Allgemeine Gerichtsordnung für die
Preußischen Staaten.
Erster Teil.
Prozessordnung.
Neue unveränderte mit dem Abdruck
der letzt vorhergehenden vom Jahre 1816 wörtlich übereinstimmende Auflage.
Berlin, 1822.
Bei G. Reimer.
(III) Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen (et)c.
Thun kund und fügen hierdurch
jedermann zu wissen:
Die Wiedereinführung unserer Gesetze
in die von unserer Monarchie getrennt gewesenen, mit derselben wieder vereinigten
Provinzen hat nicht allein das Bedürfniß einer neuen Auflage der Allgemeinen
Gerichtsordnung für die Preußischen Staaten herbei geführt, sondern auch eine
vollständige Publikation aller seit dem Jahre 1793 erfolgten Abänderungen,
Ergänzungen und Erläuterungen der auf das Verfahren in Prozessen und bei den
Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, so wie auf die allgemeine
Verfassung der gerichtlichen Behörden Bezug habenden Vorschriften nöthig
gemacht. Wir haben daher Veranstaltung treffen lassen, daß jene Abänderungen,
Ergänzungen und Erläuterungen verkürzt gesammelt, der neuen Auflage der
allgemeinen Gerichtsordnung, welche mit der frühern wörtlich übereinstimmt,
gehörigen Orts eingeschaltet, und außerdem unter dem Titel: Anhang zur
allgemeinen Gerichtsordnung für die Preußischen Staaten, besonders gedruckt
worden. Dieser neuen Auflage und dem angefertigten Anhange geben Wir hierdurch
Unsere Allerhöchste Sanction,
(IV) und wollen, daß die darin gesammelten neueren Vorschriften von unseren sämmtlichen Gerichten, Behörden und Unterthanen auf das genaueste befolgt werden.
Urkundlich unter Unserer
Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Wien, den 4ten Februar 1815.
(L. S.) Friedrich Wilhelm
Patent
zur Publikation der neuen Auflage
der allgemeinen Gerichtsordnung für die Preußischen Staaten, und des Anhanges
zur allgemeinen Gerichtsordnung.
C. F. von Hardenberg. Kircheisen.
Bülow. Schuckmann. Boyen.
(V) Patent zur Publikation der
revidirten Gerichts- und Prozeßordnung.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes
Gnaden König von Preußen (et)c.
Thun kund und fügen hierdurch
jedermann zu wissen: Obgleich die Regeln und Grundsätze, worauf die in Unseren
Staaten eingeführte gerichtliche Prozeßordnung beruhet, durch eine vieljährige
Erfahrung dergestalt bewährt erfunden worden, daß nach selbiger der Zweck einer
gründlichen und prompten Justizpflege vollständig erreicht werden kann; so hat
dennoch Unsere fortwährende Aufmerksamkeit auf die möglichste Beförderung und
Erleichterung dieses Zwecks verschiedene Deklarationen und Erläuterungen über
einzelne Materien an die Hand gegeben; auch sind Uns von Unseren
Landesjustizkollegiis einige Bemerkungen vorgelegt worden, welche die Hebung
von Dunkelheiten oder Mißverständnissen über gewisse Stellen der Prozeßordnung,
oder die Ergänzung der hie und da für besondere Fälle noch
ermangelndenVorschriften zur Absicht haben.
Wir haben daher für gut gefunden,
bei Gelegenheit einer ohnehin nöthig gewordenen neuen Auflage gedachter
Prozeßordnung, derselben die seit ihrer ersten Publikation ergangenen
besonderen Deklarationen gehörigen Orts sofort einrücken, und die nach den
Bemerkungen der
(VI) Collegiorum für nöthig erachteten näheren Bestimmungen einzelner Vorschriften darin ergänzen zu lassen; mithin eine revidirte Ausgabe dieser Unserer Gerichts- und Prozeßordnung zu veranstalten, deren Publikation Wir hiedurch verfügen, und sowohl Gerichte als Parteien anweisen, sich nach dem Inhalte derselben, von Zeit der Publikation an, gebührend zu achten.
