 

1854

"

"

"

"

 

 

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

"

 

 

1855

"

"

"

"

 

Sandhaas*

v. Helmolt*

 

"

"

"

"

 

 

"

"

 

1856

"

"

"

"

 

 

"

"

 

 

"

"

"

"

 

 

"

"

Levita*

1857

"

"

"

"

 

 

"

"

"

 

"

"

"

"

 

v. Helmolt*

Levita*

 

1858

"

"

"

"

 

 

"

"

 

 

"

"

"

"

 

 

"

"

 

1859

"

"

"

"

 

 

"

"

 

 

"

"

"

"

 

 

"

"

 

1860

"

"

"

"

 

 

"

"

 

 

"

"

"

"

 

 

"

"

 

1861

"

"

"

"

 

 

"

"

 

 

"

"

"

"

 

 

"

"

 

1862

"

"

"

"

 

 

"

"

 

 

"

"

"

"

 

 

"

"

 

1863

"

"

"

"

 

 

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

"

 

 

1864

"

"

"

"

 

 

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

"

 

 

1865

"

"

"

"

 

 

"

Bülow*

 

 

"

"

"

"

 

 

"

"

 

1866

"

"

"

"

 

 

"

"

 

 

"

"

"

"

 

 

"

"

 

1867

"

"

"

"

 

 

"

"

 

 

"

"

"

"

Bülow

 

 

 

 

 

1868

Bülow

Birnbaum

Wasserschleben

Ihering

 

 

Merkel*

 

 

 

"

"

"

Regelsberger

 

 

 

 

 

1869

"

"

"

"

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

 

 

1870

"

"

"

"

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

 

 

1871

"

"

"

"

 

 

 

 

 

 

"

"

"

"

 

 

 

 

 

1872

Eck

"

"

"

 

 

 

 

 

 

"

"

"

Bürkel

Seuffert, H.

 

Zimmermann*

 

1873

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

Wendt

"

"

"

"

 

"

 

 

1874

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1875

"

.

"

"

"

 

 

 

 

 

"

Gareis

"

"

"

 

 

 

 

1876

Seuffert, L.

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1877

"

"

"

 

"

 

 

 

 

 

"

"

"

Kretschmar

"

 

 

 

 

1878

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1879

"

"

"

"

v. Liszt

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1880

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1881

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1882

Pescatore

"

"

"

 

 

v. Kries*

 

 

"

"

"

"

 

 

"

 

 

1883

"

"

"

"

 

 

"

 

 

 

"

"

"

"

v. Kries

 

Braun*

 

 

1884

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

Stammler

"

"

"

"

 

"

 

 

1885

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

Hellwig

"

"

"

"

 

"

 

 

1886

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

(Bennecke)

 

"

 

 

1887

"

"

"

"

Bennecke

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

1888

"

Lehmann

"

"

"

 

"

 

 

 

Jörs

"

"

"

"

 

"

 

 

1889

"

"

Cosack

"

"

 

"

 

 

 

"

Schmidt, A. B.

"

"

"

 

"

 

 

1890

"

"

"

"

Frank

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

1891

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

1892

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

1893

"

"

Rehm

"

"

 

"

Günther*

 

"

"

Heimburger

"

"

 

"

"

 

1894

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

1895

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

"

"

"

"

 

Leist

"

"

 

1896

Leist

"

"

Biermann

"

 

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

1897

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

1898

Leist

Schmidt, A. B.

Heimburger

Biermann

Frank

 

Braun*

Günther*

 

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

1899

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

1900

"

"

"

"

Beling

 

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

1901

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

1902

"

"

"

"

"

 

"

"

Jung*

 

"

"

"

"

"

 

"

"

"

1903

"

"

"

"

Heimberger

 

"

"

"

 

"

"

"

"

Mittermaier

Günther*

Jung*

 

1904

"

"

van Calker

"

"

 

"

Kretzschmar*

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

1905

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

1906

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

1907

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

1908

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

1909

"

"

"

"

"

 

 

"

 

 

"

"

"

"

"

 

Fischer*

 

 

1910

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

1911

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

Friedrich*

1912

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

"

"

"

Fischer

 

Rosenberg*

"

 

1913

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

Hübner

"

"

"

 

"

 

 

1914

"

"

Gmelin

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

1915

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

1916

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

Rosenberg

 

 

 

1917

"

"

"

Rosenberg

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1918

Eger

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

Mayer-Homberg

"

"

"

 

 

 

 

1919

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

(Henle*)

 

 

1920

"

Zycha

"

"

"

 

Henle*

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

1921

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

1922

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

1923

"

"

"

"

"

 

"

Emge*

 

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

1924

"

Frölich

"

"

"

 

 

"

 

 

"

"

"

"

"

 

Groh*

"

 

1925

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

1926

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

1927

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

1928

Eger

Frölich

Gmelin

Rosenberg

Mittermaier

 

(Groh*)

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1929

"

"

"

"

"

 

 

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

 

1930

"

"

"

"

"

 

Heyland*

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

1931

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

1932

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

1933

"

"

"

Bley

"

Bötticher*

Heyland*

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

1934

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

"

"

"

"

Gallas

 

Heyland*

 

1935

"

"

"

"

"

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

Dietz*

Heyland*

1936

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

"

"

"

"

(Hall)

 

"

"

 

1937

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

"

"

"

"

Dietz

 

Hall*

"

 

1938

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

1939

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

1940

"

"

"

"

"

 

"

"

 

 

"

"

"

"

"

 

"

"

 

1941

"

"

Heyland

(Weber)

(Baur)

 

"

"

 

 

"

"

 

"

(")

 

"

 

 

1942

"

"

Heyland

 

(")

 

"

 

 

 

"

"

"

 

(")

 

"

 

 

1943

"

"

"

 

 

 

"

Baur*

 

 

"

"

"

 

 

 

"

"

 

1944

"

"

"

 

 

 

"

"

 

 

"

"

"

 

(Müller-Freienfels)

"

"

 

Privatdozenten

1813

 

 

 

 

 

 

Welcker

 

 

 

 

1814

"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1815

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1816

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1817

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1818

 

 

 

 

 

 

Follen

 

 

 

 

1819

Schaumann

Bender

 

 

 

 

"

"

 

 

 

1820

"

"

Büchner

 

 

 

 

"

"

 

 

1821

Schaumann

 

"

 

 

 

Bender

Büchner

 

 

 

1822

"

"

 

 

 

 

"

"

 

 

 

1823

"

Büchner

Fritz

 

 

 

 

"

"

 

 

1824

 

"

"

 

 

 

 

"

"

 

 

1825

 

"

"

 

 

 

 

"

"

 

 

1826

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1827

Müller

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

1828

"

v. Grolman

Weiß

 

 

 

"

"

"

Oeser

 

1829

"

"

"

"

Lippert

 

"

"

"

 

"

1830

"

"

"

 

"

 

"

"

"

"

"

1831

"

Weiß

Lippert

Röder

Sell

 

"

"

"

"

"

1832

"

"

"

"

"

 

"

"

"

"

"

1833

"

"

"

"

"

 

Röder

Sell

 

 

 

1834

"

"

 

 

 

 

"

"

 

 

 

1835

"

"

 

 

 

 

"

"

 

 

 

1836

"

"

 

 

 

 

"

"

 

 

 

1837

"

"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1838

Schmidt

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

1839

"

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

1840

"

 

 

 

 

 

"

Seitz

Heinrich

 

 

1841

"

"

"

 

 

 

"

"

"

 

 

1842

"

"

"

 

 

 

"

"

 

 

 

 

1843

Schmidt

Seitz

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

1844

"

 

 

 

 

 

 

"

Hillebrand

 

 

 

 

1845

"

"

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

1846

"

Seitz

Hillebrand

 

 

 

 

"

"

"

 

 

 

1847

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

 

 

 

1848

"

"

"

Neuner

 

 

 

"

"

"

"

Fischer

 

1849

Seitz

Hillebrand

Neuner

Fischer

Sandhaas

v. Helmolt

 

"

Neuner

Fischer

Sandhaas

v. Helmolt

 

1850

Neuner

Fischer

Sandhaas

v. Helmolt

 

 

 

"

Sandhaas

v. Helmolt

 

 

 

1851

"

"

"

Jaup

 

 

 

Sandhaas

v. Helmolt

Jaup

Levita

 

 

1852

"

"

Levita

 

 

 

 

"

"

"

 

 

 

1853

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

Siegel

 

 

1854

"

"

"

"

 

 

 

"

"

"

"

 

 

1855

Levita

Siegel

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

1856

"

"

Reatz

 

 

 

 

Siegel

Reatz

 

 

 

 

1857

"

"

 

 

 

 

 

Reatz

 

 

 

 

 

1858

"

Thudichum

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

1859

"

"

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

1860

"

"

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

1861

"

"

Braun

 

 

 

 

"

"

"

 

 

 

1862

Reatz

Braun

Merkel

 

 

 

 

"

"

"

 

 

 

1863

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

 

 

 

1864

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

 

 

 

1865

"

"

"

 

 

 

 

"

"

"

 

 

 

1866

Braun

Merkel

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

1867

"

"

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

1868

"

 

 

 

 

 

 

"

Zimmermann

 

 

 

 

1869

"

"

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

1870

"

"

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

1871

"

"

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

1872

"

"

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

 

1873

Braun

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1874

"

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1875

"

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1876

"

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1877

"

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1878

"

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1879

"

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1880

"

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1881

"

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1882

"

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1883

"

 

 

 

 

 

 

:

 

 

 

 

 

 

 

:

 

 

 

 

 

 

 

:

 

 

 

 

 

 

 

1889

 

 

 

 

 

 

 

 

Günther

 

 

 

 

 

 

1890

"

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1891

"

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1892

"

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1893

"

 

 

 

 

 

 

:

 

 

 

 

 

 

 

:

 

 

 

 

 

 

 

 

Jung

 

 

 

 

 

 

1898

"

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1899

"

 

 

 

Assistenten

 

 

 

"

 

 

 

Jung

 

 

1900

"

 

 

 

"

 

 

 

"

 

 

 

"

 

 

1901

"

 

 

 

"

 

 

 

"

 

 

 

"

 

 

1902

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1903

 

 

 

 

Krug

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

1904

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

1905

 

 

 

 

Eger

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

1906

 

 

 

 

"

 

 

 

Friedrich

 

 

 

"

 

 

1907

"

 

 

 

"

 

 

 

"

 

 

 

"

 

 

1908

"

 

 

 

"

 

 

 

"

 

 

 

"

 

 

1909

"

 

 

 

Fuchs

 

 

 

"

 

 

 

"

 

 

 

1910

Friedrich

 

 

 

Fuchs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1911

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eckert

 

 

 

 

 

 

1912

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1913

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1914

 

 

 

 

Ruth

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1915

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(")

 

 

 

 

 

 

1916

 

 

 

 

(")

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(")

 

 

 

 

 

 

1917

Emge

 

 

 

(")

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

(")

 

 

 

 

 

 

1918

"

 

 

 

(")

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

(")

 

 

 

 

 

 

1919

"

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1920

"

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

1921

"

 

 

 

Groh

 

 

 

 

 

 

 

"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1922

"

Groh

 

 

 

 

 

Lehrbeauftragte

 

"

"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1923

Groh

 

 

 

Kaden

Bötticher

 

Stumpf

 

 

 

"

Heyland

 

 

"

"

 

Stumpf

 

 

1924

"

"

 

 

"

"

 

"

 

 

 

 

Heyland

 

 

 

Bötticher

Eisser

 

"

Kuhl

 

 

1925

"

 

 

 

"

 

Engisch

"

"

 

 

 

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

1926

"

 

 

 

"

"

"

"

"

 

 

 

"

Eisser

 

 

"

 

"

"

"

 

 

1927

"

"

 

 

"

 

"

"

"

 

 

 

"

"

 

 

(")

 

"

"

"

 

 

1928

"

"

 

 

(")

 

"

"

"

 

 

 

"

 

 

 

(")

 

"

"

"

 

 

1929

"

 

 

 

(")

Engisch

Sachers

"

"

 

 

 

Bötticher

Engisch

v. Hentig

Sachers

(Engisch)

 

 

"

"

 

 

1930

"

"

"

 

(")

Kaser

 

"

"

 

 

 

"

"

"

 

(")

"

Georgi

"

"

 

 

1931

"

"

"

 

(")

"

 

"

"

 

 

 

"

"

Kaser

 

(")

"

 

"

"

 

 

1932

"

"

"

 

(")

"

 

"

(")

 

 

 

Engisch

Kaser

 

 

 

 

 

"

(")

 

 

1933

(")

(")

 

 

 

 

 

"

(")

 

 

 

(")

(")

 

 

 

 

 

"

(")

 

 

1934

 

 

 

 

Jüngst

 

 

"

 

 

Claß

 

 

 

"

 

 

"

Schmidt

 

 

1935

"

 

 

 

"

 

 

"

"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"

"

 

 

1936

 

 

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"

"

 

 

1937

 

 

 

 

Beitzke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"

"

 

 

1938

 

 

 

 

 

 

 

"

"

(Betti)

 

 

 

 

 

 

 

 

"

"

 

 

 

1939

Beitzke

 

 

 

 

 

 

Schmidt

Arnold

(v. Schwind)

 

"

 

 

 

 

 

 

"

(")

(")

 

1940

"

 

 

 

 

 

 

"

(")

(")

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"

 

(")

 

 

Privatdozenten

Lehraufträge

Abhaltung von Lehrveranstaltungen

 

 

 

1941

 

 

Schmidt

 

v. Schwind

 

Arnold

 

 

 

 

 

v. Schwind

 

"

 

Mitsch

 

"

 

 

 

 

1942

"

 

"

Feilbach

"

 

"

 

 

 

 

 

"

 

"

"

"

v. Minnigerode

Niemann

Lücken

Seib

Laupert

1943

"

 

 

"

 

Vogt

"

"

"

"

Blatt

 

"

 

 

"

Niemann

Vogt

Lücker

Seib

Laupert

Blatt

 

1944

"

 

 

"

"

"

"

"

 

"

 

 

"

 

 

"

"

 

"

 

 

"

 

 

C

 

Die Zahl der Gießener juristischen Studenten lässt sich nur unter Schwierigkeiten und teilweise auch nur mit Hilfe von Schätzungen ermitteln. Dies beruht zum einen darauf, dass aus der Frühzeit der Universität die bis 1902 lateinisch geführte Matrikel, in die sich die Studenten nach ihrer Ankunft einschreiben lassen mussten, bis zum Jahre 1649/50 nur fragmentarisch überliefert ist. Zum andern wird dies dadurch verursacht, dass in der Matrikel bis zum Ende des 18. Jahrhunderts das Studienfach nicht angegeben wurde. Aus diesen Gründen lässt sich bis 1780 allenfalls die Zahl der jährlich immatrikulierten Personen feststellen. Was diese im einzelnen studierten, lässt sich jedoch nicht sagen. Ebensowenig weiß man genau, wie lange der jeweilige Student in Gießen blieb.

Die Zahl der Immatrikulationen betrug im Jahre


1608           213

1609           187

1610           158

1611           115

1614           112

1638                  44

1649/50      142

1651           128

1652                  55

1653                  61

1654                  78

1655                  83

1656                  88

1657                  87

1658                  96

1659           109

1660           106

1661                  87

1662                  82

1663                  97

1664           117

1665           102

1666                  84

1667                  88

1668                  77

1669                  90

1670           103

1671                  61

1672                  67

1673                  44

1674                  52

1675                  67

1676                  49

1677                  61

1678                  83

1679                  49

1680                  74

1681                     109

1682                  82

1683                  83

1684                  83

1685                  77

1686                120

1687                     100

1688                     106

1689                  95

1690                     100

1691                     120

1692                  89

1693                  63

1694                  63

1695                  95

1696                  95

1697                     109

1698                     121

1699                     103

1700                  94

1701                     125

1702                     121

1703                     152

1704                     148

1705                     127

1706                     121

1707                     157

1608-1707    6057


Insgesamt wurden demnach in den 64 Jahren, aus denen im ersten Jahrhundert der Universität eine Matrikel überliefert ist, mehr als 6000 Immatrikulationen durchgeführt. Das bedeutet, dass sich jährlich etwa 95 Studenten immatrikulieren ließen. Zwischen 1708 und 1807 beläuft sich die entsprechende Zahl auf 7874 bzw. etwa 79 Studenten jährlich, zwischen 1678 und 1827 auf 13372 Immatrikulationen und etwa 89 Studenten jährlich.

Aus dieser Zahl kann man mit Hilfe einer angenommenen durchschnittlichen Verweildauer des Studenten in Gießen auf die jeweils vorhandene Studentenzahl schließen. Als durchschnittliche Verweildauer werden 1,8 und 2 Jahre genannt. Legt man die zweite Zahl zugrunde und geht von 95, 79 und 89 Immatrikulationen aus, so ergibt sich für die jeweiligen Zeiträume eine durchschnittliche Studentenzahl von 190, 158 und 178, so dass anzunehmen ist, dass bis ins 19. Jahrhundert in Gießen jeweils weniger als 200 Studenten studierten (1796 insgesamt überhaupt nur 5). Davon dürfte allerdings ein beachtlicher Teil der juristischen Fakultät angehört haben. Für die Zeit von 1780 bis 1807, in der die Matrikel die fachliche Zugehörigkeit angibt, lässt sich nämlich ein Anteil von 44 Prozent der Immatrikulationen für Juristen ermitteln. Da damit recht gut der Anteil von 48 Prozent übereinstimmt, den juristische Dissertationen und Habilitationsschriften an den gesamten (1071) Giessener Dissertationen und (26) Habilitationsschriften des 18. Jahrhunderts ausmachen, lässt sich die Zahl der Studenten der juristischen Fakultät für das 17. und 18. Jahrhundert auf vielleicht 70 bis 90 schätzen. Erwähnenswert ist dabei noch, dass zwischen 1708 und 1807 etwa 40 Prozent der Studierenden aus der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und etwa 30 Prozent aus den übrigen hessischen Gebieten kommen.

Im 19. Jahrhundert sind folgende Zahlen belegt:

Semester     Juristen        Studenten insges.


1829/1830           196                       504

1830                    191                       491

1830/1831           165                       516

1831                    139                       472

1831/1832           129                       411

1832                    119                       406

1832/1833           110                       395

1833/1834              91                      362

1834                       72                      337

1834/1835              65                      294

1835                       59                      301

1835/1836              65                      321

1836                       65                      319

1836/1837              53                      290

1837                       61                      290

1837/1838              69                      325

1838                       71                      370

1838/1839              70                      357

1839                       82                      390

1839/1840              86                      377

1840                       87                      404

1840/1841              94                      407

1841                       93                      423

1841/1842              95                      446

1842                    110                       472

1842/1843              94                      445

1843                       99                      470

1843/1844           112                       478

1844                    124                       504

1844/1845           109                       492

1845                       97                      512

1845/1846              90                      488

1846                    110                       538

1846/1847           110                       535

1847                    127                       570

1847/1848           126                       550

1848                    117                       508

1848/1849              93                      459

1849                       87                      446

1849/1850           102                       430

1850                    120                       438

1850/1851           106                       413

1851                    100                       409

1851/1852              94                      379

1852                    127                       411

1852/1853           142                       392

1853                    141                       402

1853/1854           111                       380

1854                    119                       404

1854/1855           105                       378

1855                       90                      366

1855/1856              67                      354

1856                       60                      368

1856/1857              59                      354

1857                       49                      343

1857/1858              53                      375

1858                       61                      383

1858/1859              41                      363

1859                       32                      339

1859/1860              42                      364

1860                       42                      356

1860/1861              36                      348

1861                       42                      335

1861/1862              40                      343

1862                       34                      334

1862/1863              41                      403

1863                       48                      386

1863/1864              55                      387

1864                       48                      384

1864/1865              53                      373

1865                       61                      379

1865/1866              66                      384

1866                       65                      400

1866/1867              50                      349

1867                       50                      326

1867/1868              52                      326

1868                       54                      314

1868/1869              69                      319

1869                       67                      291

1869/1870              68                      307

1870                       65                      291

1870/1871              45                      212

1871                       47                      306

1871/1872              65                      280

1872                       72                      284

1872/1873              75                      304

1873                       74                      318

1873/1874              73                      338

1874                       72                      342

1874/1875              74                      340

1875                       68                      326

1875/1876              74                      331

1876                       74                      333

1877                       82                      323

1877/1878              83                      321

1878                       88                      347

1878/1879              99                      372

1879                       92                      340

1879/1880              83                      353

1880                       78                      374

1880/1881              84                      391

1881                       77                      402

1881/1882              77                      433

1882                       79                      349

1882/1883              63                      447

1883                       63                      464

1883/1884              62                      497

1884                       59                      521

1884/1885              54                      505

1885                       65                      539

1885/1886              58                      536

1886                       58                      513

1886/1887              62                      484

1887                       72                      530

1887/1888              79                      513

1888                       85                      546

1888/1889              79                      525

1889                       88                      616

1889/1890              88                      566

1890                       96                      590

1890/1891              94                      549

1891                    102                       562

1891/1892           108                       543

1892                    112                       573

1892/1893           110                       515

1893                    118                       551

1893/1894           105                       517


Demnach beträgt die Zahl der Gießener Studenten aller Semester zwischen 1829/30 und 1893/94 etwa 41000 und damit durchschnittlich etwa 330, die der Juristen etwa 10500 und damit durchschnittlich etwa 80 (ca. 25 Prozent der Gießener Studenten), wobei besonders niedrige Werte zwischen 1855 und 1870 auftreten. In manchen dieser Semester fehlen dabei außerhessische Studenten der Rechtswissenschaft gänzlich. Bis zum 20. Jahrhundert ist die Zahl der juristischen Studenten Gießens dann erheblich gewachsen. So werden im Wintersemester 1930/31 351 juristische Studenten gezählt. Von ihnen stammen 296 aus Hessen und 41 aus Preußen. Unter den 351 Studenten befinden sich 11 Studentinnen.

 

 


2. Kapitel Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus Liebig Universität (1965-1982)

 

A

 

Rechtswissenschaft wird in Gießen gelehrt, seitdem als Folge der Religionsstreitigkeiten an der Marburger Universität die dortigen Juristen Kitzel und Anton(ii) 1605 von Marburg nach Gießen übersiedelten und zunächst an dem am 10. Oktober 1605 eröffneten Gymnasium illustre und nach Erlangung des kaiserlichen Universitätsprivilegs an der am 7./17. Oktober 1607 eingeweihten Universität Gießen ihre Lehrtätigkeit fortsetzten. Der mit Anton Ende November 1605 eingerichteten juristischen Fakultät gehörten zunächst vier, später bis zu sechs Professoren an. Zuletzt war sie zusammen mit dem im Jahre 1885 geschaffenen Seminar im obersten Stockwerk des Südwestflügels des 1880 fertiggestellten Vorlesungsgebäudes der Universität an der Ecke Ludwigsstraße und Goethestraße untergebracht, das am 11. Dezember 1944 durch Luftangriffe weitgehend zerstört wurde.

In diesem Zeitpunkt gehörten der Fakultät seit 1918 Otto Eger (Romanist, 1877-1949), seit 1923 Karl Frölich (Germanist, 1877-1953), Karl Alfred Hall (Strafrecht, *1906, später in Marburg, † 1974), seit 1941 Karl Heyland (Staatsrecht, 1889-1952), seit 1942 Fritz Baur (Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, * 6. 7. 1911), seit 1943 als Vertreter Wolfram Müller-Freienfels (Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, * 3. 6. 1916, zum a. o. Prof. ernannt am 8. 3. 1946) und Dozent Dr. Fritz Schwind (* 1. 6. 1913 in Innsbruck, habilitiert am 9. 4. 1941, seit 22. 2. 1949 Wien) an. Die Vorlesungen des Sommersemesters 1945 fielen jedoch bereits aus und seit dem 6. Juli 1945 zeichnete sich die Gefahr der Schließung der Universität Gießen ab. Zwar erstellte Frölich als letzter Dekan der Fakultät noch am 30. November 1945 verschiedene Unterlagen über die Möglichkeit der Fortführung des juristischen Lehrbetriebes, doch vermochte dies nichts daran zu ändern, dass im Zusammenwirken des hessischen Kultusministers und Finanzministers mit dem amerikanischen, in Marburg untergebrachten Universitätsoffizier und unter Billigung der Rektoren der übrigen hessischen Universitäten im März 1946 die Entscheidung getroffen wurde, Gießen als die am meisten zerstörte Universität zugunsten der anderen drei hessischen Hochschulen bis auf eine Hochschule für Landwirtschaftswissenschaft, Tiermedizin und einige naturwissenschaftliche Lehrstühle zu schließen. Da eine Übernahme der juristischen Fakultät nach Marburg bereits am 9. Januar 1946 von der dortigen juristischen Fakultät im Gegensatz zur Aufnahme der juristischen Studenten und der Übernahme der rechtswissenschaftlichen Literatur als untunlich und unnötig abgelehnt worden war, endete damit die Tätigkeit der juristischen Fakultät.

Von den Hochschullehrern trat Fritz Baur 1945 eine Stelle am Kreisernährungsamt Tübingen an, wurde Wolfram Müller-Freienfels am 1. 5. 1946 zum ordentlichen Professor in Marburg ernannt und Karl Heyland am 14. 5. 1946 von der Militärregierung entlassen. Otto Eger wurde zum Sonderbevollmächtigten für die Abwicklung der Auflösung ernannt. Frölich behalf sich mit verschiedenen Lehraufträgen in Berlin, Frankfurt am Main und Marburg. Die Bestrebungen, die Folgen der Schließung der Universität zu mildern oder überhaupt die Schließung rückgängig zu machen, setzten zwar schon im Jahre 1947 ein und führten mit dem Gesetz zur Errichtung der Justus-Liebig-Hochschule in Gießen vom 11. 9. 1950 und dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Justus-Liebig-Hochschule in Gießen vom 2. 7. 1957 auch zu bedeutenden Erfolgen. Die Rechtswissenschaft war hieran aber nicht beteiligt.

Erst im Anschluss an die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen vom November 1960 trat sie erneut in das Blickfeld. Das auf Wunsch des engeren Senates der Universität von dem Inhaber des Lehrstuhls für allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft in der landwirtschaftlichen Fakultät Seidenfus erstattete Memorandum über die Errichtung einer staatswissenschaftlichen Fakultät sprach sich nämlich bei der Bejahung dieses Vorhabens auch für die Errichtung eines Lehrstuhles für bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Konkursrechtrecht und Vergleichsrecht sowie spezielles Wirtschaftsrecht und die Erteilung eines Lehrauftrages für Staatrecht und Verwaltungsrecht aus. Der engere Senat folgte dem am 13. 12. 1961. Zugleich muss aber auch die auf Anfrage des Physiologen Blasius ergangene Empfehlung Karl August Bettermanns, dass eine solche staatswissenschaftliche Fakultät von Anfang an Raum für eine spätere Wiedererrichtung der juristischen Fakultät lassen müsse und deswegen sowie aus dem Grund, dass ein einzelner Jurist in einer fachfremden Umwelt verloren sei und gute Leute für eine solche Stellung nicht zu gewinnen seien, mindestens zwei Juristen. vorgesehen werden müssten, zur Sprache gekommen sein und Befürworter gefunden haben. Am 24. 1. 1962 ermächtigte der engere Senat nämlich den Rektor, bei dem zu erwartenden Besuch der Kommission des Wissenschaftsrates die Wiedererrichtung der juristischen Fakultät zur Sprache zu bringen, sofern, was einer Intervention von Seiten der naturwissenschaftlichen Fakultät Rechnung trug, die Schaffung der Fakultät nicht zu Lasten vorhandener Fakultäten vorgenommen werde. Nach diesem Besuch am 26. 1. 1962 stimmte der engere Senat am 14. 2. 1962 dem Antrag zu, dass dem Wissenschaftsrat noch einmal die Wünsche der Universität auf Errichtung einer staatswissenschaftlichen und einer juristischen Fakultät vorgetragen werden.

Die zu dieser Frage eingeholten Gutachten sprachen sich alle für den Ausbau Gießens aus. Während aber der Staatswissenschaftler Kirsch eine wirtschaftswissenschaftliche Fakultät mit zwei juristischen Professuren vorschlug, befürwortete der Strafrechtler Engisch eine juristische Fakultät, die Staatswissenschaft nur in dem Umfang beherbergen sollte, der für Juristen nötig ist. Im Ergebnis bejahte der engere Senat am 10. 2. 1963 die Empfehlung des Planungsausschusses der Universität vom 10. 12. 1962/5. 2. 1963, dass die Universität die Errichtung einer rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät wünsche, in der die Rechtswissenschaft sowie die Wirtschafts- und Sozialwissenschaft so vertreten sein sollten, dass ein abgeschlossenes Studium in beiden Fachrichtungen möglich wäre.

Einen weiteren engagierten Verfechter fand der Plan in Thilo Ramm (* 4. 4. 1925), der zum Wintersemester 1962/63 auf einen seit dem Wintersemester 1960/1 in der philosophischen Abteilung der naturwissenschaftlich-philosophischen Fakultät eingerichteten Lehrstuhl für die Wissenschaft von der Politik berufen worden war. Ramm, der aus Darmstadt stammt, nach dem Studium in Marburg und Frankfurt am Main 1949 in Marburg mit der Dissertation „Ferdinand Lassalle als Rechts- und Sozialphilosoph“ promoviert worden war und sich in Freiburg 1953 bei Fritz von Hippel mit der Schrift „Große Sozialisten als Rechts- und Sozialphilosophen“ habilitiert hatte, sprach schon bei seinem ersten Besuch des Gießener Rektors am 7. 1. 1963 mit diesem über die Neuerrichtung und beabsichtigte auch, sich bei dem Ministerpräsidenten sowie dem zuständigen Minister dafür einzusetzen. Bereits am 25. 7. 1963 übersandte er dem Rektor drei Unterlagen über den Aufbau einer rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Nach seiner Denkschrift sollte sich die Fakultät in zweierlei Hinsicht von anderen rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten unterscheiden. Zum einen sollte sie unter Wahrung der überkommenen Verbindung von Forschung und Lehre eine intensivere Ausbildung von Juristen und Volkswirten ermöglichen und dabei die seit langen Jahren erhobene Forderung nach einer Umgestaltung des Studiums mit dem Leitziel berücksichtigen, den Studenten die Einheit der Rechts- und Gesellschaftsordnung begreiflich zu machen und sie an die Problematik der modernen Rechtsentwicklung heranzuführen. Zum anderen sollte sie die von der bisherigen Forschung vernachlässigten Gebiete (Arbeitsrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht, Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen) besonders pflegen und damit den Anforderungen der industriellen Gesellschaft und den Problemen der besonderen politischen Situation Deutschlands Rechnung tragen. Dafür schienen ihm sieben juristische und fünf wirtschaftswissenschaftliche Lehrstühle erforderlich, denen eine einheitliche Fakultätsbibliothek zur Verfügung stehen sollte. Um mit der Durchführung des rechtswissenschaftlichen Studiums beginnen zu können, würde es mindestens zweier, besser dreier Ordinariate bedürfen, sofern sich die Inhaber der bereits vorhandenen und besetzten oder derzeit in der Besetzung befindlichen Lehrstühle für Volkswirtschaft, Wissenschaft von der Politik und Soziologie zur Mitwirkung bereit fänden.

Der zugehörige rechtswissenschaftliche Studienplan (Gießener Modell) sah zu Beginn des Studiums ein Generalsemester vor mit den Vorlesungen „Die politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert“, „Gesellschaft und Staat nach dem Grundgesetz“, „Die Freiheitsrechte. Geschichte und geltendes Recht“. Dazu kamen Arbeitsgemeinschaften u. a. für die Grundzüge des bürgerlichen Rechts sowie ein Proseminar und ein Kolloquium über „Die Freiheitsrechte“. Das dreisemestrige Grundstudium hatte die drei Semesterschwerpunkte Strafrecht, bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht und gliederte sich in Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften, Klausurenkurse, Übungen und Seminare. Ihm schloss sich nach einer Zwischenprüfung und einem praktischen Studiensemester ein viersemestriges Vertiefungsstudium an, das etwa den allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, Schuldrecht, Familienrecht und Erbrecht im 5. Semester und die rechtshistorischen, rechtssoziologischen und rechtsphilosophischen Lehrveranstaltungen im 7. Semester vorsah.

Ziel der Reform sollte es sein, durch intensive Schulung und starke Selbstbeteiligung des Studenten die frühere Exaktheit juristischen Denkens wieder zu erreichen und sie mit einer Aufgeschlossenheit gegenüber den Problemen der modernen Gesellschaft und des modernen Staates zu verbinden.

Am 8. 8. 1963 sandte der Rektor dem Kultusminister das Memorandum des Senates über den Aufbau, den Umfang und die Ziele der neu zu errichtenden rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die in drei Phasen je 5, 7, 9 juristische und wirtschaftswissenschaftliche Lehrstühle erhalten sollte, wozu dem Verfasser des Memorandums von dem Frankfurter Kollegen Neumark geraten worden war. In einer Besprechung des Ministers mit dem Rektor am 1. 11. 1963 in Gießen wurde anscheinend Einverständnis über die Neuerrichtung erzielt, da bereits am 19. 11. 1963 die Herren Ramm und Seidenfus dem Rektor die Vorschläge unterbreiteten, die zwei für 1964 in den Landeshaushalt aufgenommenen Lehrstühle umzubenennen in einen Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, bürgerliches Recht und internationales Privatrecht sowie in einen Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, Herrn Ramm in die juristische Berufungskommission aufzunehmen, am 1. 1. 1965 sechs weitere Lehrstühle zu beantragen, darunter je einen bürgerlich-rechtlichen, öffentlich-rechtlichen und strafrechtlichen, sowie schon in das Vorlesungsverzeichnis des Sommersemesters 1964 die rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät als in Wiedererrichtung befindlich und aus den Lehrstühlen Seidenfus, Ramm, N. N. sowie N. N. bestehend aufzunehmen. Da der Minister den Verzicht auf eine theologische Fakultät zur Voraussetzung seiner Zustimmung erhoben hatte, die Universität diesen Verzicht aber nicht ausdrücklich erklären wollte, beschloss der Senat am 18. 12. 1963, dass nach der Errichtung der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät die Justus-Liebig-Universität als Universität arbeitsfähig sei. Am 19. 12. 1963 stellte der Rektor gegenüber dem Minister den Antrag auf Wiedererrichtung einer rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Gießen. Am 24. 2. 1964 beschloss das Kabinett, eine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät an der Justus-Liebig-Universität zu errichten, die binnen 4 Jahren 18 Lehrstühle erhalten sollte. Am 12. 12. 1964 schließlich verabschiedete der Landtag das zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Justus-Liebig-Universität in Gießen, das in § 2 die Universität in 6 Fakultäten gliederte, darunter eine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät.

 

B

 

Konstituiert wurde die rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät am 22. 6. 1965 in Anwesenheit des Rektors, des designierten Rektors sowie der Professoren Alewell, Hedtkamp, Kraus, Mallmann, Ramm, Ridder, Spiros Simitis und Woll.

Sie erhielt gleichzeitig die bislang vom Planungsausschuss geführten Fakultätsgeschäfte vom Rektor übertragen. Außerdem wählten ihre Mitglieder Walter Mallmann zum Dekan und Spiros Simitis zum Prodekan.

Von den vier juristischen Professoren war als erster neben Thilo Ramm, der bereits an der Universität wirkte, schon im Oktober 1964 Spiros Simitis ernannt worden. Ihn hatte der Planungsausschuss, der durch die Professoren Ramm und Seidenfus zur Berufungskommission erweitert worden war, zusammen mit den Privatdozenten Rausch und Biedenkopf auf die erste Berufungsliste gesetzt. Simitis ist am 23. 6. 1934 in Athen geboren und war nach dem Studium in Marburg 1956 mit der von Reinhardt betreuten Arbeit „Die faktischen Vertragsverhältnisse als Ausdruck der gewandelten sozialen Funktion der Rechtsinstitute des Privatrechts“ promoviert worden. Seine Habilitationsschrift, auf Grund deren er sich in Frankfurt 1963 habilitierte, befasste sich mit den Beziehungen zwischen „Sozialstaat und Privatrecht“. Auch seine weiteren Arbeiten etwa über die Produzentenhaftung oder die „rechtlichen Anwendungsmöglichkeiten kybernetischer Systeme“ erweisen sein besonderes Interesse für moderne Fragestellungen, die einem reformfreudigen Modellfachbereich am ehesten entsprachen.

Gleichzeitig war eine zweite Berufungsliste mit den Namen Bärmann, Kaufmann, Trusen beschlossen worden, die einen Lehrstuhl für deutsche Rechtsgeschichte und bürgerliches Recht betraf. Von diesen hatte der Mainzer Rechtshistoriker Bärmann bereits einen ersten Kontakt zur neuen Fakultät insofern gehabt, als er auf Bitten des Rektors eine Stellungnahme zu den Vorstellungen Ramms abgab, die sich gegen ein vorgeschaltetes Generalsemester, gegen Arbeitsgemeinschaften und Klausuren vor Vorlesungen, gegen das praktische Studiensemester, gegen die Hervorhebung der Randfächer wie Arbeitsrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht und das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen in den ersten Semestern, gegen die Betonung der neuzeitlichen Rechtsgeschichte, gegen die Erörterung der politischen Bedingtheit des Rechts sowie gegen die Berufung eines Handels- und Wirtschaftsrechtlers als ersten Professors der Fakultät aussprach. Allerdings verwirklichte sich diese Liste nicht.

Vielmehr wurde als nächstes die Besetzung des ersten öffentlich-rechtlichen Lehrstuhls dadurch in die Wege geleitet, dass zum 1. 1. 1965 ein Ruf an den Bonner Öffentlichrechter Helmut Ridder erging. Dieser ist am 18. 7. 1919 in Bocholt geboren und war 1947 in Münster als Schüler Kleins mit der Dissertation „Wesen und Friedensaufgabe des Waffenstillstandes“ promoviert worden. Seine Münsteraner Habilitationsschrift des Jahres 1950 trug den Titel „Die verfassungsrechtliche Stellung der englischen Verwaltung“. Seit 1952 war Helmut Ridder in Frankfurt und Bonn tätig, wo er weitere wichtige Arbeiten über „Kirche Staat – Rundfunk“, „die verfassungsrechtliche Stellung der Gewerkschaften“ oder „Enteignung oder Sozialisierung“ verfasste. Mit ihm gewann die Fakultät einen erfahrenen und profilierten Ordinarius, der vor und nach seiner Berufung nach Gießen zu vielen verfassungspolitischen Streitfragen entschieden und mit brillianten Formulierungen Stellung bezog.

Gleichzeitig mit Helmut Ridder wurde am 1. 9. 1965 mit Walter Mallmann ein zweiter Ordinarius des öffentlichen Rechts in Gießen ernannt. Er ist am 16. 7. 1908 in Köln geboren und war 1935 nach Studien in Freiburg, München und Marburg in Marburg bei Felix Genzmer mit der Dissertation „die Sanktion im Gesetzgebungsverfahren“ promoviert worden. Aus politischen Gründen konnte er seine Habilitationsabsichten nicht verwirklichen. Statt dessen ging er zur Beck’schen Verlagsbuchhandlung in München und wirkte nach 1945 als Redakteur der „Deutschen Rechtszeitschrift“ und deren Nachfolgerin, der „Juristenzeitung“. Auf Grund eines Lehrauftrages für Verlags- und Presserecht wurde er 1956 Honorarprofessor in Tübingen, um im Jahr darauf einem Ruf nach Frankfurt zu folgen.

Bereits vor der Ernennung Mallmanns und Ridders hatte der Planungsausschuss noch Thilo Ramm, der bis dahin der naturwissenschaftlich-philosophischen Fakultät angehörte, auf einen Lehrstuhl für Arbeitsrecht, Sozialrecht und bürgerliches Recht berufen. Außerdem hatte er Spiros Simitis mit der Führung der Geschäfte der Fakultät beauftragt. Diese war inzwischen soweit gediehen, dass die vier bei dem Konstituierungsakt der Fakultät anwesenden Professoren der Rechtswissenschaft den juristischen Studienbetrieb am Anfang Mai 1965 mit 23 Studenten - von insgesamt 81 Studenten der Fakultät - eröffnen konnten.

Unterstützung erhielten sie dabei im Bereich des Strafrechts von Anne-Eva Brauneck, die bereits an der ersten selbständigen Sitzung der Fakultät vom 5. Juli 1965 teilnahm und am 25. 1. 1966 auch zur ordentlichen Professorin ernannt wurde. Sie ist am 9. 12. 1910 geboren und war mit der 1936 publizierten und 1977 erneut aufgelegten Schrift „Pestalozzis Stellung zu den Strafrechtsproblemen“ bei Rudolf Sieverts in Hamburg promoviert worden.

In Hamburg hatte sie sich 1959 mit dem umfänglichen Werk „Die Entwicklung jugendlicher Straftäter" habilitiert. Ihre Liebe galt allerdings, wie ihr 1974 erschienenes Studienbuch, ihre Mitarbeit am Alternativentwurf eines Strafvollzugsgesetzes und auch die 1969 gewünschte Umbenennung ihres Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie in Lehrstuhl für Kriminologie und Kriminalpolitik zeigen, eher der Kriminologie als dem Strafrecht. Von daher gelang es ihr, die sonst meist eher am Rande des studentischen Interesses liegende Kriminologie zahlreichen Hörern höchst anschaulich und fesselnd nahezubringen.

Die junge Fakultät beschloss schon auf ihrer zweiten Sitzung vom 28. September 1965, eine Eröffnungsfeier zu veranstalten. Sie sollte im Dezember desselben Jahres stattfinden und durch einen Vortrag des aus Gießen stammenden Münchener Strafrechtlers Karl Engisch über „Recht und Sittlichkeit“ gekrönt werden. Zu ihr sollten auch alle früheren Mitglieder der juristischen Fakultät, von deren Professoren Eger, Frölich und Heyland allerdings inzwischen verstorben waren, eingeladen werden.

Noch vor dieser Feier bemühte sich die Fakultät, deren erste neue Lehrstühle in der Bergstraße 5, der späteren Hein-Heckroth-Straße, sowie in der Gutenbergstraße 6 Aufnahme gefunden hatten, um eine geeignete Unterbringung. Da sie die sog. Gail’sche Zigarrenfabrik und das Hotel am Ludwigsplatz für ungeeignet befand. beschloss sie auf einen Neubau auf dem Gelände Licher Straße 74 zu drängen, auf dem sich zu dieser Zeit noch die Hochschule für Erziehung befand, die 1966 der Universität als Abteilung für Erziehungswissenschaft angegliedert wurde. Weiter entschied sich die Fakultät. deren Mitglieder alsbald auch zu besonderen Sitzungen der rechtswissenschaftlichen bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung (Sektion) zusammentraten. hinsichtlich eines Lehrstuhls für bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht für eine Liste der Dozenten Dieckmann (Frankfurt am Main), Lüderitz (Köln) und Frotz (Tübingen) sowie hinsichtlich des Lehrstuhls Strafrecht I für eine Liste Noll (Mainz). Grünwald (Bonn), Jäger.

Albrecht Dieckmann ist am 18. 5. 1926 in Liegnitz geboren und war nach dem Studium in Marburg dort 1958 mit der Dissertation „Die Handschuhehe deutscher Staatsangehöriger nach deutschem und internationalem Privatrecht“ promoviert worden. Seine Habilitation erfolgte 1965 in Frankfurt am Main auf Grund der Habilitationsschrift „Familienunterhaltsrecht im Wandel - Probleme und Fernwirkungen einer Rechtsänderung“. Er wurde am 24. 5. 1966 in Gießen ernannt, kurz vor der Ernennung Thilo Ramms vom 8. 6. 1966.

Herbert Jäger ist am 14. 5. 1928 in Hamburg geboren. Er wurde nach dem Studium in Hamburg und München 1956 in Hamburg mit der Dissertation „Der Gedanke des Rechtsgüterschutzes und seine Anwendung auf Sittlichkeitsdelikte“ bei Rudolf Sieverts promoviert. Seine Hamburger Habilitationsschrift, die er 1966 fertigstellte, befasste sich mit „Massenverbrechen unter totalitärer Herrschaft“, nachdem schon 1962 seine „Betrachtungen zum Eichmann-Prozess“ erschienen waren.

Außer diesen beiden Listen beschloss die Fakultät eine Reihe von Gastvorlesungen und Gastvoträgen. Einladungen sollten u. a. an Herbert Marcuse und Kahn-Freund ergehen. Den Termin der Eröffnungsfeier legte sie auf den 17. 12. 1965 fest.

Zu dieser Feier erschienen der hessische Ministerpräsident Dr. Georg August Zinn, Kultusminister Prof. Dr. Ernst Schütte, Generalstaatsanwalt Fritz Bauer sowie zahlreiche andere Repräsentanten des öffentlichen Lebens. Nach der Begrüßung durch den Rektor und Dekan und einem Grußwort des Fachschaftsvorsitzenden berichteten Walter Mallmann und Artur Woll über die Aufgaben der neuen Fakultät. Den Beschluss bildete Engischs Vortrag über „Recht und Sittlichkeit in der Diskussion der Gegenwart“.

Aus Mallmanns Vortrag ging hervor, dass die Fakultät in erster Linie Studienfakultät sein wollte. Das bedeutete nach seinen Worten vor allem Studienreformfakultät. Demnach sollte der juristische Studienplan, den die Fakultät wenig später beschloss, auf die pädagogisch-didaktische und wissenschaftliche Intensivierung des juristischen Studiums sowie auf seine Straffung ausgerichtet sein, die durch sachgemäße Anleitung den Studierenden, vernünftige Gliederung des Studienwegs und sinnvolle Konzentration des Studienstoffes erreicht werden sollte. Demnach sollte im ersten Semester eine Einführung in das juristische Denken und in die Technik der wissenschaftlichen Arbeit erfolgen. Zugleich sollte parallel in die drei Fächergruppen Privatrecht, Strafrecht und öffentliches Recht eingeführt werden, wobei Arbeitsgemeinschaften die Vorlesung unterstützen sollten. Hinzu kamen Vorlesungen über „Verfassungsgeschichte der Neuzeit“ und „Politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert“. Im weiteren folgte der Studienplan weitgehend dem traditionellen Aufbau des juristischen Studiums, versah aber zahlreiche weitere Vorlesungen mit Arbeitsgemeinschaften. Auffällig ist vor allem die Einordnung des Erbrechts, Verwaltungsrechts I, Gerichtsverfassungsrechts und Strafprozessrechts schon in das dritte Semester sowie die Einordnung des allgemeinen Teils des bürgerlichen Rechts erst in das vierte und der historischen, soziologischen und philosophischen Vorlesungen erst in das fünfte bis siebte Studiensemester. Zur besseren Ausnutzung der vorlesungsfreien Zeit waren schriftliche Ferienarbeiten vorgesehen.

Neben diesem grundsätzlichen Programm waren zahlreiche andere Angelegenheiten zu entscheiden. So stellten sich die Fragen einer eigenen Schriftenreihe, wie sie bald auch geschaffen wurde, einer Mitwirkung im Rahmen der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Gesellschaft, der Führung eines Siegels oder der Beschaffung von Talaren. Besondere Bedeutung kam darüber hinaus der Begründung eines juristischen Seminars zu, da die alte Fakultätsbibliothek, soweit sie nicht 1944 ein Raub der Flammen geworden war, anscheinend anderen bis zur Gegenwart noch nicht vollständig festgestellten Interessenten zugeteilt worden war. Hier entschied die Fakultät sich für eine einheitliche juristische Bibliothek, als deren geschäftsführender Direktor Spiros Simitis eingesetzt wurde.

Eine andere wichtige Frage betraf die Promotionsordnung. Sie wurde am 3. Oktober 1966 in je einer juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fassung angenommen. Zur ministeriellen Genehmigung wurde sie aus Gründen der Wahrung der Autonomie nicht vorgelegt. Gleichwohl wurde nach ihr verfahren. Erster juristischer Doktor wurde am 14. 7. 1967 Ramms Assistent Bertram Schmalfuß mit der Arbeit „Betriebsübliche Leistungen“. Bis zur Umwandlung der Fakultät in Fachbereiche erfolgten insgesamt 55 Promotionen.

Im übrigen wurde die Fakultät personell weiter ausgebaut. Als nächster wurde Friedrich Kübler (* 19. 10. 1932 in Reutlingen) berufen, der nach Studien in Tübingen, Lausanne, Reading und Bonn 1959 in Tübingen bei Ludwig Raiser mit der Arbeit „Eigentum verpflichtet. Eine zivilrechtliche Generalklausel?“ promoviert worden war. Seine Tübinger Habilitationsschrift von 1966 trug den Titel „Feststellung und Garantie“. Ernannt wurde er in Gießen im Dezember 1966. Später befasste er sich vor allem mit Rundfunkrecht, Gesellschaftsrecht und Fragen der Rechts- und Verbandsfähigkeit.

Für den dritten öffentlich-rechtlichen Lehrstuhl wurde unter dem Dekan Helmut Ridder eine Berufungsliste Rupp, Kimminich, Kisker erstellt. Von diesen Hochschullehrern-wurde Gunter Kisker berufen. Er ist am 20. 2. 1925 in Bielefeld geboren und hatte in Göttingen Philosophie und Geschichte und in Tübingen Rechtswissenschaft studiert. Dort war er 1962 mit der Arbeit „Die Rückwirkung von Gesetzen - Eine Untersuchung zum angloamerikanischen und deutschen Rechte“ bei Hans Schneider promoviert worden und hatte sich auf Grund der Schrift „Insichprozess und Einheit der Verwaltung“ habilitiert.