Urkundlich unter Unserer
Höchsteigenhändigen Unterschrift, und beigedrucktem Insiegel.
Gegeben Berlin, den 6ten Jul. 1793.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
(VII) Inhalt.
Einleitung. Seite 3-16.
Erster Titel. Von den Personen,
welche vor Gerichten klagen, und belangt werden können. S. 17-26.
Zweiter Titel. Vom Gerichtsstande.
S. 26-70.
Dritter Titel. Von Rechtsbeiständen
und Bevollmächtigten. S. 70-94.
Vierter Titel. Von der Anmeldung der
Klage. S. 95-100.
Fünfter Titel. Von Aufnehmung der
Klage. S. 100-118.
Sechster Titel. Von der Verordnung
auf die Klage. S. 119-126.
Siebenter Titel. Von Abfassung und
Insinuation gerichtlicher Verordnungen. S. 126-147.
Achter Titel. Von Kontumacien. S.
147-166.
Neunter Titel. Von der Antwort auf
die Klage. S. 166-186.
Zehnter Titel. Von der Instruktion
der Sache. S. 186-337.
Erster Abschnitt. Von der Regulirung des Status causae et controversiae. §. 20-81 b.
Zweiter Abschnitt. Vom Beweise durch
Zugeständniß. §. 82-88.
Dritter Abschnitt. Vom Beweise durch
Urkunden. §. 89-168.
Vierter Abschnitt. Vom Beweise durch
Zeugen. §. 169-244.
Fünfter Abschnitt. Vom Beweise durch
den Eid. §. 245-379.
Sechster Abschnitt. Vom Beweise
durch Okularinspektion. §. 380-390.
Siebenter Abschnitt. Von dem
Verfahren bei einem Widerspruche der Beweismittel. §. 391-397.
Vorhaltung bei Zeugeneiden. S. 335
u. f.
Vorhaltung bei gerichtlichen Eiden.
S. 337 u. f.
Elfter Titel. Vom Versuche der
Sühne. S. 338-343.
Zwölfter Titel. Vom Beschlusse der
Sache. S. 344-352.
(VIII) Inhalt.
Dreizehnter Titel. Von Abfassung und
Publikation der Erkenntnisse. S. 353-374.
Vierzehnter Titel. Von
Appellationen. S. 374-414.
Erster Abschnitt. Von der
Zulässigkeit und Wirkung der Appellation. §. 1-15.
Zweiter Abschnitt. Vom Verfahren bei
der Appellation. §. 16-68.
Dritter Abschnitt. Von dem
Rechtsmittel gegen Kontumacialerkenntnisse. §. 69-79.
Fünfzehnter Titel. Von Revisionen.
S. 414-427.
Sechszehnter Titel. Von Nullitäts-
und Restitutionsklagen. S. 427-446.
Siebenzehnter Titel. Von der
Litisdenunciation, Adcitation, und Nomination. S. 446-461.
Achtzehnter Titel. Von
Interventionen. S. 461-464.
Neunzehnter Titel. Von der
Rekonvention. S. 465-473.
Zwanzigster Titel. Von der
Litis-Reassumtion. S. 473-481.
Ein und zwanzigster Titel. Von
Kautionen. S. 481-487.
Zwei und zwanzigster Titel. Von
nothwendigen Eiden. S. 488-500.
Drei und zwanzigster Titel. Von
Kosten (et)c. S. 500-535.
Vier und zwanzigster Titel. Von
Exekutionen. S. 535-590.
Erster Abschnitt. Von Nachsuchung
und Verfügung der Exekution. §. 1-44.
Zweiter Abschnitt. Von Vollstreckung
der Exekution. §. 45-150.
Fünf und zwanzigster Titel. Von dem
Verfahren bei Untergerichten. S. 590-619.
Erster Abschnitt. Von Untergerichten
der Ersten Klasse. §. 4-44.