Im Privatrecht wurde Wolfgang Grunsky gewonnen, der am 19. 1. 1936 in Berlin geboren ist und nach Studien in Mainz, Berlin, Freiburg und Tübingen dort 1963 mit einer Dissertation über „Rangfragen bei dinglichen Rechten“ promoviert worden war. Seine Tübinger, von Fritz Baur betreute Habilitationsschrift (Wintersemester 1966/67) betraf „die Veräußerung der streitbefangenen Sache“. In Gießen widmete er sich vor allem dem Zivilprozessrecht, später dann besonders dem Recht der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Wohl nicht nur in zufälliger Übereinstimmung mit dem Studienplan wurde dann auch ein rechtshistorischer Lehrstuhl besetzt. Ihn nahm Dieter Schwab ein, der am 15. 8. 1935 in Würzburg geboren ist und nach Studien in München und Würzburg dort 1960 als Schüler Paul Mikats mit der Dissertation „Die geistigen Grundlagen der Selbstverwaltungsidee des Freiherrn vom Stein“ den Grad eines Dr. jur. utr. erwarb. Auch seine Bochumer Habilitation von 1966 betraf die neuere Rechtsgeschichte (Die Verweltlichung des Eherechts durch die staatliche Gesetzgebung der Neuzeit). Im Privatrecht galt sein Interesse dementsprechend besonders dem Familienrecht.

Im Strafrecht schließlich wurde Klaus Tiedemann berufen. Er stammt aus Unna (* 1. 4. 1938) und war nach Studien in Göttingen, Freiburg, Poitiers und Münster dort über „die Rechtsstellung des Strafgefangenen nach französischem und deutschem Verfassungsrecht“ promoviert worden. Danach hatte er sich als einer der ersten dem Nebenstrafrecht zugewandt und sich im Sommersemester 1968 bei Peters in Tübingen habilitiert („Tatbestandsfunktionen im Nebenstrafrecht. Untersuchungen zu einem rechtsstaatlichen Tatbestandbegriff, entwickelt am Problem des Wirtschaftsstrafrechts“). Auch in Gießen befasste er sich in der Folge besonders mit dem Wirtschaftsstrafrecht.

Inzwischen war die ursprünglich anvisierte Größe der Fakultät schon überschritten. Statt der anfangs ins Auge gefassten 9 juristischen Lehrstühle zählte sie bereits deren 12. Auch diese Zahl erwies sich aber als zur ausreichenden Betreuung der Fachgebiete und zur Gewährung von Forschungssemestern noch ungenügend.

Deshalb wurde als nächstes ein vierter öffentlich-rechtlicher Lehrstuhl mit Christoph Sasse besetzt, der auf Grund seiner praktischen Tätigkeit in der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft insbesondere auch das europäische Gemeinschaftsrecht vertreten konnte. Er war am 6. 9. 1930 in Berlin geboren und hatte 1958 in Marburg über das romanistische Thema „die Constituio Antoniniana“, für die ein Gießener Papyrusfragment eine besondere Rolle spielt, den Doktorgrad erworben. Seit 1963 war er als Rechtsberater der EWG-Kommission tätig gewesen.

Von den historischen Rechtsdisziplinen fehlte noch gänzlich das römische Recht. Für die Besetzung eines diesbezüglichen Lehrstuhls gelang es der Fakultät, Alfred Söllner zu gewinnen, der sich sowohl im römischen Recht wie auch im Arbeitsrecht bereits besonders ausgezeichnet hatte. Er ist am 5. 2. 1930 in Frankfurt am Main geboren und dort 1958 mit der romanistischen Dissertation „Die causa im Kondiktionenrecht des Mittelalters bei den Glossatoren, Kommentatoren und Kanonisten“ promoviert worden. Seine Habilitation als Schüler Coings und Iseles erfolgte 1966 auf Grund der Arbeiten „Einseitige Leistungsbestimmung im Arbeitsverhältnis“ und „Zur Vorgeschichte und Funktion der actio rei uxoriae“. Im gleichen Jahr war er nach Kiel berufen worden und hatte dort sein erfolgreiches Studienbuch des Arbeitsrechts und seine didaktisch besonders gelungene römische Rechtsgeschichte erarbeitet.

Die mit der Berufung Söllners erreichte vorläufige Vervollständigung der juristischen Abteilung der Fakultät wurde allerdings gleichzeitig dadurch bedroht, dass jetzt die ersten der Gründer die Fakultät schon wieder verließen. So folgte Spiros Simitis im Frühjahr 1970 einem Ruf nach Frankfurt am Main und wenig später Kübler einem Ruf nach Konstanz. Dieckmann und Jäger gingen bald darauf nach Freiburg im Breisgau bzw. Frankfurt am Main.

Allerdings war im übrigen bereits eine gewisse Verwurzelung eingetreten. So hatte die Fakultät 1967 unter dem Dekan Woll das Gelände an der Licher Straße bezogen, wenn auch noch immer einzelne juristische Lehrstühle in der Bergstraße (Hein-Heckroth-Straße), der Jheringstraße sowie der Ludwigstraße verblieben waren, die später bis auf fünf Lehrstühle doch noch in die Licher Straße umzogen. Am 26. 6. 1968 hatte die Fakultät unter dem Dekan Ramm gemäß § 14 der Übergangsbestimmungen der Universitätssatzung Übergangsbestimmungen für die Fakultät beschlossen und sich in zwei Sektionen (Abteilungen) aufgeteilt, die jährlich wechselnd den Dekan stellen und weitgehende Zuständigkeit haben sollten. Die Zahl der juristischen Studenten war bis zum Wintersemester 1971/72 auf 705 gewachsen und hatte damit die Größe der Vorkriegsfakultät längst übertroffen. Von diesen Studenten hatten 1969 auch bereits 14 ihre erste juristische Staatsprüfung abgelegt. Das bis 1968 von Spiros Simitis, dann von Grunsky betreute Seminar, in das die Bibliothek des Lehrstuhls für die Wissenschaft von der Politik eingebracht worden war, wurde im Frühjahr 1966 in der Gutenbergstraße 6 und im Frühjahr 1968 in der Licher Straße 74 (Haus 2) eingerichtet. Bis 1970 hatte es fast 50.000 Bände erworben und 400 Zeitschriften bestellt. Durch eine von Thilo Ramm angeregte Ringvorlesung über „Nationalsozialismus und Recht“ war die Fakultät auch in der Öffentlichkeit hervorgetreten. Mit dem Senatspräsidenten beim Bundesverwaltungsgericht Külz war ein erster Honorarprofessor ernannt worden. Walter Schmidt hatte sich mit der von Ridder und Mallmann begutachteten Schrift „Gesetzesvollziehung durch Rechtsetzung“ und dem Probevortrag „Wahlrecht und Öffentlichkeit in der parlamentarischen Demokratie“ 1968 für Verfassungs- und Verwaltungsrecht habilitiert, Harro Otto 1969 mit der von Frau Brauneck und Tiedemann begutachteten Habilitationsschrift „Die Struktur des strafrechtlichen Vermögensschutzes“ und dem Probevortrag „Die Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise im Strafverfahren“ für Strafrecht und Strafprozessrecht, wozu 1970 noch die Rechtsphilosophie kam, und Klaus Kröger 1970 mit der von Ridder und Mallmann begutachteten Habilitationsschrift „Die Ministerverantwortlichkeit in der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland“ und dem Probevortrag „Die heutige Bedeutung des Gewaltenteilungsprinzips“. Dabei war nach einem Beschluss der Fakultät, in der seit 1967 jeweils auch ein, später jeweils zwei Assistenten und Studenten mitwirkten, die Habilitationsordnung der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main sinngemäß angewandt worden, wie dies auch bei den späteren Habilitationen geschah.

Gewisse Krisen spiegeln die Protokolle der Sitzungen nur unzulänglich wieder. Gelegentlich ist von der Schließung des Seminars infolge Personalmangels sowie von Streiks der Studenten oder vom Fernbleiben von Sektionssitzungen die Rede. Am 13. 2. 1970 trat der Prodekan Ramm als Sektionsleiter zurück, weil die Sektion seinem Wunsch nach Beantragung eines achten zivilrechtlichen Lehrstuhles nicht uneingeschränkt Rechnung trug. Schon in der nächsten Sitzung wurden dann drei weitere Lehrstühle angemeldet, nämlich der achte zivilrechtliche, der fünfte öffentlichrechtliche sowie der vierte strafrechtliche Lehrstuhl.

In der schwierigen Frage der Einführung der einstufigen Juristenausbildung, wie sie zur Befriedigung des Reformbedürfnisses seit den 60er Jahren in verschiedenen Bundesländern in Angriff genommen worden war, entschied sich die Sektion am 27. 1. 1971 gegen die Durchführung dieser Ausbildung in Gießen. Demgegenüber zog sie es vor, ihr eigenes Studienmodell zu intensivieren und die Einführungsveranstaltungen grundsätzlich in Kleingruppen durchzuführen, wobei auch studentische Tutoren Gruppenleiter sein können sollten und die Kleingruppenarbeit auf vorbereitetem Studienmaterial aufbauen sollte. Zur Erarbeitung von Studienmaterial sollte nach dem Vorschlag Thilo Ramms, der in den Jahren 1969/70 seine dreiteilige neuartige und außerordentlich anregende, Anfänger aber vielfach doch überfordernde Einführung in das Privatrecht vorlegte, für die Professoren und die wissenschaftlichen Mitarbeiter ein Jahresturnus zwischen Lehre und intensiver Lehrvorbereitung eingeführt werden. Besonderer Wert war in den Einführungsveranstaltungen darauf zu legen, dass der traditionelle Stoff juristischer Ausbildung durch die Diskussion gesellschaftswissenschaftlicher Literatur, die die Zusammenhänge von Recht und Gesellschaft erhellt, in Frage gestellt wird. Für die Zukunft war eine Trennung von Grund- und Schwerpunktausbildung, eine Aufhebung der Trennung von Studium und praktischem Vorbereitungsdienst sowie eine Anrechnung von Prüfungsleistungen während der Ausbildung auf die Abschlussprüfung angestrebt.

 

C

 

Einen tiefgreifenden Einschnitt in die kurze Geschichte der neuen Fakultät brachten das Hochschulgesetz und das Universitätsgesetz vom 12. 5. 1970, die zusammen das ältere, hochschulpolitisch zurückhaltende Gesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Hessen vom 16. 5. 1966 ablösten und in stärkerem Umfang Reformvorstellungen verwirklichten. Hatte das ältere Hochschulgesetz noch Rektor und Fakultäten gekannt, so ersetzte das neue Universitätsgesetz diese durch Präsident und Fachbereiche. Darüber hinaus regelte es selbst, wo das ältere Hochschulgesetz noch den Universitäten Autonomie gewährt hatte. Wichtig war das insbesondere für die Frage der Mitwirkung in den Kollegialorganen, wobei § 24 II des Universitätsgesetzes für die neue Fachbereichskonferenz, die dann 1975 durch den Fachbereichsrat ersetzt wurde, folgende Besetzung vorschrieb: Die Fachbereichskonferenz besteht aus allen Professoren des Fachbereichs, die nicht beurlaubt sind, aus Vertretern der - durch das Gesetz neu geschaffenen - Dozenten, der Studenten und der wissenschaftlichen Bediensteten im Verhältnis 5 : 1 : 3 : 1 sowie aus einem Vertreter der weiteren Bediensteten - bzw. gem. § 24 IV bis zu fünf weiteren Bediensteten -. Danach hatten Dozenten, Studenten und wissenschaftliche Mitarbeiter zusammen grundsätzlich ebenso viele Stimmen wie die Professoren und zusammen mit einem weiteren Bediensteten eine Mehrheit, was in den Jahren bis zur Revision dieser Paritäten auch durchaus zum Tragen kam. Allerdings musste der Dekan aus dem Kreise der Professoren gewählt werden.

Die erste Sitzung dieser neuen Fachbereichskonferenz fand am 1. 7. 1971 statt. Dozenten neuer Art fehlten noch, bis mit Wirkung vom 1. 10. 1972 die wissenschaftlichen Mitarbeiter Jung, Lopau, Meyer, Quensel, Schwabe und Wahsner – 1974 noch Berz - zu Dozenten ernannt wurden. Zu ihrem ersten Dekan wählte die Fachbereichskonferenz Wolfgang Grunsky.

Zu den mit dieser Umstellung verbundenen Schwierigkeiten kam hinzu, dass die zunächst geplante Neubebauung mit einem Gesamtbauvolumen von rund 10 Millionen DM in ihrer reduzierten Form im Herbst 1971 zum Abschluss gekommen war, so dass ein erneuter Umzug des Seminars, zu dessen geschäftsführenden Direktorin nunmehr Frau Brauneck gewählt wurde, bevorstand. Weiter hatte im Zuge der allgemein auf Zuwachs ausgerichteten Bildungsplanung die hessische Verwaltung die Perspektive „Hessen 80“ entworfen, die im Gegensatz zu den Nachkriegsjahren nicht von der Überflüssigkeit Gießens ausging, sondern einen gegenüber der Neuerrichtung erheblich verstärkten Ausbau vorsah.

Außerdem waren mit Spiros Simitis, Kübler und Dieckmann bereits die ersten Gießener Professoren wieder ausgeschieden, denen mit Jäger, Tiedemann, Schwab, Sasse und Grunsky bald weitere folgten. Wichtigste Aufgabe war daher zunächst die erneute Vervollständigung des Lehrkörpers.

Den ersten Schritt hatte noch die juristische Sektion unternommen, als sie als Nachfolger von Spiros Simitis Thomas Raiser vorschlug, einen Neffen Ludwig Raisers. Thomas Raiser ist am 20. 2. 1935 in Stuttgart geboren und war nach dem Studium der Philosophie und der Rechtswissenschaft in Tübingen, Bonn, Berlin und München in Tübingen 1962 mit der Dissertation „Haftungsbegrenzung nach dem Vertragszweck. Untersuchung über die Tragweite der Theorie von der Haftungsbegrenzung nach dem Schutzzweck der verletzten Norm im Vertragsrecht“ promoviert-worden. In seiner unternehmensrechtlichen Hamburger Habilitationsschrift des Jahres 1969 („Das Unternehmen als Organisation, Kritik und Erneuerung der juristischen Unternehmenslehre“) bewies er schon sein besonderes Interesse an der Rechtssoziologie, das bald auch in einer sehr gelungenen Einführung in die Rechtssoziologie zum Ausdruck kam. Im übrigen widmete er sich in der Folge insbesondere dem Mitbestimmungsrecht und dem Unternehmensrecht.

Für die Nachfolge Küblers entschied sich die Fachbereichskonferenz, nachdem schon die Sektion ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt hatte, griechische Professoren einzuladen, deren politische Situation durch eine solche Einladung verbessert werden konnte, für Konstantin Simitis, den jüngeren Buder von Spiros Simitis. Konstantin Simitis ist am 23. 6. 1936 in Athen geboren und hatte in Marburg und London Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft studiert. Danach war er 1959 in Marburg mit der Dissertation „Gute Sitten und ordre public. Ein kritischer Beitrag zur Anwendung des § 138 I BGB“ promoviert worden. Im Jahre 1971 hatte er sich in Konstanz kumulativ habilitiert.

Die Stelle Dieckmanns wurde auf Beschluss der Fachbereichskonferenz Eberhard Wieser übertragen, der am 23. 2. 1935 in Ludwigshafen geboren ist. Seine Würzburger Dissertation von 1963 befasst sich mit dem Thema „Das Recht des Nebenintervenienten“. Die Würzburger von Habscheid betreute Habilitationsschrift (1970) betrifft „Das Rechtsschutzinteresse des Klägers im Zivilprozess“. Das besondere Interesse Eberhard Wiesers gilt neben dem Zivilprozessrecht, das er auch bibliographisch erfasste, den didaktischen Bemühungen um die Studienanfänger, für die er in Gießen mit seiner „Übung im bürgerlichen Recht für Anfänger“ ein interessantes neuartiges Textbuch schuf.

Im Strafrecht waren nach dem Weggang Jägers und Tiedemanns gleichzeitig zwei Professuren frei. Zudem erhielt der Fachbereich zum 1. 5. 1972 die vierte strafrechtliche und die achte zivilrechtliche Professur bewilligt. Bei der Besetzung der strafrechtlichen Professuren gelang es dem Fachbereich dabei, drei Professoren anderer Universitäten zu gewinnen. Von diesen ist Peter Cramer, der Nachfolger Jäger, am 13. 1. 1932 in Böblingen geboren. Er hatte nach dem Studium in Tübingen und München 1960 in Tübingen mit der Dissertation „Der Vollrauschtatbestand als abstraktes Gefährdungsdelikt“ den Doktorgrad erworben. Im Anschluss an seine Tübinger Habilitation „Vermögensbegriff und Vermögensschaden im Strafrecht“ im Jahre 1966 war er 1967 nach Bochum berufen worden und hatte sich rasch zum besonderen Kenner des Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts entwickelt, daneben mit Kollegen aber auch die Fortführung des bekannten Strafrechtskommentares von Schönke/Schröder übernommen. Theo Vogler, der Nachfolger Tiedemanns, ist am 23. 4. 1929 in Gladbeck geboren und war nach dem Studium in Münster und Freiburg im Breisgau dort 1959 mit der Dissertation „Die Rechtskraft des Strafbefehls“ promoviert worden Seine während der Tätigkeit am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht bei Jescheck in Freiburg im Breisgau entstandene Habilitationsschrift des Jahres 1968 beschäftigte sich mit dem Thema „Auslieferungsrecht und Grundgesetz“, weitere Arbeiten vor allem mit internationalem Strafrecht. 1971 war er einem Ruf an die Freie Universität Berlin gefolgt, von der er 1974 nach Gießen wechselte.

Otto Triffterer schließlich ist am 11. 2. 1931 in Osterfeld bei Oberhausen geboren und hatte nach dem Studium von Rechtswissenschaft, Soziologie und politischen Wissenschaften in Freiburg im Breisgau und Harvard (USA) 1962 in Freiburg im Breisgau mit der Dissertation „Dogmatische Untersuchungen zur Entwicklung des materiellen Völkerstrafrechts seit Nürnberg“, die ebenfalls im Freiburger Max-Planck-Institut Jeschecks entstanden war, den Doktorgrad erlangt. 1970 war er als außerordentlicher Professor nach Bielefeld berufen worden, von wo er 1973 nach Gießen kam. Dort übernahm er bald die Aufgabe des Vizepräsidenten der Universität. Zum 31. 12. 1979 entschied er sich für einen Wechsel nach Salzburg.

Den parallel zur Errichtung des vierten strafrechtlichen Lehrstuhls geschaffenen achten zivilrechtlichen Lehrstuhl besetzte der Fachbereich 1973 mit Jürgen Rödig. Dieser war am 16. 10. 1942 in Überlingen geboren und hatte in Freiburg im Breisgau und München Rechtswissenschaft, Philosophie und mathematische Logik studiert. Dass ihn diese Kombination besonders interessierte, zeigt sowohl seine Dissertation des Jahres 1969 (Die Denkform der Alternative in der Jurisprudenz) wie auch seine schon 1972 fertiggestellte Habilitationsschrift (Untersuchungen zur Struktur gerichtlicher Prozesse), die beide in Köln unter der Betreuung Ulrich Klugs entstanden waren. Diese und seine weiteren Arbeiten, die sich insbesondere auch mit der Gesetzgebungstheorie und Rechtsinformatik beschäftigten, erwiesen ihn als einfallsreichen, zu großen Hoffnungen berechtigenden Hochschullehrer. Sein jäher tragischer Unfalltod am 13. 11. 1975 traf daher den Fachbereich besonders hart.

Der fünfte öffentlichrechtliche Lehrstuhl blieb dem Fachbereich zunächst verwehrt. Weil sich aber eine bescheidener eingestufte H 2-Stelle im öffentlichen Recht als unbesetzbar erwies und sich zudem mit der Verwaltungswissenschaft ein bisher in Gießen noch nicht vertretenes Forschungsgebiet nachweisen ließ, gelang es nach längeren Verhandlungen 1977 doch noch, eine entsprechende Professur für den Fachbereich zu gewinnen. Sie wurde mit Klaus Lange besetzt, der am 6. 8. 1939 in Dessau geboren ist und nach dem Studium der Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft und Soziologie in Marburg, Paris, München und Göttingen 1967 in Göttingen über „Die Organisation der Region“ promoviert worden war und 1972 sich mit der von Werner Weber betreuten Habilitationsschrift „Verkehr und öffentliches Recht. Öffentlich-rechtliche Strukturen und Probleme des Binnenverkehrssystems der Bundesrepublik Deutschland“ habilitiert hatte. 1975 war er als wissenschaftlicher Rat und Professor nach Bochum berufen worden, von wo er 1978 nach Gießen kam.

Neben dieser Besetzung neu errichteter Lehrstuhle hatte der Fachbereich eine ganze Reihe weiterer Professuren wiederzubesetzen, die durch Weggang oder Emeritierung frei geworden waren. Die Emeritierung betraf zum 30. 9. 1973 Walter Mallmann, dem der Fachbereich zu seinem 70. Geburtstag eine Festschrift widmete, und zum 31. 3. 1976 Frau Brauneck.

Nachfolger Mallmanns wurde Friedrich von Zezschwitz, der am 5. 1. 1935 in Königsberg geboren ist und nach einem Semester Mathematik in Tübingen, München und Marburg Rechtswissenschaft studiert hatte. Seine von Rupp betreute Marburger Dissertation des Jahres 1967 beschäftigt sich mit dem „Gemeinwohl als Rechtsbegriff“. Seine Habilitation erfolgte 1973 in Mainz, wo er 1972 zum Assistenzprofessor ernannt worden war. In Gießen, wohin er 1974 kam, löste er alsbald Frau Brauneck als geschäftsführende Direktorin des Juristischen Seminares ab und bemühte sich entschieden und erfolgreich um dessen organisatorische Konsolidierung. Besonderen Erfolg fand auch seine Sammlung der ausgewählten Landesgesetze Hessens.

Nachfolger Frau Braunecks wurde Arthur Kreuzer, der am 26. 9. 1938 in Hamburg geboren ist, dort 1965 bei Henkel über „Ärztliche Hilfeleistungspflicht bei Unglücksfällen im Rahmen des § 330c StGB“ promoviert worden war und sich 1975 mit der zeitweise neben einer praktischen Tätigkeit als Staatsanwalt bzw. Richter erstellten Habilitationsschrift über „Drogen und Delinquenz. Eine jugendkriminologisch-empirische Untersuchung der Erscheinungsformen und Zusammenhänge“ habilitiert hatte. In Gießen beschäftigte er sich insbesondere weiter mit der Jugendrauschdrogenkriminalität. Trotz eines Rufes nach Trier entschied er sich 1981 für ein Verbleiben in Gießen.

In die Zeit zwischen diesen beiden Emeritierungen fiel der Weggang von vier Professoren des Fachbereichs. Als Nachfolger des nach Regensburg berufenen germanistischen Rechtshistorikers Dieter Schwabs wählte der Fachbereich Gerhard Köbler aus. Dieser ist am 20. 4. 1939 in Fürth geboren und hatte nach dem Studium der Rechtswissenschaft, Volkswirtschaft und Sozialwissenschaft in Erlangen und Göttingen dort 1964 bei Karl Kroeschell über „Civis und ius civile im deutschen Frühmittelalter“ den Doktorgrad erworben. Seine Habilitationsschrift bearbeitete das Thema „Das Recht im frühen Mittelalter“. Sein Interesse konzentriert besondere auf die Rechtssprachgeschichte.

Als Nachfolger Christoph Sasses, der nach Hamburg gegangen, war und zeitweise am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz lehrte, wo er am 26. 2. 1979 bei einem Motorradunfall tödlich verunglückte, berief der Fachbereich Heinhard Steiger, der am 22. 6. 1933 in Ratibor geboren ist. Er hatte in Freiburg im Breisgau, Paris, Münster, Harvard, wo er den Master of Laws erwarb, und Cambridge (Mass.) studiert. 1963 promovierte er in Münster bei Scupin über „Die Unabhängigkeit der Rechtssetzung der Europäischen Gemeinschaften“. 1973 hatte er sich mit der Arbeit „Organisatorische Grundlagen des parlamentarischen Regierungssystems. Eine Untersuchung zur rechtlichen Stellung des deutschen Bundestages“ ebendort habilitiert.

Besondere Schwierigkeit bereitete dann die Wiederbesetzung der durch den Weggang Grunskys nach Bielefeld und die Rückkehr Konstantin Simitis’ nach Griechenland freigewordenen Lehrstühle, da sich jeweils mehrere Listen ergebnislos erschöpften, indem Ordinarien es vorzogen, an ihrer Heimatuniversität zu bleiben und Nichtordinarien im Falle der Wahl an andere Universitäten gingen. So konnte erst vier Jahre nach Wolfgang Grunskys Ausscheiden dessen Professur mit Meinhard Heinze besetzt werden. Dieser ist am 7. 6 1943 in Aachen geboren und hatte nach dem Studium in Tübingen dort 1973 mit einer Dissertation über „Die Rechtsnachfolge im Unterlassen. Ein Beitrag zur dogmatischen Struktur des Unterlassungsanspruchs § 1004 I 2 BGB und der Rechtsnachfolge“. den Doktorgrad erworben. Seine von Gitter betreute Habilitation war 1977 in Bochum auf Grund der Arbeit „Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeits- und Wirtschaftsrecht“. erfolgt. In Gießen erwarb er sich rasch die Begeisterung der Studenten, so dass der Fachbereich einen besonders schweren Verlust erlitten hätte, wenn Meinhard Heinze den an ihn 1981 ergangenen Ruf nach Berlin nicht ausgeschlagen hätte.

Auch bei der Nachfolge Simitis verstrichen bis zur Wiederbesetzung durch Uwe Blaurock mehr als drei Jahre. Uwe Blaurock ist am 4. 2. 1943 in München geboren und war nach dem Studium in Würzburg und Freiburg im Breisgau bei Hans Thieme 1970 in Freiburg über „Die Schutzrechtsverwarnung“ promoviert worden. Seine durch von Caemmerer betreute Freiburger Habilitationsschrift des Jahres 1977, die er neben seiner Tätigkeit als geschäftsführender Sekretär der Gesellschaft für Rechtsvergleichung erstellte, befasst sich mit dem Thema „Die Unterbeteiligung und Treuhand an Gesellschaftsanteilen. Formen mittelbarer Teilhabe an Gesellschaftsverhältnissen“.

Als Nachfolger Rödigs berief der Fachbereich Günter Weick, der am 21. 9. 1937 in Marienwerder geboren ist. Er war nach dem Studium in Frankfurt am Main dort 1970 mit der Dissertation „Der Boykott zur Verfolgung nichtwirtschaftlicher Interessen“ promoviert worden. Seine Frankfurter Habilitationsschrift des Jahres 1976 war unter dem Einfluss Helmut Coings der Rechtsvergleichung auf dem besonders unübersichtlichen Gebiet der allgemeinen Geschäftsbedingungen gewidmet („Vereinbarte Standardbedingungen im deutschen und englischen Bauvertragsrecht“).

Noch ehe so die Lücken gänzlich geschlossen waren, entschied sich Thilo Ramm nicht ganz leichten Herzens, einem Ruf an die Fernuniversität Hagen zu folgen und damit ein völlig neues, keineswegs gewisses Feld zu betreten. Für ihn konnte als Nachfolger Jan Schapp gewonnen werden. Er ist am 31. 10. 1940 in Aurich geboren und hatte in Göttingen und Münster Rechtswissenschaft und Philosophie studiert. In Bochum erwarb er 1966 mit der Dissertation „Sein und Ort der Rechtsgebilde. Eine Untersuchung über Eigentum und Vertrag.“ den Doktorgrad der Philosophie. Als Schüler Harry Westermanns hat er sich 1977 in Münster mit der Arbeit „Das Verhältnis von öffentlichem und privatem Nachbarrecht“ habilitiert.

Kaum war mit der Besetzung dieser privatrechtlichen Lehrstühle die Professorenschaft nach langer Zeit wieder vervollständigt worden so ergab sich eine erneute, Vakanz durch den Weggang Otto Triffterers nach Salzburg. Als sein Nachfolger konnte Gerhardt Grebing gewonnen werden der am 21. 11. 1942 in Halsdorf bei Marburg geboren war. Er hatte nach dem Studium in Marburg und Tübingen 1973 in Freiburg im Breisgau über „die Untersuchungshaft. in Frankreich“ den juristischen Doktorgrad erworben. Auch seine Freiburger Habilitationsschrift des Jahres 1977 betraf ein rechtsvergleichendes Thema „Die Geldstrafe. Untersuchung der deutschen Geldstrafenreform in rechtsvergleichender Sicht“. Von Freiburg im Breisgau aus war er rasch auf eine H 3-Professor nach Heidelberg berufen worden.

Von den Privatdozenten der alten Fakultät hatten Harro Otto und Walter Schmidt schon zu Beginn der 70er Jahre auswärtige Rufe erhalten. Von den durch das Universitätsgesetz des Jahres 1970 als Hochschullehrer eingeordneten Dozenten wurden einige vom Fachbereich habilitiert, während andere Rufen nach Bremen (Meyer, Quensel, Wahsner) folgten oder in die Praxis gingen. Die erste Habilitation betraf Stephan Quensel (*Heidelberg 14. 5. 1936), der 1972 auf Grund einer zusammenfassenden Würdigung seiner Schriften für Kriminologie, Recht der Strafen und Maßregeln sowie Strafvollzugswissenschaft habilitiert wurde. Auch die nächste Habilitation erfolgte für Kriminologie und Kriminaltherapie (Heinrich Christ, Therapeutische Gruppenbehandlung delinquenter Jugendlicher in einer Strafanstalt, 1976). Für Staats- und Verwaltungsrecht habilitierte sich 1978 Jürgen Schwabe (*Koblenz 7. 6. 1937 „Untersuchungen zur Dogmatik negatorischer Grundrechte“), der bald darauf als C 2-Professor nach Hamburg ging. Für bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit habilitierte sich im Jahre 1978 Wolfgang Hromadka (*Aussig 26. 12. 1937 „Die leitenden Angestellten“), der seine Arbeit neben seiner Tätigkeit als leitender Angestellter bei dem Industrieunternehmen Messer-Griesheim verfasst hatte und danach im Fachbereich als Privatdozent lehrte. Ulrich Berz (*Bochum 3. 2. 1944 „Formelle Tatbestandsverwirklichung und materialer Rechtsgüterschutz“) erlangte 1979 die Habilitation für die Fächer Strafrecht und Strafprozessrecht und wurde am 9. 8. 1981 auf eine C 3-Professur nach Bochum berufen. Eberhard JUNG (*Berlin-Pankow 14. 9. 1940 „Das Recht auf Gesundheit als Leitidee des Gesundheitsrechts“) habilitierte sich 1980 für die Fächer bürgerliches Recht, Sozialrecht und Arbeitsrecht.

Die an das Hochschulrahmengesetz angepasste Fassung des Universitätsgesetzes vom 6. 7. 1978 kannte keine Dozenten der genannten Art mehr. Sie hatte aber ihrerseits den Hochschulassistenten vorgesehen. Von den vier hierfür am Fachbereich vorhandenen Stellen war die erste kurzfristig mit Reinhard Damm besetzt, der aber rasch einem Ruf an die zweite Hamburger juristische Fakultät folgte. 1981 wurde je eine Stelle für Zivilrecht (Harald Kindermann) und öffentliches Recht (Thomas Bruha) besetzt.

 

Blickt man zum Universitätsjubiläum auf die kurze Nachkriegsgeschichte der Rechtswissenschaft in Gießen zurück, so sieht man ein gelungenes Wagnis, mit dem letztlich aber nur eine historische Verpflichtung eingelöst worden ist. Die Fakultät bzw. der Fachbereich unter den Dekanen Grunsky (7. 7. 1971-15. 7. 1972), Schwab (16. 7. 1972-15. 7. 1973), Ridder (16. 7. 1973-31. 8. 1973), Kisker (1. 9. 1973-31. 8. 1974), Söllner (1. 9. 1974-31. 8. 1975), Raiser (1. 9. 1975-31. 8. 1976), Wieser (1. 9. 1976-31. 8. 1977), Steiger (1. 9. 1977-31. 8. 1978), Vogler (1. 9. 1978-31. 8. 1979), von Zezschwitz (1. 9. 1979-31. 8. 1980), Köbler (1. 9. 1980-31. 8. 1981 und Weick (ab 1. 9. 1981) ist auf 17 Professuren mit 29 wissenschaftlichen Mitarbeitern gewachsen. Die Zahl der Studenten ist von 23 (1965) über 624 (1970/71) und 1132 (1975) auf 1607 (1980) gestiegen und eine weitere Zunahme steht bevor. Ihr Studium richtet sich seit dem Wintersemester 1974/5 nach einem verbesserten Studienplan vom 24. 10. 1974/23. 1. 1975. Die Zahl der erfolgreichen Prüfungen in der ersten juristischen Staatsprüfung hat sich von 14 (1969) über 105 (1975) auf 209 (1980) erhöht. Von 1971 bis 31. 8. 1981 sind 93 juristische Promotionen abgeschlossen worden, wobei seit dem 1. 2. 1980 eine neue Promotionsordnung galt, die statt des Rigorosums die Disputation kennt.

Der Buchbestand des Juristischen Seminars hat sich, obwohl seit Gründung des Fachbereichs dessen ordentliche Haushaltsmittel trotz steigender Studentenzahlen unverändert geblieben waren, auf 92000 Einzelbände und je 350 laufende Zeitschriften und Loseblattwerke erhöht.

Der Fachbereich hat mit Erwin Stein und Hermann Heußner sowie seit 26. 4. 1982 mit Otto Rudolf Kissel, dem Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, verdiente und angesehene Praktiker als Honorarprofessoren für sich gewonnen. Am 4. 2. 1981 hat er nach langen Jahren der Zurückhaltung dem früheren Vizepräsidenten des Bundessozialgerichtes Kurt Brackmann die juristische Ehrendoktorwürde verliehen. Die Verbindung zur Praxis ist in der Form der Durchführung von Praktikerseminaren (Alfred Söllner, Meinhard Heinze), der Tätigkeit als Richter (Friedrich von Zezschwitz, Thomas Raiser) und der Mitarbeit in der Mittelhessischen Gesellschaft für Recht und Wirtschaft (Thilo Ramm, Thomas Raiser) gesucht und gefunden worden. Die Gründung eines Zentrums für Recht und Wirtschaft hat der Fachbereich in Aussicht genommen und einen Anschluss an das Datenverarbeitungssystem JURIS des Bundesjustizministeriums in Zusammenhang mit den Bleibeverhandlungen Meinhard Heinzes gesichert.

Obgleich es allmählich gelungen ist, das Ansehen des Fachbereichs derart zu vermehren, dass mit Alfred Söllner, Peter Cramer und Theo Vogler auch über die Gründungsphase hinaus angesehene Ordinarien nach Gießen gekommen sind und wieder mit Alfred Söllner und Peter Cramer, aber auch mit Thomas Raiser, Arthur Kreuzer und Meinhard Heinze Gießener Professoren auswärtige Rufe an bekannte Universitäten abgelehnt haben, kann die Freude nicht ungetrübt sein. Zwar hat der Gesetzgeber gewisse Mängel seiner Hochschulgesetzgebung im Laufe der Jahre korrigiert. Zugleich hat er aber die Autonomie der Hochschulen immer stärker beschnitten. Noch bedrängender ist darüber hinaus die Entwicklung der finanziellen Situation, zu der sowohl die verfehlte Politik als auch die energiewirtschaftlichen Verknappungen geführt haben. Der Staat, der die Jugend an die Universitäten lockte, scheint nicht mehr in der Lage zu sein, die von ihm geweckten Hoffnungen zu erfüllen. Wie sonst käme er dazu, die Mittel für wissenschaftliche Hilfskräfte für den Fachbereich von 426 akademischen Berechnungseinheiten des Jahres 1972 auf zunächst 80 Prozent von 324 akademischen Berechnungseinheiten, die nur nach massivsten Protesten wenigstens wieder auf 100 Prozent aufgestockt wurden, zu senken, obwohl in der gleichen Zeit die Zahl der seit 1975 durch die zentrale Vergabestelle zugewiesenen Studenten sich derart erhöhte, dass 1980 1607 Studenten studierten, wo dies 1972 742 taten und 1981/82 400 Anfänger beginnen sollen, wo der größte Hörsaal des Fachbereichs nur 291 Plätze aufweist? Und wie sonst wäre es möglich, dass der Staat, dem eben noch die Erhöhung der Mittel für Hilfskräfte von 80 Prozent des Vorjahresstandes auf 100 Prozent abgerungen wurde, im nächsten Augenblick sich mit einer Sperre von 10 Prozent der Geldmittel schadlos hält? Möge der Fachbereich inzwischen so gefestigt sein, dass auch dies ohne allzu großem Schaden an ihm vorübergeht und er eines Tages zu seinem Ansatzpunkt „Modellfachbereich“ zu sein, zurückfinden kann.

 


3. Kapitel Die Vorlesungen

 

A

 

Zwischen dem Wintersemester 1607/08 und dem Sommersemester 1982 liegen 375 Jahre. Rechnerisch umfasst dieser Zeitraum daher 750 Semester. Theoretisch sind daher an sich auch 750 Vorlesungsverzeichnisse zu erwarten.

Allerdings darf dabei nicht übersehen werden, dass das Vorlesungsverzeichnis als Quelle der Universitätsgeschichte zeitlich weder mit der Gründung von Universitäten noch mit der Erfindung und Verbreitung des Buchdrucks beginnt, sondern überhaupt erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, also nicht allzu lange vor der Gründung Gießens einsetzt. Das älteste bekannte Vorlesungsverzeichnis einer deutschen Universität findet sich als Handschrift im Universitätsarchiv Jena und stammt vom Sommer 1554. Die ältesten gedruckten Verzeichnisse sind ein Jenaer Index lectionum von 1564/65 und ein Ingolstädter Index lectionum von 1571. Frühe Vorlesungsverzeichnisse sind weiter aus Altdorf (1576/77, 1584/85, 1586/87, 1589/90, 1624/25), Frankfurt an der Oder (1592-1601), Helmstedt (1576-83=1., 5., 6., 7., 8., 12. Semester der Universität, 1594/95, 1600/01, 1604,1611), Ingolstadt (1571 und „nach 1585“), Jena (1554, 1560, 1564/65-1594/95, 1595ff.), Rinteln (1617), Rostock (1615ff.), Tübingen (1557) und Wittenberg (1561) bekannt.

Es kann daher kaum überraschen, dass sich weder im Archiv noch in der Bibliothek der Universität Gießen eine geschlossene Reihe von 750 Vorlesungsverzeichnissen von 1607 bis 1981/82 findet. Immerhin stammt aber das älteste Exemplar eines Vorlesungsverzeichnisses der Universität im Universitätsarchiv Gießen aus dem Sommersemester 1629 und ist damit älter als das jeweils älteste Vorlesungsverzeichnis aller bisher nicht genannten deutschsprachigen Universitäten.

Aus all dem folgt zunächst, dass aus den ersten Gießener Jahren der Universität zwischen 1607 und 1624 kein einziges Vorlesungsverzeichnis überliefert ist. Der Grund hierfür ist nicht bekannt. Möglicherweise trifft die Vermutung Beckers (S. 274) zu, dass man erst in der Marburger Zeit die Nützlichkeit gedruckter Vorlesungsverzeichnisse erkannt hat.

Das älteste bekannt gewordene Vorlesungsverzeichnis stammt aus dem Sommersemester 1629. Es besteht aus einem einzigen großen Blatt, das öffentlich angeschlagen wurde. Von daher ist anzunehmen, dass es in nicht allzu vielen Exemplaren hergestellt wurde. Damit ließe sich gut erklären, dass auch aus der Marburger Zeit zwischen 1625 und 1649 nur einige Vorlesungsverzeichnisse vorhanden sind. Dazu kommt, dass die Forschungen Beckers (S. 140) ergeben haben, dass in der Praxis mehrfach die Aufstellung eines Vorlesungsverzeichnisses und seine öffentliche Anheftung am schwarzen Brett zu Beginn des Semesters befohlen werden musste. Daraus ist zu schließen, dass sich einige Lücken auch aus dem Umstand ergeben können, dass in einzelnen Semestern ein Vorlesungsverzeichnis nicht zustande kam.

Immerhin lässt sich aber daneben nachweisen, dass die Lücken auch auf Überlieferungsverluste zurückgehen können. Noch Becker nennt in seiner Aufzählung der Vorlesungsverzeichnisse der Marburger Zeit (S. 274) auch ein Vorlesungsverzeichnis, das sich nicht hat ermitteln lassen (SS 1640/41). Zudem sind aus einzelnen Semestern auch der Frühzeit Mehrfachexemplare vorhanden.

Im übrigen folgen in der Marburger Zeit dem ältesten Vorlesungsverzeichnis des Sommersemesters 1629 die Verzeichnisse für den Winter 1629/30, Sommer 1637, Winter 1637/38, 1638/39, 1642/43, 1643/44, Sommer 1644, Winter 1644/45, Sommer 1645, Winter 1645/46, Sommer 1646, und Winter 1646/47. Womöglich haben dann die politischen Wirren sein Erscheinen bis zur Wiedereröffnung der Universität in Gießen verhindert. Insgesamt ist jedenfalls aus der Marburger Zeit nur aus etwa einem Viertel (13) der (rund 50) Semester, in denen ein Vorlesungsverzeichnis theoretisch bestanden haben könnte, ein solches überliefert.

Nach der Wiedereröffnung der Universität in Gießen am 5. 5. 1650 ist schon für den Sommer 1650 ein Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Aus den 50 Jahren bis zur Jahrhundertwende sind dann rund 50 Vorlesungsverzeichnisse überliefert, so dass die Verhältniszahl zu den Semestern schon etwa 50 Prozent beträgt. Daraus ergibt sich dann insgesamt bereit ein Mittel für das 17. Jahrhundert oder das damit fast übereinstimmende erste Jahrhundert der Universität von nahezu 33 Prozent

Zu Beginn des 18. Jahrhunderts stößt man freilich erneut auf eine auffällige Lücke, die vom Winter 1697/98 - mit Ausnahme des Sommers 1700 und des Winters 1704/5 - bis zum Winter 1715/16 reicht. Danach setzt eine bis zum Winter 1754/55 währende ununterbrochene Reihe von Vorlesungsverzeichnissen ein. Diese bestehen nunmehr nicht mehr aus einem einzelnen Blatt, sondern aus zwei Doppelblättern mit insgesamt acht Seiten. Zugleich findet sich im Sommer 1750 wie im Winter 1750/51 erstmals ein Abdruck des Vorlesungsverzeichnisses in einer Zeitung. Für die Zeiten vom Sommer 1755 bis Winter 1755/56, Sommer 1757 bis Winter 1760/61 und Winter 1761/62 bis Winter 1762/63 sind dann nochmals Lücken zu verzeichnen, die sich nicht schließen lassen. Da danach aber mit dem Sommersemester 1764 der fast bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts reichende regelmäßige Abdruck der Vorlesungsverzeichnisse in Zeitungen (vor allem Sommer 1771 bis Winter 1775/76 Gießener Wochenblatt, Sommer 1781 bis Winter 1800/01 Hessen-Darmstädtische privilegierte Landzeitung, Winter 1819/20 bis Winter1866/67 Großherzoglich hessisches Regierungsblatt) beginnt, können die manchmal auftretenden Lücken überbrückt werden. Vom Sommer 1809 an vermögen dann, weil anscheinend das Vorlesungsverzeichnis weitere Verbreitung fand, auswärtige Bibliotheken auszuhelfen. Deshalb lassen sich die Vorlesungsverzeichnisse von 1809 bis zur Gegenwart im wesentlichen lückenlos darstellen, obwohl die fast ununterbrochene Reihe der in der Giessener Universitätsbibliothek vorhandenen Exemplare erst im Sommer 1833 beginnt.

Daraus folgt insgesamt, dass die Gießener Vorlesungsverzeichnisse im 18. Jahrhundert bzw. dem zweiten Jahrhundert des Bestehens der Universität mit etwa 80 Prozent schon recht vollständig überliefert sind und sich diese relative Vollständigkeit im 19. Jahrhundert noch erheblich verdichtet. Die geringe Lücke im 20. Jahrhundert, die die absolute Vollständigkeit verhindert, ist kriegsbedingt. Zusammengenommen ergibt sich aus all dem ein Bestand von 571 Verzeichnissen für den Zeitraum von 375 Jahren, der abgesehen von den Jahren 1919 und 1920 und vom Zeitraum von Anfang 1940 bis Anfang 1941, in dem Trimester eingeführt waren, immer in ein Sommersemester und ein Wintersemester pro Jahr eingeteilt war. Von diesen 571 Vorlesungsverzeichnissen stammen 523 aus Gießener Beständen, 36 aus auswärtigen Bibliotheken und 12 aus Zeitungen (zwischen 1784/85 und 1799/1800).

Zieht man die sicheren und vermutlichen, durch äußere Ereignisse bedingten Lücken im juristischen Lehrbetrieb ab, so kommt man vielleicht auf insgesamt 700 Semester, in denen in Gießen Rechtswissenschaft in einer juristischen Fakultät gelehrt wurde.

Stellt man dem die Zahl der über 570 erhaltenen Vorlesungsverzeichnisse gegenüber, so ergibt sich insgesamt eine Überlieferung von 80 Prozent, wie sie nur ganz wenige ältere Universitäten aufweisen können.

 

Im einzelnen haben sich unter Berücksichtigung von K. Schröder, Vorläufiges Verzeichnis der in Bibliotheken und Archiven vorhandenen Vorlesungsverzeichnissen deutschsprachiger Universitäten aus der Zeit vor 1945 (Saarbrücken 1964) folgende Vorlesungsverzeichnisse für Gießen ermitteln lassen, deren Fundstellen durch Siglen abgekürzt dargestellt werden:


Original                          Kopie          Zeitung                  Zeitungskopie

Semester

1629            A[1]                                   B[2]

1629/1630  A                                    B

1630

1630/1631

1631

1631/1632

1632

1632/1633

1633

1633/1634

1634

1634/1635

1635

1635/1636

1636

1636/1637

1637            A                                              B

1637/1638  A (2)                                        B

1638

1638/1639  A                                              B

1639

1639/1640

1640

1640/1641

1641

1641/1642

1642

1642/1643  A                                              B

1643

1643/1644  A                                              B

1644            A                                              B

1644/1645  A                                              B

1645            A                                              B

1645/1646  A                                              B

1646            A                                              B

1646/1647  A                                              B

1647

1647/1648

1648

1648/1649

1649

1649/1650

1650            A                                              B

1650/1651

1651            A (2)                                        B

1651/1652  A                                              B

1652

1652/1653  A                                              B

1653            A (2)                                        B

1653/1654  A                                              B

1654            A                                              B

1654/1655  A                                              B

1655            A (2)                                        B

1655/1656

1656            A (2)                                        B

1656/1657  A (3)                                        B

1657            A (2)                                        B

1657/1658  A                                              B

1658

1658/1659

1659            A                                              B

1659/1660

1660            A                                              B

1660/1661

1661

1661/1662  A                                              B

1662

1662/1663

1663

1663/1664  A                                              B

1664            A                                              B

1664/1665  A (2)                                        B

1665

1665/1666

1666

1666/1667

1667            A                                              B

1667/1668  A (2)                                        B

1668            A                                              B

1668/1669  A (4)                                        B

1669            A (2)                                        B

1669/1670  A                                              B

1670            A (2)                                        B

1670/1671  A (2)                                        B

1671            A (2)                                        B

1671/ 672

1672

1672/1673

1673            A                                              B

1673/1674  A                                              B

1674

1674/1675

1675

1675/1676

1676            A                                              B

1676/1677  A                                              B

1677            A                                              B

1677/1678

1678

1678/1679

1679

1679/1680  A                                              B

1680            A                                              B

1680/1681

1681            A                                              B

1681/1682  A                                              B

1682            A (2)                                        B

1682/1683

1683

1683/1684

1684

1684/1685  A                                              B

1685            A                                              B

1685/1686  A                                              B

1686            A                                              B

1686/1687  A                                              B

1687

1687/1688

1688

1688/1689  A (2)                                        B

1689

1689/1690

1690

1690/1691

1691

1691/1692

1692            A                                              B

1692/1693  A                                              B

1693            A (2)                                        B

1693/1694  A                                              B

1694

1694/1695

1695

1695/1696

1696            A                                              B

1696/1697  A                                              B

1697            A                                              B

1697/1698

1698

1698/1699

1699

1699/1700

1700            A                                              B

1700/1701

1701

1701/1702

1702

1702/1703

1703

1703/1704

1704

1704/1705  A                                              B

1705

1705/1706

1706

1706/1707

1707

1707/1708

1708

1708/1709

1709

1709/1710

1710

1710/1711

1711

1711/1712

1712

1712/1713

1713

1713/1714

1714

1714/1715

1715

1715/1716

1716            DA[3]                                          B

1716/1717  DA                                           B

1717            DA                                           B

1717/1718  A DA                                       B

1718            A DA                                       B

1718/1719  DA                                           B

1719            DA                                           B

1719/1720  DA                                           B

1720            DA                                           B

1720/1721  DA                                           B

1721            DA                                           B

1721/1722  DA                                           B

1722            DA                                           B

1722/1723  DA                                           B

1723            DA                                           B

1723/1724  DA                                           B

1724            DA                                           B

1724/1725  DA                                           B

1725            DA                                           B

1725/1726  DA                                           B

1726            A DA                                       B

1726/1727  A DA                                       B

1727            A DA                                       B

1727/1728  DA                                           B

1728            DA                                           B

1728/1729  DA                                           B

1729            DA                                           B

1729/1730  DA                                           B

1730            DA                                           B

1730/1731  DA                                           B

1731            DA                                           B

1731/1732  DA                                           B

1732            DA                                           B

1732/1733  DA                                           B

1733            DA                                           B

1733/1734  DA                                           B

1734            DA                                           B

1734/1735  A DA OE[4]                               B

1735            DA OE                                    B

1735/1736  DA OE                                    B (2)