Zweiter Abschnitt. Von
Untergerichten der Zweiten Klasse. §. 45-82.
Sechs und zwanzigster Titel. Von
Bagatellsachen. S. 619-627.
Sieben und zwanzigster Titel. Vom
Wechselprozesse. S. 628-644.
Acht und zwanzigster Titel. Vom
exekutivischen Prozesse. S. 644-653.
Neun und zwanzigster Titel. Von
Arresten. S. 654-684.
(IX) Inhalt.
Dreißigster Titel. Vom
Merkantil-Prozesse. S. 684-701.
Ein und dreißigster Titel. Vom
Possessorio Summariissimo. S. 701-706.
Zwei und dreißigster Titel. Vom
Diffamations- und Provokationsprozesse. S. 707-717.
Drei und dreißigster Titel. Vom
Beweise zum ewigen Gedächtnisse. S. 718-726.
Vier und dreißigster Titel. Von
Injuriensachen. S. 726-739.
Fünf und dreißigster Titel. Von
fiskalischen Prozessen. S. 739-779.
Erster Abschnitt. Von fiskalischen
Zivilprozessen. §. 1-33.
Zweiter Abschnitt. Von fiskalischen
Untersuchungen. §. 34-107.
Sechs und dreißigster Titel. Von dem
Verfahren gegen ausgetretene Vasallen und Unterthanen. S. 780-797.
Sieben und dreißigster Titel. Von
Todeserklärungen. S. 797-802.
Acht und dreißigster Titel. Von
Prodigalitätserklärungen. S. 803-814.
Neun und dreißigster Titel. Von
vormundschaftlichen Prozessen. S. 815-823.
Vierzigster Titel. Von Sponsalien-
und Ehesachen. S. 823-840.
Ein und vierzigster Titel. Von
Unterthanen-Prozessen. S. 840-870.
Zwei und vierzigster Titel. Von
Grenz- und Bausachen. S. 870-883.
Drei und vierzigster Titel. Von
Gemeinheitstheilungen. S. 883-896.
Vier und vierzigster Titel. Von
Pacht- und Miethsachen. S. 897-918.
Fünf und vierzigster Titel. Von
Rechnungssachen. S. 918-925.
Sechs und vierzigster Titel. Von
Erbtheilungen und Auseinandersetzungen. S. 925-938.
Sieben und vierzigster Titel. Von
Moratoriensachen. S. 939-975.
Erster Abschnitt. Vom
Specialmoratorio. §. 7-45.
Zweiter Abschnitt. Vom
Generalmoratorio. §. 46-116.
(X) Inhalt.
Acht und vierzigster Titel. Von dem
Beneficio cessionis bonorum. S. 975-987.
Neun und vierzigster Titel. Vom
Beneficio competentiae. S. 988-997.
Fünfigster Titel. Vom
Konkursprozesse. S. 997-1225.
Erster Abschnitt. Von dem Kurator
und Kontradiktor. §. 64-97.
Zweiter Abschnitt. Von Vorladung der
Gläubiger und Konstituirung der Passivmasse. §. 98-193.
Dritter Abschnitt. Von Ausmittelung
und Konstituirung der Aktivmasse. §. 194-266.
Vierter Abschnitt. Von der
Prioritätsordnung der Gläubiger. §. 267-488.
Fünfter Abschnitt. Von der
Distribution der Masse. §. 489-587.
Sechster Abschnitt. Von der
Behandlung der Gläubiger. §. 588-629.
Siebenter Abschnitt. Vom Verfahren
in Konkurssachen bei Untergerichten. §. 630-646.
Achter Abschnitt. Von Konkursen über
Auswärtige und Fremde. §. 647-671.
Neunter Abschnitt. Von Konkursen
über Bergtheile, Schiffe und Militairverlassenschaften. §. 672-707.
Ein und fünfzigster Titel. Von
Liquidationsprozessen. S. 1225-1282.