1736            DA                                           B (2)

1736/1737  DA                                           B (2)

1737            A DA                                       B (2)

1737/1738  DA                                           B (2)

1738            DA                                           B (2)

1738/1739  DA                                           B (2)

1739            DA GRE[5]                                 B

1739/1740  DA                                           B (2)

1740            DI                                             B (2)

1740/1741  DA                                           B (2)

1741            A DA                                       B (2)

1741/1742  DA                                           B (2)

1742            DA                                           B (2)

1742/1743  A DA                                       B (2)

1743            A DA                                       B (2)

1743/1744  DA                                           B (2)

1744           A DA                                       B (2)

1744/1745  DA                                           B (2)

1745            A DA                                       B (2)

1745/1746  DA                                           B (2)

1746            DA                                           B (2)

1746/1747  A DA                                       B (2)

1747            A DA                                       B (2)

1747/1748  DA                                           B (2)

1748            DA                                           B (2)

1748/1749  A DA                                       B (2)

1749            DA                                           B (2)

1749/1750  A DA                                       B (2)

1750            DA                                           B (2)            B                          B (Giesser Wochen-

1750/1751  A DA                                       B (2)            B                          B  blatt)

1751            DA                                           B (2)

1751/1752  A DA                                       B (2)

1752            DA                                           B (2)

1752/1753  A DA                                       B (2)

1753            A DA                                       B (2)

1753/1754  A DA                                       B (2)

1754            DA                                           B (2)

1754/1755  DA                                           B (2)

1755

1755/1756

1756            DA                                           B (2)

1756/1757  DA                                           B (2)

1757

1757/1758

1758

1758/1759

1759

1759/1760

1760

1760/1761

1761            DA                                           B

1761/1762

1762

1762/1763

1763            DA                                           B

1763/1764  A DA                                       B

1764            A DA                                       B

1764/1765  DA                                           B                 B                          B (Giesische Wöchentlich

1765            DA                                           B                 B                           B gemeinnützige

1765/1766  DA                                           B                 B                           B Anzeigen)

1766            DA                                           B                 B                           B

1766/1767  DA                                           B                 B                          B

1767            DA                                           B                 B                          B

1767/1768  DA                                           B                 B                          B

1768            DA                                           B                 B                          B

1768/1769  A DA                                       B                 B                          B

1769            DA                                           B                 B                          B

1769/1770  DA                                           B                 B                          B

1770            DA                                           B                 B                          B

1770/1771  DA                                           B

1771            DA                                           B                 B                          B (Giesser Wochenblatt)

1771/1772  A DA                                       B                 B                          B

1772            DA                                           B                 B                          B

1772/1773  DA                                           B                 B                          B

1773            DA                                           B                 B                          B

1773/1774  DA                                           B                 B                          B

1774            DA                                           B                 B                          B

1774/1775  DA                                           B                 B                          B

1775            DA                                           B                 B                          B

1775/1776  DA                                           B                 B                          B

1776            DA                                           B

1776/1777  DA                                           B

1777            DA                                            B

1777/1778  DA                                           B

1778            DA                                           B

1778/1779  DA                                           B

1779            DA                                           B

1779/1780  DA                                           B

1780            DA                                           B

1780/1781  DA                                           B

1781[6]                    DA                                           B                                              B

1781/1782  DA                                           B                                              B

1782            DA                                           B                                              B

1782/1783  DA                                           B                                              B

1783            DA                                           B                                              B

1783/1784  DA                                           B                                              B

1784            DA                                           B                                              B

1784/1785                                                                                                   B

1785            DA                                           B                                              B

1785/1786  DA                                           B                                              B

1786            DA                                           B                                              B

1786/1787  DA                                           B                                              B

1787            DA                                           B                                              B

1787/1788  DA                                           B                                              B

1788                                                                                                            B

1788/1789                                                                                                  B

1789                                                                                                           B

1789/1790                                                                                                   B

1790            DA                                           B                                             B

1790/1791                                                                                                   B

1791            A DA                                       B                                              B

1791/1792                                                                                                  B

1792[7]                                                                                                                      B

1792/1793  DA                                           B                                              B

1793                                                                                                            B

1793/1794                                                                                                   B

1794            DA                                           B                                              B

1794/1795  DA                                           B                                              B

1795            DA                                           B                                              B

1795/1796  DA                                           B                                              B

1796            DA                                           B                                              B

1796/1797[8] DA                                           B                                             B

1797            DA                                           B                                              B

1797/1798  DA                                           B                                              B

1798            DA                                           B                                              B

1798/1799  DA                                           B                                              B

1799                                                                                                           B

1799/1800                                                                                                  B

1800

1800/1801  DA                                           B                                              B

1801            DA                                           B

1801/1802  DA                                           B

1802

1802/1803  DA                                           B

1803            A      

1803/1804  DA                                           B

1804

1804/1805  A

1805

1805/1806

1806

1806/1807

1807

1807/1808

1808            A

1808/1809

1809

1809/1810  A

1810            A

1810/1811  A BM[9] PV[10] DA[11] MR[12]

1811            A BM PV

1811/1812  A BM PV B MZ[13]

1812

1813            A B BM PV

1813/1814

1814            A BM PV

1814/1815

1815            A B BM PV K[14]

1815/1816

1816            B                                             B                 PV[15]

1816/1817                                                  B

1817            PV ER[16] FR[17]                          B

1817/1818  A HD[18]                                    B

1818            ROS[19][20]                                      B

1818/1819                                                  B

1819                                                           B

1819/1820  L[21]                                           B                 B[22]                        B[23]

1820                                                           B                 B                          B

1820/1821                                                  B                 B                          B

1821                                                            B                 B PV[24] JS[25]           B

1821/1822  A                                             B                 B JS                     B

1822                                                           B                 B JS                     B

1822/1823                                                  B                 B PV JS                B

1823                                                             B                 B PV JS                B

1823/1824  A DA[26]                                    B                 B JS                      B

1824            PV                                           B                 B JS                      B

1824/1825  M[27]                                          B                 B PV JS                B

1825                                                           B                 B JS                      B

1825/1826                                                  B                 B JS                      B

1826                                                           B                 JS B                      B

1826/1827                                                  B                 JS B                      B

1827                                                           B                 JS B                      B

1827/1828                                                  B                 JS B                      B

1828                                                           B                 JS B                      B

1828/1829                                                  B                 JS B                      B

1829                                                           B                 JS B                      B

1829/1830                                                  B                 JS B                      B

1830                                                           B                 JS B                      B

1830/1831                                                  B                 JS B                      B

1831                                                           B                 JS B                      B

1831/1832                                                  B                 JS B                      B

1832                                                           B                 JS B                      B

1832/1833                                                                     JS B                      B

1833            B BM                                                         PV[28] JS B              B

1833/1834  B                                                                PV[29] JS B             B

1834            B                                                                JS

1834/1835                                                                     JS B                      B

1835            B PV                                                           JS

1835/1836  B PV                                                           JS

1836            B BAS[30]                                                     PV[31] JS

1836/1837  B BM                                                          PV JS

1837            B                                                                 PV[32] JS

1837/1838  B                                                                 PV[33] JS

1838            B                                                                 JS PV

1838/1839  B PV                                                          JS

1839            B                                                                PV JS

1839/1840  B                                                                PV JS

1840                                                           B                 PV[34] JS

1840/1841  B PV GRE[35]                                                JS

1841            B PV                                                           JS

1841/1842  B BM PV                                                    JS

1842            B BM PV                                                    JS

1842/1843  A B BM PV                                                JS

1843            B BM PV                                                    JS

1843/1844  B BM PV                                                    JS

1844            A B BM PV B(-H)[36]                                              JS

1844/1845  P BM PV                                                   JS

1845            A B PV                                                       JS

1845/1846  B PV                                                           JS

1846            A B BM PV L(-Z)[37]                                    JS

1846/1847  B PV                                                           JS

1847            A B BM PV                                                JS

1847/1848  B BM PV                                                    JS

1848            A B BM PV W[38]                                         JS

1848/1849  B BM PV                                                    JS

1849            B BM PV                                                    JS

1849/1850  B BM PV                                                    JS

1850            B BM PV GR[39]                                           JS

1850/1851  B PV                                                           JS

 

 

Vom Sommersemester 1851 an kann auf die ausführlichere Dokumentation verzichtet werden, weil sich Originale des Vorlesungsverzeichnisses in Gießen und in anderen Orten in größerer Zahl erhalten haben. In Gießen findet sich zunächst im Lesesaal der Universitätsbibliothek ein bis zur Gegenwart reichender Bestand, der lediglich vom Som­mersemester 1945 bis Sommersemester 1946 eine kriegsbe­dingte Lücke aufweist. Im Magazinbestand der Universitätsbibliothek fehlen darüber hinaus folgende Semester: Sommersemester 1851, Wintersemester 1938/39 bis Sommersemester 1942 sowie Wintersemester 1953/54ff. Die Bestände der Präsidialverwaltung weisen eine Lücke zwischen dem Sommer­semester 1880 und dem Wintersemester 1892/93 auf.

Von auswärtigen Bibliotheken sind über die bereits aufgeführten Bibliotheken noch folgende zu nennen:

 

Geheimes Staatsarchiv Berlin ( WS 1944/45)

Pädagogische Zentralbibliothek Berlin (SS 1934, SS 1935, WS 1937/38, WS 1938/39, SS1940, SS 1942-WS 1944/45) Landes- und Stadtbibliothek Düsseldorf (SS 1919, WS 1925/26 ­ WS 1943/44, WS 1944/45)

Bibliothek der TH Graz (SS 1927-WS 1944/45)

UB Innsbruck (SS 1870-WS 1874/75, SS 1877, WS 1878/79  SS 1899, SS 1900 - SS 1910, SS 1911, WS 1914/15, WS 1915/16, SS 1919, SS 1922, SS 1923, SS 1924 - WS 1931/32, WS 1932/33, SS 1944), Landes- und Stadtbibliothek Kassel (SS 1876-SS 1930) Stadt- und Universitätsbibliothek Köln (SS 1919-WS 1944/45) Bibliothek des British Museum London (SS 1864, SS 1913, WS 1913/14) Stadtbibliothek Lübeck (WS 1921/22 - WS 1944/45)

UB Lund (SS 1876 - WS 1944/45)

Bibliothek der TH München (SS 1932-WS 1944/45)

UB Münster (WS 1908/09-WS 1917/18, WS 1919/20-WS 1924/25, WS 1927/28)

UB Frag (SS 1859-WS 1944/45)

LB Speyer (SS 1930-WS 1944/45)

Bibliothek des Bundesministeriums für Unterricht Wien (SS 1927-SS 1937)

Bibliothek des Instituts für Hochschuldkunde Würzburg (SS 1932).

 

Das Vorlesungsverzeichnis bestand von seiner ersten Überlieferung für das Sommersemester 1629 bis zum Winter 1704/1705 aus einem einzigen Blatt von der Größe 33 x 41 cm bzw. 41 x 33 cm. Es war lateinisch gehalten und verzeichnete nach einer Adresse des jeweiligen Rektors an die cives academici in der Reihenfolge der theologischen, juristischen, medizinischen und artistisch-philosophischen Fakultät und innerhalb der Fakultäten nach der vom Professor primarius einer Fakultät jeweils absteigenden Rangfolge die Vorlesungen jedes Professors. Es beginnt deshalb im Sommer 1629 in der juristischen Fakultät nach der Nennung der noch aus der calvinistischen Zeit Marburgs vorhandenen, emeritierten Professoren Vultejus und Göddaeus mit Helfrich Ulrich Hunnius. Ihm folgen Anton Nesen, Johann Breidenbach und Justus Sinolt genannt Schütz. Hunnius kündigt das Strafrecht nach der peinlichen Halsgerichtsordnung Karls V. an, Nesen ausgewählte Teile der Pandekten und einen Vergleich zwischen Kirchenrecht und Kameralprozess, Breidenbach das zweite und dritte Buch der Institutionen und Sinolt verschiedene alltägliche Streitfragen des Rechts. Die Ankündigung besteht jeweils in einem ganzen lateinischen Satz.

Vom Sommer 1650 erscheinen im Vorlesungsverzeichnis auch Vorlesungen außerordentlicher Professoren der Rechtswissenschaft. Binnen weniger Jahre nimmt dann auch der Text der Ankündigung des einzelnen Professors zu. Vom Sommer 1716 an wird die Umwandlung des großen Einzelblattes in zwei Doppelblätter des Formates 31,5 x 22,5 cm sichtbar. Seit 1767 werden auch Vorlesungen von Privatdozenten aufgenommen.

Schon seit der Mitte des 18. Jahrhunderts scheint es dabei schwieriger zu werden, den Umfang von 8 Seiten einzuhalten. Möglicherweise ist schon dies der Grund, dass ab Winter 1753/54 die umfänglichen Titulaturen der einzelnen Professoren verschwinden. Wenig später wird auch die Ankündigung im Text knapper und nüchterner. Um 1770 vergrößert man das Format auf etwa 34 x 21 cm.

Während dann noch das Vorlesungsverzeichnis des Sommersemesters 1808 lateinisch gehalten und nach den Professoren gegliedert ist, tritt im Sommersemester 1809 die deutsche Sprache und die Gliederung nach den einzelnen Lehrveranstaltungen, die dann allerdings zwischen 1866 und 1893 faktisch wieder zurück gedrängt wird, hervor. Hinsichtlich des Formates verwendet man teilweise wieder ein einzelnes (59 x 59 cm) Blatt (z. B. SS 1803 WS 1809/1810ff., WS 1842/1843, 1843/1844, 1844/1845, 1845/1846), aber auch achtseitige Hefte (z. B. SS 1815ff. 31,5 x 22,5 cm, WS 1821/1822, 26,5 x 20 cm, SS 1846ff. 28 x 22 cm). Bei ihnen gelingt es, den Umfang von acht Seiten beizubehalten, indem man den Text inhaltlich strafft und kürzt.

Vom Wintersemester 1848/1849 bzw. Wintersemester 1849/1850 an wird die Ankündigung in voller Satzform aufgegeben. Vom Sommer 1876 an erhöht sich bei etwas kleinerem Format (22,5 x 15 cm) der Umfang auf 12 Seiten, denen vom Wintersemester 1877/78 an ein tabellarischer Stundenplan beigefügt wird. Ab Wintersemester 1888/89 beträgt die Zahl der Seiten 14. Vom Sommersemester 1894 an wird ein Personalverzeichnis, das schon seit 1822 separat vorhanden war, den Vorlesungen vorangestellt und der Druck durch räumliche Trennung des Veranstaltungstitels vom Dozentennamen übersichtlicher gestaltet. Im Sommer Semester 1928 beträgt der Umfang 32 Seiten, im Wintersemester 1933/34 48 Seiten. Seit Winter 1930/31 werden bei den Professoren die Lehrgebiete angegeben. Seit 1934/35 wird zur Vermehrung der Übersichtlichkeit auch der Fettdruck verwandt.

Im Wintersemester 1981/1982 hat das Vorlesungs- (und Personal-)Verzeichnis einen Umfang von 385 Seiten. Es enthält - im Gegensatz zu den Vorlesungsverzeichnissen der Sommersemester - einen ausführlichen Personalteil. Es ist mit Schreibmaschine geschrieben und nach dieser Vorlage durch Druck vervielfältigt. Sein Format ist 20,5 x 14,5 cm.

Der Titel des Vorlesungsverzeichnisses der Einblattdrucke des 17. Jahrhunderts lautet catalogus lectionum et disputationum. 1716 wird von praelectiones academicas publicas ac privatas gesprochen, 1725 von lectiones, 1735 von lectiones publicas et privatas (ebenso 1735/1736, 1761), 1770 von lectiones. Die deutschen Zeitungen belegen 1750 die Benennung Verzeichnis der Vorlesungen. Zwischen 1771 und 1798/99 erscheint der Ausdruck recitationum tabula, im Wintersemester catalogus praelectionum, im Sommersemester 1801 praelectiones. Deutsch heißt es dann im Beginn des 19. Jahrhunderts Anzeige der Vorlesungen, später Verzeichnis der Vorlesungen und ab 1894 Vorlesungsverzeichnis.

Für die juristische Fakultät lautet die Überschrift anfangs einfach „in facultate iuridica“. 1771 wird von recitationes iuridicae, 1772 von acroases iuridicae und von 1776 bis Winter Semester 1803/04 von lectiones iuridicae gesprochen. Deutsch heißt dann die Überschrift bis zum Sommersemester 1831 Rechtsgelehrsamkeit, ab Wintersemester 1832/33 Rechtswissenschaft. Seit dem Sommersemester 1894 steht vor den juristischen Vorlesungen die Überschrift juristische Fakultät.

Die einzelne Ankündigung enthält zu Beginn der Überlieferung keinerlei Angaben über die Tage und Stunden, an denen sie stattfindet. Nach den Statuten von 1607/1615/1616 soll jeder Professor an den vier Vorlesungstagen je eine Stunde lesen. Die Statuten von 1629 legen als Zeiten für die - täglich einstündigen - öffentlichen Vorlesungen 9, 12, 14, 15, 16 Uhr fest. Im Unterschied hierzu kündigt Senckenberg im Winter 1738/1739 genau an, dass er öffentlich ein Examinatorium zu den Instituta des Heineccius jeweils am Mittwoch und Samstag von 9 bis 10 hält, privat von 8 bis 9 täglich in das deutsche Recht einführt, von 9 bis 10 viermal wöchentlich Lehnrecht vorträgt, von 10 bis 11 Kirchenrecht liest und von 11 bis 12 eine Vorlesung über Prozess vermischt mit einem Collegium Elaboratorium und Relatorium durchführt und im übrigen bereit ist, auf Wunsch Veranstaltungen im öffentlichen Recht, römischen Recht, der Rechtsgeschichte oder der Literaturgeschichte abzuhalten. Dieselbe Ankündigung wiederholt er im Sommer 1739. Später gibt er Zeiten meist nur noch für die öffentliche Vorlesung an.

Allgemeiner wird diese Präzisierung im Sommersemester 1771 aufgegriffen. Hier liest Koch öffentlich von 3-4 Wechselrecht und privat von 11-12 Institutionen, von 9-10 und 2-3 Pandekten, von 10-11 Strafrecht, von 8-9 Kirchenrecht und hält auf Wunsch ein Disputatorium. Gatzert liest öffentlich von 3-4 Zivilprozess und privat Lehnrecht von 8-9, Reichsgeschichte von 9-10, sowie deutsches öffentliches Recht und hält auf Wunsch ein Collegium practico-relatorio-elaboratorium. Höpfner lehrt von 8-9 öffentlich altes römisches Recht, privat von 11-12 Institutionen, von 2-3 Rechtsgeschichte und ist auf Wunsch bereit, jede andere Veranstaltung anzubieten. Derartige Angaben sind von diesem Zeitpunkt an regelmäßiger Bestandteil der Ankündigung, mögen sie auch gelegentlich in die abstrakter anmutende Form „zur gewohnten Stunde (horis consuetis)“ gekleidet sein. Verschiedentlich wird auch auf das zusätzliche Anzeigen an der Tabula publica (Anschlagtafel) verwiesen.

Die ältesten Vorlesungsankündigungen weisen neben dem Vorlesungstitel nicht auf ein besonderes, der Vorlesung zugrundegelegtes Buch hin. Dies ändert sich etwa ab 1670. Zu dieser Zeit hält etwa Haberkorn ein Collegium privatum nach Treutler oder Mollenbeck ein Collegium der Pandekten nach Wesenbeck oder Struve. Im 18. Jahrhundert werden diese Angaben weitgehend üblich. Etwa von der Mitte des 19. Jahrhunderts beginnen sie rasch zu schwinden, doch finden sich gewisse Reste, etwa der Hinweis auf ein eigenes Werk, bis zum Ende des Jahrhunderts.

Die Trennung zwischen der unentgeltlichen öffentlichen Vorlesung (lectio publica) und dem entgeltlichen privaten Kolleg (collegium privatum) begegnet andeutungsweise schon im Sommersemester 1629 und ausdrücklich im Wintersemester 1629/30. Kurz nach 1770 wird der Hinweis auf diesen Unterschied aber von verschiedenen Professoren nicht mehr gegeben. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts setzt sich dies (zu Lasten der enentgeltlichen öffentlichen Vorlesung) allgemein durch.

Die Zahl der angekündigten Vorlesungen ist anfangs gering. Dies könnte allerdings in gewisser Weise auch damit zusammenhängen, dass die privaten Kollegs möglicherweise zunächst nicht ebenso regelmäßig und ausführlich angekündigt werden wie die öffentlichen Vorlesungen. Im 18. Jahrhundert nämlich, in dem die Professoren beispielsweise täglich sechs Vorlesungsstunden ankündigen und sich zu weiteren bereit erklären, dominieren die privaten collegia (bereits) ganz eindeutig. Die Zahl der dann pro Semester gehaltenen Vorlesungen lässt sich, wenn die Fakultät voll besetzt ist, auf etwa 20 schätzen. Sie müssen freilich zeitlich auch parallel abgehalten werden. Vielfach werden sie, wie schon zu Beginn der Überlieferung, nicht strikt auf ein Semester beschränkt, sondern im folgenden Semester einfach fortgeführt. Im Sommersemester 1809, in dem man das Vorlesungsverzeichnis nach Lehrveranstaltungen gliedert, finden sich dann 18 Lehrveranstaltungen, die von 5 Professoren angekündigt werden. Im Wintersemester 1849/50 werden 21 Lehrveranstaltungen durch 11 Professoren und Privatdozenten angeboten, im Wintersemester 1890/91 22 durch 6 Professoren und einen Privatdozenten. Im Wintersemester 1932/33 begegnen 31 Lehrveranstaltungen durch 7 Professoren, 2 Privatdozenten und 2 Lehrbeauftragte, im Wintersemester 1981/2 58 Lehrveranstaltungen, die von 15 Professoren, einem Honorarprofessor, einem Privatdozenten und sechs Lehrbeauftragten für insgesamt 4 Jahrgänge angeboten werden.

Die Dauer der einzelnen Vorlesung im Semester scheint ursprünglich einheitlicher gewesen zu sein. Im Vordergrund dürfte dabei die täglich einstündige Veranstaltung gestanden haben. Demgegenüber treten im Laufe des 19. Jahrhunderts kürzere - und auch längere -Lehrveranstaltungen gleichberechtigt daneben.

 

B

 

Von den einzelnen Vorlesungen ist die Vorlesung über den Codex Justinians nach den Statuten von 1615/1616 bzw. 1607 an sich dem ersten Professor vorbehalten. Dementsprechend bezeichnet sich Hunnius 1629/30 als codicis professor und behandelt einen Teil des Codex (Buch 1, Titel 1). Die Statuten von 1629 weisen dann den Codex dem dritten Professor zu. Schon 1637 wird aber als codicis professor der zweite Professor (Breidenbach) genannt. Seine Lehrveranstaltung bezeichnet er drei Semester hindurch als casus nobiliores iuridicos. 1642/1643 erscheint als professor codicis der dritte Professor (Walther), der auch während der ganzen Marburger Zeit Vorlesungen in codicem hält. In Gießen tritt Tülsner vom Sommersemester 1653 an zweiter Stelle als professor codicis auf, nachdem er zuvor den Titel professor pandectarum getragen hatte. Er erklärt bis Winter 1667/68 den Codex. Nach seinem Aufstieg zum Primarius folgt ihm für ein Jahr Le Bleu.

Die Pandekten oder Digesten soll nach den ältesten Statuten der dritte, nach den Statuten von 1629 der vierte Professor vortragen. 1629/30 wird als pandectarum professor aber der zweite Professor (Nesen) bezeichnet, ab 1637 der dritte. Lehrveranstaltungen über die Pandekten oder Digesten sind sehr häufig, wobei das Wort „Pandekten“ etwas öfter gebraucht wird als „Digesten“. Seit 1686 folgt man dabei vor allem dem Werk Lauterbachs, das kurz vor der Mitte des 18. Jahrhunderts durch Boehmer - und später Hellfeld - abgelöst wird. Noch im letzten lateinischen Vorlesungsverzeichnis des Sommers 1808 erscheint diese Vorlesung.

Für die Institutionen ist nach den Statuten von 1616/1617 bzw. 1607 der vierte; nach den Statuten von 1629 der fünfte Jurist zuständig, doch behandelt sie im Sommer 1629 und Winter 1629/1630 Breidenbach als dritter Professor. Im Sommer 1637 beschäftigt sich der vierte Professor Kornmann als institutionum professor mit einem Teil der Institutionen (de interdictis), beginnt nach deren Erledigung im Winter 1637/38 einen neuen Durchgang und liest im Winter 1638/1639 über den Titel de nuptiis. Im Winter 1642/43 wird er von Tülsner abgelöst, der aus Buch II der Institutionen die Erbfolge erklärt (materiam successionis). Nach dem Aufstieg Kornmanns zum professor pandectarum wiederholt Tülsner im Winter 1643/1644 diese Vorlesung, benötigt dafür aber auch den Sommer 1644, den Winter 1644/1645, den Sommer 1645, den Winter 1645/1646, den Sommer 1646 und einen Teil des Winters 1646/1647, ehe er zu den Obligationen und Kontrakten überzugehen vermag. Die Institutionen bleiben dann während des gesamten 17. und 18. Jahrhunderts Kernbestandteil des Unterrichts. Wichtigstes Lehrbuch ist das des Heineccius, das von 1733 bis etwa 1776 genannt wird. Seit dieser Zeit spricht man häufig von institutiones iuris civilis, neben die sich auch institutiones iuris canonici (1734/35), institutiones iuris criminalis (1779/80) und institutiones praxeos iudiciariae (WS 1751/52) stellen.

Die Novellen Justinians, für die in den Statuten von 1607/1615/1616 eine besondere Professur fehlt, und in den Statuten von 1629 der dritte Professor zuständig ist, erscheinen nur in einem kurzen Zeitraum. So werden 1677 Novellae und 1679 bis 1681 Authenticae bzw. ius novissimum genannt, mit denen sich A. H. Mollenbeck befasst. Im 18. Jahrhundert werden sie nicht besonders behandelt, jedoch führt Jenichen im Winter 1748/49 als zweiter von vier Professoren den Titel codicis et novellarum professor.

Das Kirchenrecht, für das die Statuten von 1607/1615/1616 und von 1629 die zweite Professur vorsehen, begegnet als ius canonicum schon im Sommersemester 1629 in einer vergleichenden Betrachtung. Danach erscheint es erst im Winter 1656/57 wieder, in dem es von Tülsner als zweitem Professor mit der Bemerkung „non ita pridem demandatas“ aufgegriffen wird. Wenig später wird es von Müller behandelt, der sich im Sommer 1668 als dritter Professor iuris canonici professor nennt. Häufiger tritt es dann im 18. Jahrhundert auf, wo es etwa 1716 Grolman wieder als zweiter Professor aufgreift. Als Lehrbücherautoren erscheinen dann Corvinus, Desselius, Pufendorf und Boehmer, dessen Buch im 18. Jahrhundert bald die übrigen Konkurrenten verdrängt. Mehrfach wird dabei später auch vom ius ecclesiasticum gesprochen.

Als letztes nennen die Statuten von 1607/1615/1616 und von 1629 schließlich dass Lehnrecht. Dieses soll zwar an sich der primarius behandeln. Erstmals tritt es jedoch im Sommer 1637 als private Lehrveranstaltung des dritten Professors (J. Sinolt) hervor. Allerdings pflegt dieser es auch nach einem Aufstieg zum primarius einige Zeit. Danach beschäftigt sich Müller als vierter Professor einige Semester hindurch mit dem Lehnrecht, dann wieder Tabor als primarius.

Im Sommer 1768 wird Eyben, der die vierte Stelle inne hat, als iuris feudalis professor bezeichnet. Das am häufigsten der Veranstaltung zugrunde gelegte Werk stammt von Stryk. Seit 1738 verwendet Senckenberg dann sein eigenes Buch. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts dominieren die Werke Mascovs und Boehmers.

Über die bereits in den ältesten Statuten genannten Rechtsgebiete hinaus erscheinen schon im Sommer 1637 ius publicum und ius privatum, für die J. Sinolt öffentliche wie private Veranstaltungen anbietet. Hiervon tritt das ius publicum von der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts an immer häufiger auf. Neben Lampadius und Mylerus dient dabei vor allem Schweder als Grundlage. In der Mitte des 18. Jahrhunderts werden die Werke Mosers und Schmauss’ am häufigsten verwandt. Später benutzt man vor allem Pütter. Verschiedentlich wird seit der Mitte des 18. Jahrhunderts im ius publicum auch noch differenziert (ius publicum Germaniae SS 1776, SS 1749, ius publicum hassiacum WS 1771/1772, ius publicum hodiernum SS 1749, ius publicum imperii WS 1804/1805, ius publicum imperii Germanici SS 1738, ius publicum imperii Romano-germanici WS 1746/1747, ius publicum universalis SS 1746). Ius privatum erscheint dagegen erheblich seltener. Seit dem Sommer 1745 wird es spezifiziert als ius germanicum privatum (deutsches Privatrecht) angeboten, für das man zunächst Engau und Pütter, dann aber seit 1752/1753 Selchow folgt. Diesem ius germanicum privatum geht allgemeiner das ius germanicum - 1743 auch ius patrium genannt – voraus,- das erstmals im Winter 1724/1725 erwähnt und im Sommer 1727 von Leutner nach der berühmten Delineatio iuris Germanici Beyers angeboten wird. Später verwendet man Engau, Senckenberg, Eisenhard sowie Pütter und gibt im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts die Bezeichnung ius germanicum zugunsten von ius germanicum privatum auf. Ein ius Romanum wird dem gegenüber, weil das römische Recht die Grundlage des gesamten Unterrichts bildet und in mehrere Veranstaltungen aufgeteilt ist, nur sehr selten erwähnt (z. B. Sommersemester 1692, Sommersemester 1743, Wintersemester 1771/1772).

Das ius criminale erscheint, nachdem schon im Sommer 1629 Hunnius die Halsgerichtsordnung Karls V. erklärt hatte, erstmals im Wintersemester 1637/1638, in dem sich Nesen als primarius auch mit der criminalium materia befasst. Im Winter 1667/1638 widmet sich der primarius Tabor der materia criminalis, im Winter 1668/1669 Eyben. Im Winter 1681/1682 wird die Erklärung der criminalia aus den Pandekten angeboten. Zwischen 1716 und 1720 wird die Constitutio Carolina mehrfach behandelt. Häufiger erscheint das ius criminale allerdings erst seit der Mitte des 18. Jahrhunderts. Dabei verwendet man zunächst Boehmer, später Koch. Einen pars specialis erwähnt man im Wintersemester 1743/1744 (allgemein auch 1733/1734).

Das ius gentium tritt erstmals im Sommersemester 1680 auf, in dem Thilen die modos acquirendi juris gentium et civilis erklärt. Im Sommer 1682 bietet Nitzsch eine private Vorlesung über ius naturale et gentium an, nachdem er schon im Sommer 1677 das ius naturale nach Grotius, dessen Buch De iure belli ac pacis (1623) zwischen 1686 und 1723/1724 mehrfach ausdrücklich genannt wird, oder einem anderen Lehrer des ius naturale privat vorzutragen bereit gewesen war. Im 18. Jahrhundert wird dann das ius naturae oder ius naturae et gentium immer wieder, wenn auch nicht völlig regelmäßig gelesen. Grundlage ist dabei zunächst Pufendorf.

Eine Professur für Naturrecht, wie sie in Heidelberg 1661 erstmals - für Pufendorf - eingerichtet worden war, wird allerdings zuerst in der philosophischen Fakultät geschaffen. Sie wird am 22. 9. 1694 (8. 11. 1694) mit Johann Reinhard Hedinger besetzt, der am 7. 9. 1664 in Stuttgart geboren war und nach dem Studium der Theologie und dem Erwerb der Magisterwürde der Philosophie im Jahre 1684 in Tübingen zunächst Reiseprediger und dann Feldprediger geworden war. Er bietet im Sommer 1696 iurisprudentiam (naturalem) an, im Winter 1696/1697 Vorlesungen über Pufendorfs officia (De officio hominis et civis prout ipsi praescribuntur lege naturali, 1673) und im Sommer 1697 öffentlich dasselbe und privat die Behandlung von Hugo Grotius De iure pacis bellique libros. Am 24. 3. 1697 wird er Professor der Beredsamkeit. Sein Nachfolger in der philosophischen Fakultät ist J. H. Mollenbeck, der im Sommer 1700 über jurisprudentia naturalis et gentium liest. Im Winter 1716/1717 behandelt Meier als moralium professor die iurisprudentia universalis nach Pufendorf und hält Privatissima zu ius naturale und ius publicum. Im Sommer 1717 befasst sich Mollenbeck mit einer Einführung in das ius publicum, Meier mit der iurisprudentia universalis und einem Disputatorium zum Naturrecht. Neben Mollenbeck und Meier liest Arnoldi etwa im Sommer 1719 und 1727 nach Brunnemann juristische Logik (logica iuridica). Im übrigen behandeln in den folgenden Jahren jeweils als Professor philosophiae practicae oder moralium Masson (1720-1732), J. F. Müller (1734-1742), J.E. Höpfner (1743), Thom (1745ff.), Meis (1745/1746) und Koch das ius naturale, das ius naturae et gentium, die iurisprudentia universalis sowie verschiedene andere juristische Veranstaltungen (u. a. WS 1747/1748 ius sociale, aber auch ius germanicum und ius pandectarum). Am häufigsten beschäftigt man sich dabei mit Pufendorfs De officio hominis et civis, seltener mit Grotius De iure belli. Thom, der noch 1765 als Primarius der philosophischen Fakultät ius naturae et gentium, doctrinam morum, politicam atque oeconomiam vorträgt, folgt nacheinander den Werken von Heineccius, Koehler, Wolff und Thümmig.

Der Prozess wird als eigener Unterrichtsgegenstand schon in den Statuten von 1629 erwähnt. Dann befasst sich etwa J. H. Sinold im Sommer 1653 und im Winter 1653/1654 mit der doctrina de processu iudiciario primae instantiae. Mollenbeck bezieht im Sommer 1685 den processus forensis in die Behandlung des materiellen Rechts ein. Im Winter 1686/1667 behandelt er processum iudicialem tum in civilibus tum in criminalibus und befasst sich dann noch mehrfach mit ähnlichen Themen.

Als feste Vorlesung vermag sich aber weder der Criminalprozess noch der Zivilprozess einzubürgern. Vielmehr wird der Prozess in der Regel in anderen Veranstaltungen erklärt, zu denen insbesondere die iurisprudentia forensis nach Struve (seit 1697) gehört.

Geschichtliche Vorlesungen treten als solche am Beginn des 18. Jahrhunderts auf. Als erster befasst sich dabei Meier im Wintersemester 1719/20 mit der historia iuris. Wenig später bietet Gruber die historia sancti Romani imperii Germanica als fons iuris Germanici an (WS 1724/1725). Ähnliche Veranstaltungen folgen. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wird die historia iuris oder die historia iuris Germanici zur regelmäßigen Vorlesung, wobei man meist Selchow zugrundelegt. Antiquitates Romanae werden 1745/1746 und 1748 behandelt, antiquitates iuris von 1776 bis 1780, paroemiae iuris Germanici (1716 bis 1722/1723 und) 1770. Den Gegensatz zur Geschichte bildet der gelegentliche Hinweis auf die Gegenwärtigkeit (1749 hodiernus, 1743 modernus).

Partikulares Recht oder territoriales Recht wird selten erwähnt. Immerhin fügt Gatzert im Wintersemester 1770/1771 dem deutschen Privatrecht überall das hessische Recht (ius Hassiacum) bei. Im Sommer 1743 weist Rays besonders auf hessisches Recht im Prozess hin. Auf eine Darmstädter Prozessordnung bezieht sich Arnold im Sommer 1743 und im Winter 1743/1744. Leges ecclesinasticae Hassiacarum begegnen 1753/54. Das ius publicum hassiacum behandelt Koch im Winter 1771/1772. Auf elementa iuris feudorum tum provincialium tum imperialium bezieht sich Höpfner im Winter 1748/1749. Umgekehrt ist auch der Ausdruck ius commune (1685, processus communis 1738/1739, 1739, 1741) oder ius universum (1664, 1742/1743, ähnlich 1746, 1740, 1740/1741) nicht sehr häufig. Als einzelne Sachgegenstände, die nicht nur ganz vereinzelt besonders angesprochen werden, sind zu nennen: Klageansprüche (de actionibus z. B. SS 1660, 1670, WS 1670/1671, SS 1671, WS 1676/1677 und immer wieder bis SS 1777), Kontrakte (WS 1646/1647, SS 1653-SS 1654, WS 1661/1662, WS 1663/1664, SS 1671, WS 1688/1689, WS 1696/1697), Delikte (WS 1684/1685, WS 1696/97), Gerichte (iudicia SS 1660, WS 1667/68, SS 1671, SS 1682, WS 1684/85, SS 1685, SS 1693), Ehe (nuptiae WS 1638/1639, WS 1681/1682, SS 1716), Obligationen (obligationes WS 1646/1647, SS 1650-WS 1651/1652, SS 1696, WS 1720/1721), Erbfolge (WS 1642/1643-WS 1646, WS 1652/1653, SS 1659, SS 1673, SS 1696, SS 1738, WS 1767/1768, SS 1779), Testament (WS 1651/1652, SS 1677, WS 1684/1685, SS 1693 u. ö., ultima voluntas 1685/1686, SS 1720), Vormundschaft (SS 1664, WS 1664/1665, WS 1673/1674) und Privatfürstenrecht (seit SS 1776). Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts tritt das besondere Wechselrecht (ius cambiale WS 1748/1749, WS 1750/1751) auf, seit Anfang des 19. Jahrhunderts das Kaufmannsrecht (ius mercatorum SS 1801) Von der Art der Behandlung des Gegenstandes her ist auffällig, dass verschiedentlich der Ausdruck quaestiones (Streitfragen, 1629, 1667, 1692) erscheint. Auch controversiae werden behandelt (1685, 1725, 1745/1746). Vereinzelt stellt man differentiae dar (WS 1684/1685) Im Ende des 17. und zu Beginn des 18. Jahrhunderts begegnen principia (1719, 1744, 1748 u.ö.), primae lineae (1734/1735, 1753/1754), elementa (1725, 1733/1734, 1740, 1745, 1753), aber auch schon 1669 fundamenta (1748 sowie die introductio (1692, 1726, 1737, 1744/1745). Von der encyclopaedia iuris ist 1667, 1779, 1779/1780, 1791 sowie in Verbindung mit der Methodologie 1777 die Rede. Sehr häufig sind von Anfang an disputationes genannte Veranstaltungen zu den verschiedensten Sachgebieten, in denen im Streitgespräch Thesen erörtert werden. Sie werden von den Statuten von 1629 ausdrücklich vorgeschrieben. Recht oft wird in diesem Zusammenhang von exercitationes disputatoriae gesprochen (seit 1629), doch erscheint der Begriff der exercitia (Übungen) auch unabhängig hiervon (SS 1651, SS 1655 u. ö.).

Verschiedentlich wird auch ein practicum erwähnt (1654 collegium theoretico-practicum, 1670, SS 1676, WS 1676/1677, SS 1686, 1696, WS 1722/1723, WS 1735/1736-WS 1742/1743, WS 1756/1757, WS 1771/1772 u. ö., collegium elaboratorio-examinatorio-practicum WS 1744/1745, collegium elaboratorio-practicum WS 1741/1742, SS 1742, SS 1801-SS 1808, collegium elaboratorio-relatorium WS 1738/1739, SS 1739, 1783 scholae elaboratorio practicae) und die introductio ad praxin forensem nach Stryk seit dem Sommersemester 1693 angeboten (von theoria wird öfter am Ende des 18. Jahrhunderts gesprochen). Die ars ex actis referendi findet sich 1749. Examinatoria erscheinen seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts immer wieder.

 

C

 

Nach dem Übergang von den lateinischen Vorlesungsverzeichnissen zu den deutschen Ankündigungen zwischen 1808 und 1809 wird die Vorlesung über Pandectae oder Digestae unter der Bezeichnung Pandekten fortgeführt. So heißt es etwa 1809: „Die Pandekten nach Hellfeld Geheimerrath und Prof. Dr. Büchner (täglich) von 9-10 und 11-12.“ Bezüglich der Lehrbücher folgt man dabei außer Hellfeld vor allem Thibaut, Heise und Wening-Ingenheim, nach 1850 Mühlenbruch, Puchta und Arndt. Nach der Mitte des 19. Jahrhunderts beginnt man Erbrecht, Familienrecht oder Erbrecht und Familienrecht auszusondern und unterscheidet dementsprechend zwischen Pandekten I und II. Teil 1 wird dabei vom Sommer 1882 an umschrieben als allgemeiner Teil, Sachenrecht, Obligationsrecht und zehnstündig gelesen, Teil 2 (Familienrecht und Erbrecht) vierstündig. 1897 endet mit der parlamentarischen Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuches und der bevorstehenden Inkraftsetzung zum 1. Januar 1900 die Pandektenvorlesung.

Für die Institutionen des römischen Rechts, die Arens 1809 neunstündig nach dem Lehrbuch Waldecks vorträgt, setzt sich bald das Lehrbuch Mackeldeys durch. Von 1832/33 an erhält die Vorlesung den Titel „Institutionen und Geschichte des römischen Rechts“. Als achtstündige Lehrveranstaltung begegnen „Institutionen und römische Rechtsgeschichte“ letztmals im Sommer 1897. Danach behandelt man „System und Geschichte des römischen Rechts“, seit 1933 römische Rechtsgeschichte und seit 1934/1935 antike Rechtsgeschichte.

Das Kirchenrecht erscheint 1809 als sechsstündige Vorlesung. Vielfach beschreibt man es in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ausführlicher als protestantisches und katholisches Kirchenrecht, dem längere Jahre das Lehrbuch von Arens zugrunde liegt. Als solches wird es auch am Ende des 19. Jahrhunderts noch fünfstündig gelesen. Immerhin dreistündig bei Ausschluss des Staatskirchenrechts, das zwischen 1928/29 und 1934/35 als eigenes Gebiet dargestellt wird, wird es 1931/2 vorgetragen. Selbst zwischen 1933/34 und 1944/45 wird es insgesamt zehnmal angeboten.

Im Lehnrecht, das etwa Jaup 1809 täglich morgens von 6 bis 7 Uhr liest, folgt man zunächst Böhmer und ab 1818/19 Paetz. Seine Bedeutung ist jedoch infolge der Allodifizierung der Lehen auf Grund der Egalisierung der Gesellschaft seit der französischen Revolution des Jahres 1789 rückläufig. Im Winter 1829/30 hat es noch einen Umfang von fünf Stunden, im Sommer 1875 dagegen nur noch einen Umfang von ein bis zwei Stunden wöchentlich. Danach kommt es, nachdem es schon vor 1850 auch im Rahmen der Vorlesung „Deutsches Privatrecht“ vorgetragen worden war (1833/1834ff.), als selbständige Veranstaltung in Wegfall.

An der Spitze aller Vorlesungen erscheint nach dem Beginn der sachlichen Gliederung das Natur- und Völkerrecht, das Grolman im Sommer 1809 nach Gros täglich von 8 bis 9 vorträgt. Im Sommer 1813 benennt er die Veranstaltung „Die Philosophie des Rechts, oder das sogenannte Natur- und Völkerrecht“. „Das Naturrecht in Verbindung mit Philosophie der positiven Gesetze“ lehrt Welcker „mit Hinsicht auf seine philosophische und rechtshistorische Entwicklung der letzten Gründe von Recht, Staat und Strafe“. Dieses Naturrecht als „philosophische Rechts- und Staatslehre“ findet sich dann noch bis 1862, wenn auch etwa im Winter 1831/32 der Titel schon „Philosophie des Rechts (Privat-, Staats- und Völkerrecht) oder das sog. Naturrecht, in Verbindung mit der sog. Philosophie des positiven Rechts“. und im Wintersemester 1832/33 „Die Philosophie des Rechts (Naturrecht)“ lautet.

Die Rechtsphilosophie allein tritt dann etwa 1866, 1876, 1878, (1897) und von 1907 bis 1934 auf.

Das Naturrecht wird aber nicht nur von der Rechtsphilosophie abgelöst. Vielmehr dürfte es in seiner Verwendung als Einführungsveranstaltung in die Grundlagen des Rechts auch durch die Enzyklopädie des Rechts, die schon im 18. Jahrhundert ihre Ausbildung erfahren hatte, ersetzt worden sein. Sie wird als juristische Enzyklopädie und Methodologie im Winter 1813/1814 von demselben Dozenten vorgetragen, der auch das Naturrecht behandelt. Im Sommer 1815 bezeichnet sie Jaup, der sie täglich von 8 bis 9 Uhr lehrt, als „Einleitung in das Studium der Jurisprudenz oder juristische Enzyklopädie und Methodologie“. Sowohl unter dem Titel „juristische Enzyklopädie und Methodologie“ wie auch unter der Bezeichnung „Philosophische und historische Einleitung in das Studium der Rechtswissenschaft“ liegt der Veranstaltung Falks Lehrbuch der juristischen Encyclopädie zugrunde. Von 1876 an heißt diese Propädeutik der Rechtswissenschaft (1844/1845) Rechtsenzyklopädie und von 1897 an Einführung in die Rechtswissenschaft. Als dreistündige bis vierstündige Veranstaltung findet sie bis zum Wintersemester 1934/1935 statt.

Systematisch folgt dieser Einführung die Rechtsgeschichte. Sie wird im Sommer 1809, weil das gemeine Recht noch in voller Geltung steht, ohne weiteres als deutsche Rechtsgeschichte nach Selchow verstanden. Zwischen 1830 und 1850 schwankt man zwischen deutscher Rechtsgeschichte, der vielfach das Werk Zöpfls zugrundegelegt wird, deutschen Rechtsaltertümern und deutscher Staats- (oder Staaten-) und Rechtsgeschichte (nach von Lindelof). Ab 1866/67 heißt die Veranstaltung auch deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte, ab etwa 1890 bis 1944/1945 deutsche Rechtsgeschichte.

Wie neben der meist mit den Institutionen verbundenen römischen Rechtsgeschichte eine besondere deutsche Rechtsgeschichte steht, so wird neben den Pandekten und Institutionen sowie den Veranstaltungen über einzelne Teilgebiete des (römischen) Rechts wie etwa die Obligationen (1828-1837), die dinglichen Rechte (1823-1840), das Erbrecht (1813/1814, 1821, 1824, 1825/1826, 1826/1827, 1832 u. ö.), Familienrecht (1818, 1819, 1820, 1823, 1825, 1828, 1830, 1831 u. ö.), die Vormundschaft (1809-1835) oder den Besitz auch das besondere deutsche Privatrecht, das sich schon im 18. Jahrhundert entfaltet hatte, gepflegt. So trägt es im Sommer 1809 Musäus täglich von 10 bis 11 Uhr vor, wobei er das Lehrbuch Selchows verwendet. Andere mehrfach genannte Lehrbücher stammen von Krüll, Runde und Mittermaier. Seit Winter 1828/1829 benützt man das Werk Eichhorns, spricht von gemeinem deutschem Privatrecht (1831, 1835, 1842/1843, 1843/1844, 1844/1845, 1845/1846 u. ö.) und bezieht in dieses das Handlungs- und Wechselrecht, später auch das See- und Lehnrecht ausdrücklich ein. An der Stelle des Adjektives „gemeines“ (zuletzt 1861/1862) findet sich häufig auch das Adjektiv „heutiges“ (zuerst 1831/1832), 1848/1849 als „heutiges gemeines deutsches Privatrecht mit Einschluss des Handels- und Lehnrechtes“ sogar beide nebeneinander. Nach 1850 beschränkt man sich jedoch rasch wieder auf die Fassung „deutsches Privatrecht“, die bis 1933 beibehalten wird. Um die Jahrhundertwende wird die Berücksichtigung der Rechtsentwicklung in Hessen noch besonders hervorgehoben. Zwischen 1935 und 1944 wird das deutsche Privatrecht durch die Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, zu der parallel auch eine Verfassungsgeschichte der Neuzeit eingerichtet wird, ersetzt bzw. in die deutsche Rechtsgeschichte einbezogen.

Die Gliederung der privatrechtlichen Vorlesungen wird im Übrigen durch die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches beeinflusst. So behandelt etwa Hellwig im Winter 1888/1889 bereits die Grundzüge des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuches und wird dieser gleichzeitig von Lehmann im deutschen Privatrecht mitberücksichtigt. 1896 wird der Entwurf in die Erörterung der Pandekten einbezogen. Im Winter 1896/97 lesen Biermann und Schmidt neben der Pandektenvorlesung Einführungen in das Studium des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Winter 1897/1898 ist die Pandektenvorlesung durch „deutsches bürgerliches Recht“ ersetzt. Dabei fasst Leist den allgemeinen Teil und das Recht der Schuldverhältnisse, für das schon im Winter 1825/1826 ein allgemeiner Teil (das Obligationenrecht), erwähnt wird, in einer neunstündigen Vorlesung zusammen, während Biermann das Sachenrecht vierstündig anbietet. Im Wintersemester 1900/1901 wird der allgemeine Teil vierstündig, das Recht der Schuldverhältnisse fünfstündig und das Sachenrecht vierstündig vorgetragen, im folgenden Sommersemester Sachenrecht fünfstündig, Familienrecht vierstündig und Erbrecht dreistündig. Bei dieser Gliederung bleibt es bis zum Wintersemester 1934/1935, wenn auch ab 1926/1927 der allgemeine Teil (bis Weihnachten) und das Schuldrecht (nach Weihnachten) in einem Semester zusammengefasst werden. Vom Sommer 1935 an erscheinen Familie und Familienerbe als Teile der Rubrik „Volk“, Vertrag, Unrecht und Boden als Teile der Rubrik „Rechtsverkehr.“

Neben Pandekten, Institutionen und deutschem Privatrecht hatte auch im ältesten deutschen Vorlesungsverzeichnis vom Sommer 1809 schon Handlungs- und Wechselrecht gestanden. Von etwa 1830 an werden beide meist in das deutsche Privatrecht einbezogen. Unter dem Einfluss der Gesetzgebungstätigkeit auf dem Gebiet des Wechselrechts und Handelsrechts verselbständigen sich diese Vorlesungen jedoch von der Mitte des 19. Jahrhunderts an wieder (Wechselrecht WS 1855/1856, SS 1862ff., Handelsrecht WS 1861/1862ff.). Zwischen 1898 und 1910 wird das Privatrecht der Gewerbe behandelt, als dessen Grundlage vor allem das Handelsgesetzbuch betrachtet wird. Vom Winter 1912/1913 bis Winter 1934/1935 erscheint dann wieder das Handelsrecht, das vom Sommer 1935 an durch „Handel und Gewerbe“ abgelöst wird, die ihrerseits zum „Rechtsverkehr“ gehören. Das Wechselrecht tritt im 20. Jahrhundert etwas zurück und wird in ein allgemeines Recht der Wertpapiere (WS 1914/1915) aufgenommen, das sich ab 1927 etwas häufiger findet und als „Wertpapiere“ im Bereich „Rechtsverkehr“, zu dem auch noch die Vorlesung „Ware und Geld“ gehört, gelesen wird.