Erster Abschnitt. Vom
Liquidationsprozesse über Grundstücke. §. 2-52.
Zweiter Abschnitt. Vom
erbschaftlichen Liquidationsprozesse. §. 53-98.
Dritter Abschnitt. Vom Aufgebote
liegender Gründe und eingetragener Forderungen. §. 99-144.
Vierter Abschnitt. Von gerichtlicher
Aufforderung unbekannter Interessenten. S. 145-181.
Zwei und fünfzigster Titel. Vom
Subhastationsprozesse. S. 1282-1308.
Erster Abschnitt. Von der
nothwendigen Subhastation. S. 3-65.
Zweiter Abschnitt. Von freiwilligen
Subhastationen. S. 66-74.
(1) Allgemeine Gerichtsordnung für die Preußischen Staaten.
Erster Theil.
Prozeßordnung.
(2)
(3) Einleitung in die Prozeßordnung.
I. Allgemeine
Grundsätze.
1.
Alle Streitigkeiten über Sachen und
Rechte, welche einen Gegenstand des Privateigenthums ausmachen, müssen, wenn
kein gütliches Uebereinkommen statt findet, durch richterlichen Ausspruch
entschieden werden.
2.
Die gerichtliche Verhandlung, durch
welche der Richter in den Stand gesetzt werden soll, eine solche Streitigkeit
nach den Gesetzen zu entscheiden, wird Prozeß genannt.
3.
Jeder Rechtsstreit setzt eine
Thatsache voraus, aus welcher die streitige Befugniß oder Obliegenheit
entspringen, oder worauf sie sich gründen soll.
4.
Der Streit betrifft entweder die
Richtigkeit der Thatsache; oder die Herleitung der daraus nach den Gesetzen fließenden
Folgen; oder beides zugleich.
5.
Zu jedem Prozesse muß also vor allen
Dingen untersucht werden: was für Thatsachen dabei zum Grunde liegen, und wie
sich dieselben nach der Wahrheit verhalten.
(4) Prozeßordnung.
6.
Der vom Staat geordnete Richter, welcher
den Streit durch richtige Anwendung des Gesetzes auf die dabei zum Grunde
liegenden Thatsachen entscheiden soll, hat die nächste Pflicht, folglich auch
das nächste Recht, sich von der wahren und eigentlichen Bewandniß dieser
Thatsachen zu versichern.
7.
Der Richter ist also schuldig und
befugt, den Grund oder Ungrund der in einem Prozesse vorkommenden Thatsachen
selbst und unmittelbar (zu) untersuchen, und so weit es zur richtigen Anwendung
der Gesetze auf den vorliegenden Fall erforderlich ist, ins Licht zu setzen.
8.
Die Aufnehmung und Untersuchung der
in einem Prozesse vorkommenden und zu dessen Entscheidung gehörigen Thatsachen
wird die Instruktion des Prozesses genannt.
9.
Das allgemeine Beste erfordert es,
daß die Prozesse, so weit es ohne Nachtheil der Rechte der Parteien geschehen
kann, abgekürzt, und die Kosten dabei möglichst gespart werden.
10.
Die Pflichten des Richters bei der
Instruktion eines Prozesses beruhen also auf dem wesentlichen Grundsatze:
daß er sich bemühen müsse, die
Wahrheit der dabei zum Grunde liegenden erheblichen Thatsachen auf dem
sichersten und zugleich nächsten Wege zu erforschen und auszumitteln.
11.
Erheblich ist eine Thatsache, wenn
der rechtliche Grund oder Ungrund des streitigen Anspruchs
(5) Einleitung
von ihrer Wahrheit oder Falschheit
unmittel- oder mittelbar, ganz oder zum Theil, abhängt.
12.
Gewöhnlich sind die Parteien selbst
am besten im Stande, dem Richter über ihre Angelegenheiten Auskunft zu
ertheilen; sie sind also die Instruktion ihres Prozesses so viel als möglich in
Person abzuwarten verbunden.
Anh. §. 1. A