Zum Handelsrecht zählt nach dem Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch von 1861 wie dem Handelsgesetzbuch von 1897 das Gesellschaftsrecht. Gleichwohl begegnet um 1880 eine besondere Lehrveranstaltung über Aktiengesellschaften. Durchgehend verselbständigt sind die „Gesellschaften“ aber erst seit dem Sommer 1935 (Rechtsverkehr).

Vereinzelt erscheint im Winter 1875/1876 und im Sommer 1878 das Recht der Bank- und Börsengeschäfte, das auch im Sommersemester 1944 auftritt. Das Genossenschaftsrecht wird um 1930, das Bergrecht 1921 und 1924, das Privatversicherungsrecht zwischen 1913 und 1938, das Urheberrecht 1880 und zwischen 1913 und 1935 – danach „geistiges Schaffen“ im Bereich „Rechtsverkehr“- besonders behandelt. Auch das Seerecht  ist zwischen 1923 und 1934 Gegenstand eigener, aus dem Handelsrecht gelöster Erörterung. Kartellrecht tritt zwischen 1927 und 1932 auf, Wirtschaftsrecht im Sommer 1924.

Auffällig ist die verhältnismäßig häufige Behandlung des Forstrechts vom Sommersemester 1831 an, die aber anscheinend auch für Studenten anderer Fakultäten bestimmt ist. Mit ihm wird verschiedentlich das Jagdrecht verbunden. Von 1922 bis Winter 1934/1935 werden Forstrecht und Landwirtschaftsrecht gemeinsam gelehrt. Sie dürften dann in der Vorlesung „Bauer“ die unter der Rubrik „Stände“ begegnet, aufgegangen sein.

Eine besondere Vorlesung Arbeitsrecht erscheint erstmals im Sommer 1922 (dreistündig, Groh). Sie wird rasch zur Regel bis 1934/1935. Vom Winter 1935/1936 treten dann in der Rubrik „Stände“ die Lehrveranstaltungen „Arbeiter und Unternehmer“ oder „Arbeiter“ und „Unternehmer“ auf.

Für das Privatrecht ist dann noch darauf hinzuweisen, dass vielfach eine zusätzliche Behandlung des französischen Rechts stattfindet. Dies beginnt schon im Sommer 1808 mit der Darstellung des Code Napoleon. Als 9-stündige Veranstaltung lehrt Stickel im Wintersemester 1817/1818 das französische bürgerliche Recht nach dem Text des Code Napoleon. Besonders häufig treten diese Veranstaltungen zwischen 1808 und 1840, aber auch zwischen 1876 und 1891 auf. Sie sind vermutlich auch besonders für Studenten aus linksrheinischen Gebieten gedacht.

Demgegenüber wird das hessische Privatrecht nur im Sommer 1863 in einer vierstündigen Vorlesung des Privatdozenten Reatz besonders betrachtet. Das Privatrecht der Fürsten, das als deutscher Titel schon 1773/74 auftritt, wird dem Staatsrecht zugeteilt. Auch das Recht der Kolonien, das im Sommer 1909 auftaucht, dürfte eher dem öffentlichen Recht zuzurechnen sein. Das internationale Privatrecht endlich begegnet vom Sommer 1924 bis zum Winter 1934/1935 und könnte 1935 in die „Anwendung fremden Rechts“ (Bereich: „Außerstaatliches Recht“) überführt worden sein.

Im Bereich des Staatsrechts findet sich im Sommer 1809 das von Jaup bis Winter 1811/12 regelmäßig sechsstündig behandelte „Staatsrecht des Rheinischen Bundes“. Im Sommer 1813 und im Winter 1813/1814 trägt Jaup über die Staatsverfassung und Staatsverwaltung Frankreichs vor. Im Sommer 1814 liest Musäus über allgemeines Staatsrecht, im Sommer 1815 Jaup über das jetzige Staatsrecht der deutschen Staaten und von Sommer 1816 bis Sommer 1817 Musäus über das allgemeine Staatsrecht mit Rücksicht auf Deutschlands ehemalige damalige Verfassung. Im Sommer 1819 lehrt Stickel das deutsche Staatsrecht. Im Sommer 1820 befasst er sich mit Deutschlands öffentlichem Recht, bald darauf mit dem öffentlichen Recht des deutschen Bundes und der deutschen Bundesstaaten. Von 1830 bis 1848 begegnet das deutsche Bundes- und Staatsrecht, zwischen 1834 und 1842 das heutige deutsche Staatsrecht (das öffentliche Recht des deutschen Bundes und der deutschen Bundesstaaten), beides sechsstündige Vorlesungen. Im Wintersemester 1848/49 behandelt Birnbaum täglich das gemeine deutsche Staatsrecht. Ebenso verfährt im Sommer 1849 Weiß. Im Winter 1849/1850 findet sich deutsches Staatsrecht, im Sommer 1850, Winter 1850/1851 und Winter 1851/1852 deutsches öffentliches Recht. Vom Winter 1852/1853 an bis Winter 1861/1862 wird deutsches Staatsrecht mit Privatfürstenrecht, das schon die lateinischen Vorlesungsverzeichnisse gekannt hatten, verbunden dargeboten. Vom Winter 1862/1863 an tritt dann wieder deutsches Staatsrecht auf und wird unberührt von den Ereignissen der Jahre 1866 und 1870 jeweils im Winter fünfstündig vorgetragen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts heißt die Vorlesung allgemeines und deutsches Reichs- und Landesstaatsrecht, von 1914/1915 bis 1933/1934 deutsches Reichs- und Landesstaatsrecht. Zusätzlich wird von Gmelin für Hörer aller Fakultäten 1919 die Vorlesung angeboten „Die Regierungsformen der Republik, eine Einführung in die neue deutsche Verfassung“ und 1920 die Vorlesung „Die neue deutsche Reichsverfassung“ Im Winter 1934/1935 wird unter N. N. allgemeines und deutsches Staatsrecht angekündigt, vom Winter 1935/1936 bis Winter 1944/1945 Volk und Staat im Bereich „Volk“ sowie Verfassung im Bereich „Staat“.

Neben dem deutschen Staatsrecht erscheint, nachdem schon 1819/1820 eine geschichtliche Darstellung und staatsrechtliche Entwicklung der Verfassung des Großherzogtums Hessen und ihre verschiedenen Veränderungen angeboten worden war, das öffentliche Recht des Großherzogtums Hessen als vierstündige Vorlesung des Privatdozenten Weiß im Wintersemester 1829/1830. Im folgenden Sommer liest Weiß das Staats- (Verfassungs- und Verwaltungs-)Recht des Großherzogtums Hessen fünfstündig, im Winter 1930/1931 das Verfassungsrecht des Großherzogtums Hessen sechsstündig, im Sommer 1931 wieder das Staats- (Verfassungs- und Verwaltungs-)Recht des Großherzogtums Hessen vierstündig. Insgesamt begegnet diese Veranstaltung unter verschiedenen Titeln bis zum Sommer 1842.

Als allgemeines Staatsrecht und Staatslehre wird andererseits etwa zur gleichen Zeit Politik gelehrt (SS 1833-WS 1836/1837). Diese wird auch umschrieben als Lehre von der Verfassung und Verwaltung des Staates. Als allgemeine Staatslehre (Politik) begegnet sie zwischen 1914 und 1934 wieder. „Neue Wege der Politik“ (Staat und Rasse; Nationalitätenrecht; Faschismus) legt Gmelin im Winter 1930/1931 dar.

Das Verwaltungsrecht tritt neben dem Staatsrecht im 19. Jahrhundert kaum auf. Lediglich das Polizeirecht findet sich im Winter 1833/1834 als vierstündige Vorlesung des Privatdozenten Röder einmal. Im Sommer 1896 bietet dann Heimburger deutsches und hessisches Verwaltungsrecht mit Einschluss der sog. Polizeiwissenschaft vierstündig an. Seit dem Sommer 1906 lautet demgegenüber die Bezeichnung meist Deutsches Reichs- und Landesverwaltungsrecht. Vom Sommer 1935 bis Winter 1942/1943 wird im Bereich Staat die Vorlesung „Verwaltung“ vorgetragen, die in den Sommern 1943 und 1944 in einen allgemeinen Teil und einen besonderen Teil aufgegliedert wird. Daneben findet sich von 1922/1923 bis 1940 eine Spezialveranstaltung mit dem Titel Beamtenrecht.

Als Sondergebiet des Verwaltungsrechts wird von 1912 bis 1916 Arbeitsversicherungsrecht und seit dem Sommersemester 1920 in etwas größeren Abständen bis zum Sommer 1944 Sozialversicherungsrecht angeboten.

Seit dem Wintersemester 1918/1919 finden sich mehrfach Vorlesungen zum Steuerrecht.

Das Criminalrecht wird im Wintersemester 1809/10 als fünfstündige Vorlesung, die das lateinische ius criminale fortführt, angeboten. Dabei folgt man zunächst Grolman, dann Feuerbach, vom Winter 1820/1821 an spricht man manchmal vom gemeinen deutschen peinlichen Recht - peinliches Recht selbst begegnet oft zwischen 1770 und 1800 -, vom Sommer 1822 bis 1841 vom gemeinen deutschen Criminalrecht. Danach lautet der Titel gemeines deutsches und großherzoglich hessisches Criminalrecht (SS 1842-WS 1847/1848), bis man 1848 wieder zur älteren Bezeichnung gemeines deutsches Criminalrecht zurückkehrt und hessisches und französisches Strafrecht nur noch berücksichtigt. Seit Sommer 1857 beginnt man stattdessen die Vorlesung „Strafrecht“ abzuhalten, doch findet sich noch 1870/1871 die 7 1/2 stündige Veranstaltung „Criminalrecht nach den Quellen des gemeinen Rechts, mit besonderer Rücksicht auf das Strafgesetzbuch des norddeutschen Bundes und das Strafrecht des Großherzogtums Hessen“. Im Winter 1871/1872 wird dies folgendermaßen verändert „Deutsches Strafrecht, mit Rücksicht auf die Quellen des seitherigen gemeinen Criminalrechts, das seitherige Strafrecht des Großherzogtums Hessen und das neue Strafgesetzbuch für das deutsche Reich“. Vom Sommer 1875 an verschwinden die erläuternden Zusätze. Gleichzeitig wird aber das Strafrecht in zwei Teile aufgespalten (WS 1874/1875). Diese Gliederung wird jedoch später wieder aufgegeben und setzt sich dann erst wieder 1930 bis 1934 durch. Von 1935 bis 1944/1945 wird Strafrecht unter dem Titel „Verbrechen und Strafe“ im Bereich „Rechtsschutz“ behandelt.

Neben dem allgemeinen Strafrecht wird das Militärstrafrecht verschiedentlich gesondert betrachtet (1887-1908, 1931-1937).

Bedeutsam ist, dass dem deutschen Kriminalrecht zwischen 1832 und 1834 das französische Kriminalrecht zur Seite gestellt wird und dieses auch danach lange Zeit besonders berücksichtigt wird. Für das 20. Jahrhundert ist besonders darauf hinzuweisen, dass von 1912 bis 1944 mit größeren Abständen Kriminalpsychologie für Juristen angeboten wird. Daneben steht zwischen 1925 und 1939 die Vorlesung Kriminologie. Jugendstrafrecht erscheint 1921/1922, 1929/1930 und 1930. Die Vorlesung Strafvollzug wird von 1922/1923 bis 1937 abgehalten, nachdem schon 1890 bis 1896 Gefängniskunde und 1909 das „Gefängniswesen“ dargestellt worden war. Gerichtliche Medizin für Juristen war schon zwischen 1838/1839 und 1842 angeboten worden.

Neben dem Kriminalrecht begegnet in den ersten deutschen Vorlesungsverzeichnissen die Theorie des Kriminalprozesses, die Grolman nach seinem eigenen Lehrbuch in einer dreistündigen Vorlesung darstellt. Vom Sommer 1818 an spricht man einfacher von Kriminalprozess oder ab 1827 vom gemeinen deutschen Kriminalprozess, für den man Lehrbüchern von Feuerbach, Müller und Mittermaier folgt und von 1829/1830 bis 1831/1832 die großherzoglich-hessischen und herzoglich-nassauischen Verordnungen besonders hervorhebt. Zwischen 1835 und 1841 wird zusätzlich der französiche Criminalprozess dargestellt, auf den zwischen 1842 und 1847 immerhin vergleichend Rücksicht genommen wird. Neben einer Vorlesung über das altgermanische Gerichtsverfahren im Sommer 1846 werden im Winter 1848/1849 und Sommer 1849 die Grundsätze der Öffentlichkeit, Mündlichkeit und des Geschworenengerichts besonders unterstrichen, im Winter 1849/1850 neue großherzoglich hessische und französische Vorschriften über das Strafverfahren besonders hervorgehoben. Der gemeinsame deutsche Kriminalprozess findet sich dann noch bis etwa 1875, konkurriert aber seit Winter 1857/1858 mit dem gemeinen und heutigen Strafprozess. Seit Winter 1873/1874 trägt Seuffert deutsches Strafprozessrecht, Strafprozessrecht, Strafprozess oder Reichsstrafprozessrecht (WS 1879/1880) fünfstündig vor. Zwischen Strafprozess und Strafprozessrecht schwankt man auch im 20. Jahrhundert. Zwischen 1935 und 1944/1945 wird im Bereich Rechtsschutz „Strafverfahren“ dargelegt.

Die Theorie des gerichtlichen Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten behandelt im Sommersemester 1809 Grolman nach eigenem Lehrbuch von 7-8 Uhr sechsmal und von 3-4 Uhr dreimal. Von 1810 bis 1818/1819 sprechen er und andere von der Theorie des Civilprozesses. Zwischen 1819/1820 und 1838 wird der „bürgerliche Prozess“, seltener der „gemeine deutsche bürgerliche Prozess“, vorgetragen. Daneben findet sich vereinzelt seit dem Sommer 1826, sehr häufig zwischen 1835 und 1850 der „gemeine deutsche Civilprozess“, für den man vor allem das Lehrbuch von Linde zugrundelegt. Daneben bietet man seit 1832/1833 immer wieder auch französischen Civilprozess an. Der Titel gemeiner deutscher Civilprozess oder gemeines deutsches Civilprozessrecht wird bis 1872/1873 beibehalten. Von 1873 an liest Seuffert sechsstündig „Deutsches Zivilprozessrecht“, von Winter 1875/1876 an „Civilprozessrecht“ oder "Civilprozess". Daneben erscheint auch der "Reichscivilprozess" oder das „Reichscivilprozessrecht“. 1905 geht man von Civilprozeßrecht zum „Zivilprozessrecht“ über, das sich bis 1934/1935 findet. Danach begegnet die Lehrveranstaltung „Rechtsstreit“.

Neben dem allgemeinen Zivilprozess werden schon in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts mehrfach die summarischen Prozesse (SS 1831, 1832, 1833, 1835, 1841/1842, 1842, 1848, 1848/1849, 1856/1857, 1857/1858, SS 1866) oder der Konkursprozess (SS 1825, SS 1837) behandelt. Hiervon tritt die Vorlesung „Konkursrecht und Konkursprozess“ später immer wieder auf (SS 1866, 1877/1878, WS 1878/1879 u. ö., SS 1900- SS 1925). Die summarischen Prozesse begegnen - wenn auch nicht ganz gleichmäßig - weiter von 1856/1857 bis 1875/1876 (u. a. 1857 „Geschichte des Begriffs summarischer Prozess“). Verschiedentlich werden summarischer und Konkursprozess auch verbunden.

Neben der streitigen Gerichtsbarkeit wird auch die freiwillige Gerichtsbarkeit, die als Begriff schon im Sommersemester 1827 auftaucht, dargestellt. Entsprechende Vorlesungen setzen im Sommer 1905 ein. Sie reichen mit Unterbrechungen bis zum Winter 1944/1945.

Das Gerichtsverfassungsrecht findet sich als eigene Lehrveranstaltung „Straf- und Civilgerichtsverfassungsrecht“ erst im Winter 1888/1889. Dabei wird sowohl beim Reichszivilprozessrecht wie auch beim Strafprozessrecht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses unter Ausschluss des Gerichtsverfassungsrechts bzw. des Strafgerichtsverfassungsrechts vorgetragen werde. Die Veranstaltung „Gerichtsverfassungsrecht“ wird dann bis zum. Winter 1933/1934 beibehalten.

Als letztes Rechtsgebiet ist schließlich noch das Völkerrecht zu nennen, das im Sommer 1809 mit dem Naturrecht gemeinsam vorgetragen worden war. Es tritt in der Folge bald nicht mehr zusammen mit dem Naturrecht, sondern selbständig als positives europäisches Völkerrecht (WS 1809/1810 u. ö., SS 1855 u. ö.), als europäisches Volksrecht (SS 1813 u. ö., WS 1852/1853 u. ö., als praktisches europäisches Völkerrecht (SS 1824 u. ö.) oder später einfach als Völkerrecht bzw. Einleitung ins Völkerrecht (WS 1862/1863 u. ö.), 1875/1876, 1876/1877, 1877/1878 u. ö. und seltener mit dem Naturrecht zusammen auf. Im 20. Jahrhundert wird Völkerrecht bis zum Wintersemester 1944/1945 gelesen und dabei von 1924/1925 an meist in zwei Teile aufgegliedert.

Neben all diesen mehr oder weniger regelmäßigen Vorlesungen finden sich einzelne Sonderveranstaltungen, auf die hier aber nicht näher eingegangen werden kann (z. B. Armenrecht SS 1860, Eherecht WS 1861/1862, 1884/1885ff., Sachsenspiegel 1834/1835, Zwangsvollstreckung 1880). Lediglich darauf soll noch hingewiesen werden, dass durch den zum Sommersemester 1935 verwirklichten Neuaufbau des juristischen Studienganges nicht nur die älteren Vorlesungen neu gegliedert und neu bezeichnet worden sind, sondern dass auch neue Lehrveranstaltungen eingeführt worden sind, welche die bewusste Veränderung zum Gegenstand haben. Hierzu gehören zum einen die Betonung der Neuzeit in der Geschichte und die Hervorhebung der Wirtschaftswissenschaften in der juristischen Ausbildung. Zum anderen sind hierher aber auch Vorlesungen zu rechnen, die die „neueste politische Geschichte“ betreffen oder „Volk und Rasse“, „Geopolitik“ oder „Menschliche Erbbiologie und Rassenkunde“ (1940). Neuen Inhalt zumindest dürfte auch die Veranstaltung „Rechtsphilosophie als nationalsozialistische Rechtslehre“ gehabt haben.

Neben den Vorlesungen treten im Sommer 1809 auch noch „praktische Vorlesungen“ und „Examinatoria“ auf. Solche praktische Vorlesungen finden sich bis Sommer 1817. Examinatorien begegnen, vielfach verbunden mit Repetitorien und bezogen auf einzelne oder alle Rechtsgebiete, während der gesamten ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Dagegen sind die früher häufigen Disputatorien jetzt recht selten (z. B. SS 1814, 1815, SS 1859).

Ein besonderes Civilprozesspraktikum mit oder ohne Relatorium wird von WS 1839/1840 an durchgeführt, ein Pandektenpraktikum 1835, 1837, (Pandekten-Repetitorium SS 1846-1848/1849,) und 1851/1852ff., ein criminalistisches Praktikum 1858/1859. Neben dem Pandektenpraktikum werden im Winter 1854/1855 exegetische Übungen angeboten. Zum Civilprocess-Praktikum treten im Winter 1856/1857 die summarischen Prozesse mit praktischen Übungen. Zivilprozesspraktikum und Pandektenpraktikum werden noch längere Zeit fortgeführt, das Zivilprozesspraktikum bis 1867/1868, das Pandektenpraktikum bis Sommer 1898, bis es durch die Übungen im römischen Recht für Anfänger und Vorgerückte abgelöst wird. Das daneben bestehende Exegetikum (Exegese auch bereits 1837) wird dagegen schon 1867/1868 in exegetische Übungen übergeleitet. Im Übrigen finden sich im Sommersemester 1872 ein Civilrechtspraktikum, im Sommer 1874, 1875ff. ein Wechselrechtspraktikum, im Winter 1874/1875 ein „Civil- und Prozess-practicum“ und im Sommer 1876 ein handelsrechtliches Praktikum.

Etwa von da an setzt sich der Begriff der Übungen, der in dem Titel „Übungen in der gerichtlichen und außergerichtlichen juristischen Praxis“ schon 1810 und 1811 aufgetreten war, durch. So begegnen im Winter 1873/1874 Übungen in der Geschichte des Strafrechts und des Prozessrechts, im Winter 1874/1875 rechtsgeschichtliche Übungen, im Sommer 1876 sowie in weiteren Semestern Übungen im Straf- und Strafprozessrecht, im Sommer 1877 praktische Übungen im deutschen bürgerlichen Recht, im Sommer 1881 prozessrechtliche Übungen, wobei in der Folge Strafprozess und Zivilprozess ausdrücklich vereinigt werden, sowie im Winter 1890/1891 eine handels- und wechselrechtliche Übung. Die privatrechtliche Übung wird vom Wintersemester 1897/1898 an in eine Übung für Anfänger und eine Übung für Vorgeschrittene geteilt. Daneben erscheint im Sommer 1898 eine kirchenrechtliche, vom Winter 1897/1898 eine staats- und verwaltungsrechtliche Übung, sowie im Winter 1899/1900 eine Übung im Völkerrecht.

Seminare treten zuerst in der gerichtlichen Psychologie (SS 1914) bzw. der Rechtspsychologie (WS 1914/1915) auf. Im Sommer 1919 findet sich dann ein rechtsphilosophisches Seminar, im Winter 1921/1922 ein romanistisches Seminar. Danach werden auch in allen anderen Fachgebieten allmählich Seminare abgehalten. Von 1935 an sind Seminare recht selten und werden hauptsächlich als Arbeitsgemeinschaften bezeichnet.

 

D

 

Für eine Übersicht über die Lehrveranstaltungen der 1965 erneuerten Fakultät sollen vor allem die Studienpläne herangezogen werden. Von diesen ist als erster der im Februar 1966 beschlossene Studienplan zu nennen (JuS 1966, 255).

 

 

Studienplan für das Studium der Rechtswissenschaft an der Rechts und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Justus Liebig-Universität in Gießen

Dieser Studienplan geht von der gesetzlich vorgesehenen Mindeststudienzeit von 7 Semestern aus. Er enthält nur solche Vorlesungen, Übungen und Arbeitsgemeinschaften, die den Mindestanforderungen an ein ordnungsgemäßes Studium genügen. Daneben sind Lehrveranstaltungen vorgesehen sowohl zur Vertiefung des Studiums bis zum ersten juristischen Staatsexamen als auch zum Weiterstudium danach.

 

1. Semester                                                                          V          *        A*       Ü*

Einführung in das juristische Denken                                 2

Technik der wissenschaftlichen Arbeit                             1

Einführung in das Privatrecht                                           3        2

Strafrecht Allgemeiner Teil                                              5        2

Einführung in das öffentliche Recht                                   3        1

Verfassungsgeschichte der Neuzeit                                  2

Politische, wirtschaftliche und soziale

Entwicklung Deutschlands im 19. und

20. Jahrhundert                                                     2                          

Wochenstunden insgesamt                                                       18      5

 

2. Semester                                                

Schuldrecht                                                          6        2

Strafrecht, Besonderer Teil                                             3        2

Verfassungsrecht                                                  4        2

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre                         2

Übung im Strafrecht für Anfänger                                                       2       

Wochenstunden insgesamt                                                       15      6        2

 

3. Semester                                                                             V4      A4      Ü4

Sachenrecht                                                                              3          2

Erbrecht                                                                                    2

Verwaltungsrecht I                                                                    4      2

Gerichtsverfassungsrecht                                       1

Strafprozessrecht                                                  3

Einführung in die allgemeine

Volkswirtschaftslehre                                                      3

Übung im bürgerlichen Recht für Anfänger                                          2       

Wochenstunden insgesamt                                                       16          4          2

 

4. Semester

BGB, allgemeiner Teil                                           2

Familienrecht                                                                   3

Handels- und Wirtschaftsrecht I

(Grundlagen der Wirtschaftsverfassung,

Recht des kaufmännischen Unternehmens,

Wertpapierrecht)                                                  3        2

Arbeitsrecht                                                          3        2

Verwaltungsrecht II                                                        3        2

Übungen

im Strafrecht für Vorgerückte                                                             2

im öffentlichen Recht für Anfänger                                                       2       

Wochenstunden insgesamt                                                       14      6        4

 

5. Semester

Handels- und Wirtschaftsrecht II

(Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht,

Recht des geistigen Leistungsschutzes)                            5        2

Allgemeine Kriminologie                                       1

Steuerrecht                                                           2

Sozialrecht                                                            1

Zivilprozessrecht                                                   3        1

Deutsche Rechtsgeschichte                                             3

Einführung in die Rechtsvergleichung                      1

Grundzüge der Psychologie

und gerichtlichen Psychiatrie                                            1

Übungen

im bürgerlichen Recht für Vorgerückte                                               2

im Arbeitsrecht                                                                        2       

Wochenstunden insgesamt                                                       17          3          4

 

6. Semester                                                                             V                 Ü

Bürgerliches Recht, Vertiefungsvorlesung                         2

Internationales Privatrecht                                               2

Kriminologie der Einzeldelikte                               1

Völkerrecht                                                          4

Öffentliches Recht, Vertiefungsvorlesung                          2

Zwangsvollstreckung und Konkurs                                  2

Römisches Recht                                                  4

Soziologie                                                             2

Übungen

im öffentlichen Recht für Vorgerückte                                                     2

im Handels- und Wirtschaftsrecht                                                           2  

Wochenstunden insgesamt                                              19      4

 

7. Semester                                                                             V       Ü

Rechtsphilosophie                                                 3

Allgemeine Staatslehre                                          3

Strafrecht, Vertiefungsvorlesung                                      2

Kirchenrecht                                                                  2

Privatrechtsgeschichte der Neuzeit                                   2

Grundzüge der gerichtlichen Medizin                     1

Übungen

im Zivilprozessrecht                                                                  2

Digestenexegese                                                             2

Klausurenkurs für Examenskandidaten                                     5       

Wochenstunden insgesamt                                              13      9

 

* Vorlesungen (V), Arbeitsgemeinschaften (A), und Übungen (Ü).

 

 

 

Ihm folgt ein Entwurf vom 27. 2. 1968:

Vorläufiger Studienplanentwurf für das Studium der Rechtswissenschaft nach der Abteilungssitzung vom 27. 2. 1968

 

1. Semester                                                          V       A       Ü*)

Einführung in das juristische Denken                                 2

Einführung in das Privatrecht                                           4        2

Einführung in das öffentliche Recht                                   2        1

Einführung in das Strafrecht                                             2

Strafrecht, Besonderer Teil                                              3        2

Einführung in die Volkswirtschaftslehre                            3                          

Wochenstunden insgesamt                                              16      5

 

2. Semester                                                                        Wochenstunden

 

Schuldrecht                                                          6        2

Strafrecht, Allgemeiner Teil I

(Lehre vom Verbrechen)                                       3        2

Verfassungsgeschichte der Neuzeit                                  2

Verfassungsrecht                                                  4        2

Übungen im Strafrecht für Anfänger                                          2       

Wochenstunden insgesamt                                                       15          6          2

 

3. Semester                                                                        Wochenstunden

 

Sachenrecht                                                          3        2

Familienrecht                                                                   3

Verwaltungsrecht I                                                         4        2

Gerichtsverfassungsrecht                                       1

Strafrecht, allgemeiner Teil II

(Strafen und Maßregeln)                                       1

Handels- und Wirtschaftsrecht I

(Grundlagen der Wirtschaftsverfassung

und das Recht des kaufmännischen

Unternehmens)                                                     3

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre                         2

Übungen

im bürgerlichen Recht für Anfänger                                           2       

Wochenstunden insgesamt                                                       17      4        2

 

4. Semester                                                                             Wochenstunden

 

BGB, Allgemeiner Teil                                          2

Erbrecht                                                               2

Handels- u. Wirtschaftsrecht II

(Gesellschaftsrecht)                                                        3

Strafprozessrecht                                                  3

Verwaltungsrecht II                                                        3        2

Steuerrecht                                                           2

Einführung in die Rechtsvergleichung                      1

Übungen

im Strafrecht für Vorgerückte                                                             2

im öffentlichen Recht für Anfänger                                                       2       

Wochenstunden insgesamt                                                       16      2        4

 

5. Semester                                                                        Wochenstunden

 

Handels- und Wirtschaftsrecht III      

(Wettbewerbsrecht)                                                       2        2

Arbeits- und Sozialrecht                                        3        2

Allgemeine Kriminologie                                       1

Verwaltungsprozessrecht                                                1

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren)

und Grundzüge der freiwilligen

Gerichtsbarkeit                                                     4

Römisches Recht                                                  3

Grundzüge der Psychologie und

gerichtlichen Psychiatrie                                        1

Übungen im bürgerlichen Recht für Vorgerückte                                 2       

Wochenstunden insgesamt                                                       15          4   2

 

6. Semester                                                                        Wochenstunden

 

Bürgerliches Recht, Vertiefungsvorlesung                         2

Geschichte des Rechts in Deutschland I                           2

Kriminologie der Einzeldelikte                               1

Zwangsvollstreckung und Konkurs                                             2

Völkerrecht                                                                               3

Internationales Privatrecht                                                          2

Recht der Religionsgemeinschaften                                             2

Soziologische Vorlesung                                                            2

Übungen

im öffentlichen Recht für Vorgerückte                                       2

im Handels- und Wirtschaftsrecht                                                       2

im Arbeitsrecht                                                                        2       

Wochenstunden insgesamt                                                       16                6

 

7. Semester                                                                      Wochenstunden

 

Rechtsphilosophie                                                 2

Allgemeine Staatslehre                                          3

Geschichte des Rechts in Deutschland II                          2

Strafrecht, Vertiefungsvorlesung                                      2

öffentliches Recht, Vertiefungsvorlesung                           2

Grundzüge der gerichtlichen Medizin                     1

Übungen im Zivilprozessrecht                                                   2

Rechtsgeschichtliche Exegese                                                   2

Klausurenkurs für Examenskandidaten                                               7       

Wochenstunden insgesamt                                                       12                11

 

* V = Vorlesungen, A = Arbeitsgemeinschaft, Ü = Übung

 

 

 

Dem schließt sich ein Studienplan des Fachbereichs vom 14. 7. 1971/19. 4. 1972 an, mit dem auf der Basis der Justizausbildungsordnung des Landes Hessen vom 10. 9. 1965 (GVBl I, 193) das öffentliche Recht dem Strafrecht vorangestellt werden sollte, weil eine vertiefte Beschäftigung mit dem Strafrecht erst sinnvoll erschien, wenn vorher wenigstens ansatzweise das Verhältnis von Staat, Gesellschaft und Individuum, die Funktion des Gesetzes sowie die Problematik des Rechtsstaates angesprochen worden sei.

 

1. Semester                                       Wochenstunden

 

Einführung in das Privatrecht                                 6                 mit Tutoren

Verfassungsrecht I                                       5                 mit Tutoren

Grundfragen des Strafrechts                                  1

Allgemeine Kriminologie                              1

Verfassungsgeschichte der Neuzeit                        2                 Proseminar

Einführung in die Volkswirtschaftslehre                  3

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre                        2                 

                                                                                   20

 

2. Semester                                        Wochenstunden

 

Verfassungsrecht II                                               5                  mit Tutoren

Übung im öffentl. Recht f. Anfänger                       2

Schuldrecht I                                                        4+2 AG+)

Strafrecht, Allgemeiner Teil I                                 4

Strafrecht, Allgemeiner Teil

(Strafen und Maßregeln)                              1

Kriminologie der Einzeldelikte

(Sexual- und Vermögensdelikte)                            2

Gerichtsverfassungsrecht                             1

Soziologie                                                    2                

                                                                                   21+2    =23

 

3. Semester                                        Wochenstunden

 

Schuldrecht II                                                       2

Sachenrecht                                                3 + 2 AG

Übung im bürgerlichen Recht f. Anfänger               2

Strafrecht, Allgemeiner Teil II

und Besonderer Teil I                                            3 + 2 AG

Übung im Strafrecht f. Anfänger                            2

Verwaltungsrecht I                                                4 + 2 AG

Forensische Psychiatrie                               1                

                                                                                   17 + 6 AG = 23

                                                                                                        

Wiederholungsübung

im öffentlichen Recht für Anfänger                                   2

 

4. Semester                                                 Wochenstunden

 

Strafrecht, Besonderer Teil II

(insbesondere Vermögens- und

Urkundendelikte)                                                  2 + 2 AG

Übung im Strafrecht für Vorgerückte                              2

Verwaltungsrecht II                                                        3 + 2 AG

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren

und Grundzüge der Freiwilligen

Gerichtsbarkeit)                                                    4

Handels- und Wirtschaftsrecht I

(Einführung in die Wirtschaftsverfassung

Handelsstand, Handelsgeschäfte;

Wertpapiere)                                                                 3 + 1 AG

Fmilienrecht                                                          3

Erbrecht                                                               2                

                                                                                               19 + 5 = 24

                                                                                                                           

Wiederholungsübung im bürgerlichen Recht f. Anfänger                                        2

Wiederholungsübung im Strafrecht für Anfänger                                                   2

 

5. Semester                                                 Wochenstunden

 

Vertiefung im bürgerlichen Recht I                                  2

Übung im bürgerlichen Recht

für Vorgerückte                                                     2

Arbeits- und Sozialrecht                                        3 + 2 AG

Handels- und Wirtschaftsrecht II

(Gesellschafts- und Vereinsrecht)                                    3

Römisches Recht                                                  3

Finanz- und Steuerrecht                                        2

Verwaltungsprozessrecht                                                1

Strafprozessrecht                                                  3

Besprechung höchstrichterlicher

Entscheidungen im Strafrecht                                          2                

                                                                                               21 + 2 = 23

                                                                                                                                              

Wiederholungsübung im Strafrecht für Vorgerückte                                          2

 

 

6. Semester                                                 Wochenstunden

 

Rechtsphilosophie bzw. Rechtssoziologie                        2

Übung im öffentlichen, Recht

 für Vorgerückte                                                             2

Völkerrecht I                                                                 2

Internationales Privatrecht                                                        2

Handels- und Wirtschaftsrecht III

(Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz)                 3

Urheberrecht                                                                  1

Vertiefung im Bürgerlichen Recht II                                 2

Besprechung höchstrichterlicher

Entscheidungen im Zivilrecht                                           2

Zwangsvollstreckung und Konkurs                                 2

Rechtsgeschichte des Mittelalters                                    2

Kirchenrecht                                                                  2

Übung im Arbeitsrecht                                          2

Übung im Handelsrecht                                         2

Grundzüge der -gerichtlichen Medizin                    1        =27

                                                                                                                 

 

Wiederholungsübung im Bürgerlichen Recht f. Vorgerückte                       2

wahlweise:

Besprechung höchstrichterlicher Entscheidungen

im Strafrecht                                                                                            2

Besprechung höchstrichterlicher Entscheidungen

im öffentlichen Recht                                                                                2

Klausurenkurs                                                                                         7

 

7. Semester                                                 Wochenstunden

 

Allgemeine Staatslehre                                           3

Völkerrecht II                                                                2

Vertiefung im öffentlichen Recht                                      2

Besprechung höchstrichterlicher

Entscheidungen im öffentlichen Recht                     2

Vertiefung im Strafrecht                                        2

Privatversicherungsrecht                                        1

Rechtsvergleichung                                                         1

Rechtsgeschichte der Neuzeit                                         2

Klausurenkurs                                                                7

Übung im Zivilprozessrecht                                             2

Rechtsgeschichtliche Exegese                                2                 =26

                                                                                                                  

 

Wiederholungsübung im öffentlichen Recht

für Vorgerückte                                                                       2

wahlweise:

Besprechung höchstrichterlicher Entscheidungen im Zivilrecht             2

 

+) = Arbeitsgemeinschaft

 

 

 

Am 24. 10. 1974 und 23. 1. 1975 verabschiedete der Fachbereich einen Studienplan mit dem der Neugliederung der rechtswissenschaftlichen Studienfächer in Grundlagenfächer (Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie), Pflichtfächer und Wahlfächer Rechnung getragen wurde (Hessisches Juristenausbildungsgesetz vom 12. 3. 1974, GVB1 I, 157).

 

I. Semester                                                                    Wochenstunden

 

Einführung in die Rechtswissenschaft

(Methodik und Überblick über die Rechtsordnung) - E -                     2

Fachübergreifende sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftliche

Einführung) (Ringvorlesung) - E -                                                       2

Einführung in die Volkswirtschaftslehre - E -                                      3        (FB 02)

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre - E -                                   2        (FB 02)

Einführung in das Privatrecht (einschließlich Allgemeiner

Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs) - P -                                             3

Einführung in das Öffentliche Recht - P -                                             2

Kriminalsoziologie - G ­                                                            2

 

II. Semester                                                                                        Wochenstunden

 

Schuldrecht - P -                                                                     5 + 2 AG

Grundzüge des Familienrechts - P -                                                    2

Verfassungsrecht I

(Staatsorganisation, politischer und

staatlicher Willensbildungsprozess) - P -                                             3 + 2 AG

Strafrecht, Allgemeiner Teil - P -                                                        4

Übung im bürgerlichen Recht (Zivilrecht)

für Anfänger - P -                                                                    2

 

III. Semester                                                                            Wochenstunden

 

Sachenrecht - P -                                                                    3 + 2 AG

Grundzüge des Erbrechts - P -                                                 2

Verfassungsrecht II

(Grundrechte) - P -                                                                           3 + 2 AG

Strafrecht, Besonderer Teil - P -                                                        4

Übung im Strafrecht für Anfänger - P -                                               2

Übung im öffentlichen Recht für Anfänger - P -                                   2

Übung im bürgerlichen Recht (Zivilrecht) für Anfänger - P -

(für Wiederholer)                                                                     2

 

IV. Semester                                                                            Wochenstunden

 

Gesellschaftsrecht - p -                                                            4

Kollektives Arbeitsrecht - P -                                                            2

Allgemeine Prozessrechtslehre - P -                                                    3

Strafprozessrecht - P -                                                                       1

Allgemeines Verwaltungsrecht - P –                                                   4 + 2 AG

Recht der Europ. Gemeinschaften- P -

 zugleich W 5 -                                                                        2

Übung im bürgerlichen Recht (Zivilrecht)

für Fortgeschrittene - P –                                                                   2

Übung im Strafrecht für Anfänger- P - (für Wiederholer)                     2

Übung im öffentlichen Recht für Anfänger - P -

(für Wiederholer)                                                                     2

V. Semester                                                                    Wochenstunden

 

Zivilprozessrecht - P -                                                              3

Arbeitsverhältnisrecht - P -                                                      1

Besonderes Verwaltungsrecht - P -                                          3 + 2 AG

Verwaltungsprozessrecht und Vertiefung

im Verwaltungsrecht - P -                                                        2

Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene - P -                          2

Übung im bürgerlichen Recht (Zivilrecht)

für Fortgeschrittene - (für Wiederholer)                                    2

 

W 1 Römische Rechtsgeschichte und

Römisches Privatrecht (zugleich G)                               2

W 2 Soziologie: Grundlagen des Rechts (zugleich G)                2

W 3 Familienrecht und Personenstandsrecht                                      2

          Erbrecht                                                                         2

W 4 Internationales Privatrecht und Zivilprozessrecht                3

W 5 Völkerrecht                                                            3

W 6 Verwaltungsrecht                                                    2

       Verwaltungswissenschaft I                                       1

       Verwaltungswissenschaft II                                               1

W 7 Allg. Steuerrecht                                                              2

W 7 Handelsrecht (einschl. Unternehmensorganisation)             1

W 8 Kollektives Arbeitsrecht (Vertiefung)                                2

W 9 Kriminologie                                                           3

 

Ferner Seminare und Exkursionen

VI. Semester                                                                   Wochenstunden

 

Rechtsphilosophie I: Methodenlehre - P,

zugleich G und W 2 -                                                               2

Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht - P,

zugleich W 6-                                                                          2

Vertiefung im bürgerlichen Recht - P.-                                      2

Vertiefung im öffentlichen Recht - P -                              2

Vertiefung im Strafrecht - P -                                                   2

Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene - P -              2

Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene -P –

(für Wiederholer)                                                           2

 

Besprechung höchstrichterlicher Entscheidungen im Zivilrecht    2

Übung im Arbeitsrecht                                                    2

Übung im Gesellschaftsrecht                                                     2

 

W 1 Deutsche Rechtsgeschichte und deutsches

  Privatrecht (zugleich G)                                                 2

  Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Antike

  und des Mittelalters                                                                2        (FB 08)

W 2 Rechtsphilosophie II: Allgemeine

+5 Staatslehre (zugleich G)                                                       2

W 3 Zwangsvollstreckungsrecht                                               2

Freiwillige Gerichtsbarkeit                                            1

W 4 Geschichte der Privatrechtssysteme                                  2

W 6 Verwaltungswissenschaft III                                             1

W 7 Ertragssteuerrecht                                                   2

Bilanzkunde                                                                 1        (FB 02)

W 8 Arbeitsgerichtsverfahren                                                   1

Geschichte ces Arbeitsrechts                                        1

W 9 Jugendstrafrecht und Jugendwohlfahrtsrecht                      2

Gerichtliche Psychiatrie                                       1        (FB 23)

 

Ferner Seminare und Exkursionen

 

 

VII. Semester                                                                 Wochenstunden

 

Besprechung höchstrichterlicher Entscheidungen

 im öffentlichen Hecht                                                      2

Besprechung höchstrichterlicher Entscheidungen

im Strafrecht                                                                            2

Klausurenkurs unter examensmäßigen Bedingungen                             7

Übung im öffentlichen Recht für

Fortgeschrittene - P - (für Wiederholer)                                   2

Übung im Zivilprozessrecht                                                      2

Rechtsgeschichtliche Exegese - G - (auch W 1)                        2

W 1 Privatrechtsgeschichte der Neuzeit (zugleich G)                 2

W 2 Rechtsphilosophie III: Wissenschaftstheorie der

 Sozialwissenschaften (zugleich G)                                            2

W 4 Privatrechtsvergleichung                                                   2

W 5 Verfassungsgeschichte der Neuzeit (zugleich G)                2

W 6 Raumordnungsrecht                                                         1

W 7 Wettbewerbs- und Kartellrecht                                        2

W 8 Sozialrecht (insbes. Sozialversicherung)                            2

W 9 Strafvollzug                                                            1

       Strafprozessrecht                                                              1

       Geschichte der Strafrechtspflege                                         1

 

Ferner Seminare und Exkursionen

Folgende Abkürzungen werden benutzt:

E = Einführungen und Veranstaltungen im Sinne von        § B I Nr. 2 Buchst. b) und d) JAG

P = Pflichtveranstaltungen im Hinblick auf §§ 7 II, III; 8 I Nr. 2 Buchst. e) und f) JAG

W = Veranstaltungen in den Wahlfachgruppen nach § 7 III JAG

G = Veranstaltungen über Grundlagen des Rechts mit Leistungsnachweisen nach § 8 I Nr. 2 Buchst. c) JAG

AG = Arbeitsgemeinschaften (= Vorlesungsbergleitende Übungen ohne die Möglichkeit zu Leistungsnachweisen im Sinne von § 8 JAG)

 

Alle diese Studienpläne sind allerdings nur Pläne, denen in der Regel, aber nicht auch in jedem Fall, in der Wirklichkeit tatsächlich Folge geleistet worden ist. Dies gilt aber in gleichem Maß für das Vorlesungsverzeichnis selbst. Dieses kann ja immer nur die Lehrveranstaltung angeben,die abgehalten werden soll, nicht auch die tatsächlich abgehalten worden ist. Immerhin sind die Vorlesungsverzeichnisse der Wirklichkeit insofern näher als der Studienplan, als sie jeweils nur 6 Monate vor der Realität geplant werden und zudem stärker auf die Wirklichkeit ausgerichtet sind als der auf längere Geltungszeit berechnete Studienplan.

Vergleicht man abschließend die Vorlesungsverzeichnisse über 375 Jahre hinweg, so ergibt sich äußerlich eine große Differenz, weil das Vorlesungsverzeichnis des Sommers 1982 keine einzige öffentliche Vorlesung des Vorlesungsverzeichnisses des Sommers 1629 mehr enthält. Statt der an wenigen großen Quellen ausgerichteten damaligen Veranstaltungen finden sich jetzt zahlreiche, sachsystematisch Aneinandergereihte Vorlesungen, Übungen und Seminare. Inhaltlich geht es aber nach wie vor um die Vermittlung von Recht und Gerechtigkeit.


 



[1] A = Universitätsarchiv Gießen

[2] B = Universitätsbibliothek Gießen, Lesesaal

[3] DA = Landesbibliothek Darmstadt

[4] OE = Fürstlich Oettingen-Wallersteinsche bibliothek Harburg

[5] GRE = Dniversitätsbibliothek Greifswald

[6] SS 1781 - SS 1789/90 Hessen-Darmstädtische privilegirte Land-Zeitung

[7] SS 1792 - SS 1796 Hessen-Darmstädtische Land-Zeitung

[8] ab WS 1796/97 Hessen-Darmstädtische Land-Zeitung

[9] BM = Universitätsbibliothek Gießen, Magazin

[10] PV= Universität Gießen, Präsidialverwaltung

[11] Landesbibliothek Darmstadt WS 1810/11, 1823/24 - 1944/45

[12] UB Marburg WS 1810/11, SS1816 - SS 1935, SS 1940 - WS 1944/45

[13] StB Mainz WS 1811/12-WS 1944/45 (aber SS 1812, WS 1812/13, WS 1814/15, WS 1815/16 1982 nicht vorhanden)

[14] Erzbischöfliche und Dom-Bibliothek Köln SS 1815, WS 1819/20, SS 1824, WS 1824/25

[15] Intelligenzblatt der Jenaischen Allgemeinen Literatur-Zeitung

[16] UB Erlangen SS 1817-19, SS 1820-23, SS 1824-31, SS 1833-34, SS 1835-36, WS 1844/45-WS 1944/45

[17] UB Freiburg im Breisgau SS 1817 - 1924, SS 1925-WS 1941/42, WS 1942/43- 44/45

[18] UB Heidelberg WS 1817/18- 1819/20, WS 1821/22 - SS 1823, SS 1825, WS 1831/32, SS 1833 - 34, SS 1835 - WS 1839/40, WS 1840/41, WS 1841/42 - 58/59, WS 1859/60 - SS 1878, SS 1879, SS 1880-85, SS1886ff.

[19] UB Rostock 1818 - WS 1944/45

[20] UB Tübingen 1818 - 1874, 1876 - WS 1944/45

[21] UB Leipzig WS 1818/19, SS 1820, SS 1821 - 24, 26, 27 - 28.WS 1832/33

[22] Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt

[23] Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt

[24] Allgemeine Literatur-Zeitung

[25] JS = Universität Gießen, Juristisches Seminar; Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt

[26] Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt

[27] SB München WS 1824/25, 25/26 , SS 26, 27, WS 28/29, SS 29, WS 31/32, 33/34 - SS 35 (WS 34/35, aber 1982 nicht vorhanden), SS38 - WS 39/40, WS 40/41, 41/42 - SS 54, WS 1855/56- SS 1930

[28] Intelligenzblatt der Allgemeinen Literatur - Zeitung

[29] Frankfurter Ober-Postamts-Zeitung

[30] UB Basel SS 1836 - WS 39/40, WS 40/41, 41/42 - SS 44, WS 49/50 78/79, 79/80 - 80/81, 81/82, 82/83, -SS 1905, SS 06, 07-39, 40, 41, WS 41/42, 44/45

[31] Intelligenzblatt der Allgemeinen Literatur - Zeitung

[32] Frankfurter Ober-Postamts-Zeitung

[33] Intelligenzblatt der Allgemeinen Literatur - Zeitung

[34] Frankfurter Ober-Postamts-Zeitung

[35] UB Greifswald WS 1840/41, 41/42, SS 42, 43-WS 1944/45

[36] UB Berlin (Humboldt) SS 1844 - WS 1944/45

[37] Leipzig, Pädagogische Zentralbibliothek WS 1846/7, SS 52, 53/54, 54/55, 57, 59/60 - 67, 75/76, 76/77 - 1905, 15/16, 16/17 - 44/45

[38] UB Wien SS 1848 - SS 1919, SS 1921 - WS 1944/45

[39] UB Graz 1850, 1853, 1861 - 74, 1877 – 1944